BT-Drucksache 14/9652

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Ina Albowitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -14/7541- Steuerrecht vereinfachen - illegale Betätigung im Baugewerbe sinnvoll bekämpfen

Vom 1. Juli 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9652
14. Wahlperiode 01. 07. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Ina Albowitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 14/7541 –

Steuerrecht vereinfachen – illegale Betätigung im Baugewerbe sinnvoll
bekämpfen

A. Problem
Die Fraktion der FDP vertritt die Auffassung, dass durch die im Gesetz zur Ein-
dämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I
S. 2267) eingeführte so genannte Bauabzugsteuer ein nicht vorhersehbarer Ver-
waltungsaufwand entstanden sei. Sie verlangt die Abschaffung der Bauabzug-
steuer in ihrer derzeitigen Form und fordert die Bundesregierung auf, anderwei-
tige praktikable und zweckdienliche Vorschläge zur Bekämpfung der illegalen
Betätigung im Baugewerbe vorzulegen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Beibehaltung des geltenden Rechts.

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/9652 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/7541 – abzulehnen.

Berlin, den 26. Juni 2002

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

Elke Wülfing
Berichterstatterin

Heidemarie Ehlert
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9652

Bericht der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Elke Wülfing und
Heidemarie Ehlert

1. Verfahrensablauf
Der Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 14/7541
– ist dem Finanzausschuss in der 240. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 7. Juni 2002 zur federführenden
Beratung sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie und dem Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zur Mitberatung überwiesen worden. Der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und der Aus-
schuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben
sich in ihren Sitzungen am 26. Juni 2002 mit der Vorlage
befasst. Im Finanzausschuss ist die Vorlage gleichfalls
am 26. Juni 2002 behandelt worden.

2. Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion der FDP hat zum Ziel, die im
Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Bauge-
werbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) einge-
führte so genannte Bauabzugsteuer abzuschaffen. Durch
dieses Gesetz werden die Auftraggeber von Bauleistun-
gen verpflichtet, 15 Prozent der Rechnungssumme direkt
an das Finanzamt des Bauunternehmers abzuführen.
Diese Abzugspflicht gilt ab einer Summe von 15 000
Euro auch für private Vermieter, die mehr als zwei Woh-
nungen vermieten. Sie entfällt, wenn der Bauunterneh-
mer eine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes
vorlegt.
Für die betroffenen Bauherren und Unternehmen sowie
für die Finanzverwaltung ergibt sich nach Auffassung der
Fraktion der FDP insbesondere aus dem Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 1. November
2001 ein im Gesetzgebungsverfahren nicht vorhersehba-
rer Verwaltungsaufwand. So seien Streitigkeiten über die
Definition des Begriffes „Bauleistungen“ bereits jetzt ab-
sehbar. DesWeiteren sei noch nicht geklärt, inwieweit bei
Bauträgerprojekten der Grundstückspreis in die Bemes-
sung der Bauabzugsteuer einbezogen werde. Da die Kre-
ditwirtschaft die zusätzlichen Risiken abdecken müsse
und hierfür die erforderlichen Instrumente noch nicht
entwickelt habe, sei die Finanzierung vieler solcher Pro-
jekte akut gefährdet. Kaum praktikabel erschienen auch
viele Einzelheiten zur Freistellungsbescheinigung, bei
der eine erhebliche Anzahl von Rechtsbehelfsverfahren
zu befürchten sei. Weiter wird die Belastung des Auftrag-
gebers der Bauleistung durch die Abführung der Steuer
an das von ihm zu ermittelnde Finanzamt, die Verpflich-
tung zur monatlichen Abgabe von Steueranmeldungen
auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck und die Abrech-
nung mit dem Bauunternehmer kritisiert.
Aus den genannten Gründen fordert die Fraktion der
FDP die Abschaffung der Bauabzugsteuer in ihrer jetzi-
gen Form. Darüber hinaus soll die Bundesregierung auf-
gefordert werden, anderweitige praktikable und zweck-
dienliche Vorschläge zur Bekämpfung der illegalen
Betätigung im Baugewerbe vorzulegen. In dem Antrag
wird betont, dass die Bundesregierung bei allen sinn-

vollen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Betä-
tigung und Beschäftigung zu unterstützen sei.

3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie emp-
fiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
PDS gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU.

4. Ausschussempfehlung
Bei der Beratung der Vorlage im federführenden Finanz-
ausschuss hat die Fraktion der FDP ihren Antrag um-
fassend erläutert. Sie hat dabei insbesondere den nach
ihrer Auffassung zu hohen Verwaltungsaufwand sowohl
auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf Seiten der
Auftraggeber und der Bauwirtschaft bei der Durchfüh-
rung des Gesetzes herausgestellt. Darüber hinaus hat sie
argumentiert, dass weder der Begriff „Bauleistungen“
noch die Frage geklärt seien, inwieweit bei Bauträger-
projekten der Grundstückspreis in die Bemessung der
Bauabzugsteuer einbezogen werde. Letzteres gefährde
die Finanzierung zahlreicher Bauprojekte. Aus allen die-
sen Gründen sei das Gesetz zur Eindämmung der illega-
len Betätigung im Baugewerbe nicht akzeptabel, so dass
die Bauabzugsteuer in ihrer jetzigen Form abgeschafft
werden müsse.
Die Koalitionsfraktionen haben betont, dass Überein-
stimmung über die Notwendigkeit herrsche, die illegale
Betätigung im Baugewerbe nachhaltig zu bekämpfen.
Aus diesem Grunde sei das genannte Gesetz, das bei der
öffentlichen Anhörung zum seinerzeitigen Gesetzent-
wurf von allen Seiten begrüßt worden sei, eingeführt
worden. Sie haben jedoch die Ansicht vertreten, dass
noch keine gesicherten Erfahrungen mit der Anwendung
des Gesetzes vorlägen, da dieses erst am 1. Januar 2002
wirksam geworden sei. Sie haben kritisiert, dass der An-
trag der Fraktion der FDP keine konkreten Vorschläge
für alternative Regelungen beinhalte.
Auch die Fraktion der CDU/CSU hat darauf verwie-
sen, dass das Gesetz bei seiner Einführung allseits be-
grüßt worden sei. Nach dem Wirksamwerden des Geset-
zes sei jedoch von der Praxis erhebliche Kritik an der
Kompliziertheit des Verfahrens geübt worden. Die Frak-
tion der CDU/CSU hat daran erinnert, dass sie die Bun-
desregierung bereits im November 2001 um einen Be-
richt über die Auswirkungen der Bauabzugsteuer auf die
Finanzämter und die Bauwirtschaft insbesondere in Be-
zug auf die Freistellungsbescheinigung gebeten habe.
Sie hat hierzu entsprechende Fragen gestellt.

Drucksache 14/9652 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die Bundesregierung hat zugesagt, nach Ablauf des ers-
ten Halbjahres 2002 eine Abfrage bei den Landesfinanz-
behörden zu den Erfahrungen mit dem Gesetz vorzuneh-
men und den Ausschuss über das Ergebnis dieser
Abfrage zu informieren. Sie hat mitgeteilt, dass nach
derzeitigen Erkenntnissen bisher ca. 620 000 Freistel-
lungsbescheinigungen ausgestellt worden seien. Die Ab-
lehnungsquote bei den inländischen Antragstellern sei
sehr gering und belaufe sich voraussichtlich auf weniger
als ein Prozent. Bei ausländischen Unternehmern seien
5 700 Anträge auf Freistellungsbescheinigungen geneh-
migt worden bei einer Ablehnungsquote von ca. fünf
Prozent.

Aus der Sicht der Fraktion der PDS ergibt sich durch
die in dem Gesetz vorgesehene Freistellungsbescheini-
gung mehr Sicherheit für Bauherren, weil diese Beschei-
nigung vor insolventen Unternehmen schütze, da sie nur
dann erteilt werde, wenn keine erheblichen Bedenken
gegen die betreffenden Firmen vorlägen. Vor einer über-
eilten Beseitigung der Bauabzugsteuer ohne konkrete
Alternativen sei daher zu warnen.
Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache
14/7541 ist im Finanzausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktion der CDU/CSU abgelehnt worden.

Berlin, den 26. Juni 2002
Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

Elke Wülfing
Berichterstatterin

Heidemarie Ehlert
Berichterstatterin

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