BT-Drucksache 14/9648

zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, weiterer Abgoerdneter und der Fraktion der PDS -14/7794- Vollzug des Programms "Stadtumbau Ost - für lebenswerte Städt udn attraktives Wohnen"

Vom 28. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9648
14. Wahlperiode 28. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann,
Rolf Kutzmutz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/7794 (neu) –

Vollzug des Programmes „Stadtumbau Ost – für lebenswerte Städte
und attraktives Wohnen“

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung auffordern soll, in der Verwaltungsvereinbarung
über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach
Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnah-
men eine Regelung im folgenden Sinne verbindlich niederzulegen:
„Mit der Inanspruchnahme der zur Sicherung attraktiver Städte und Gemeinden
und zur Stabilisierung der Wohnungswirtschaft ausgereichten Mittel aus dem
Programm „Stadtumbau Ost – für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen“
erkennen die Gemeinden an, dass die Bundesmittel aus dem Investitionspro-
gramm, die als Fördermittel für den Rückbau und die Aufwertung eingesetzt
wurden, sowie die einfließenden Länder- und Gemeindemittel bei der Bemes-
sung von Ausgleichsleistungen eigenen Aufwendungen der Grundstücks-
eigentümer nach § 155 Abs. 1 Nr. 1 und § 169 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Baugesetz-
buch gleichstehen.“

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der PDS

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/9648 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/7794 (neu) – abzulehnen.

Berlin, den 26. Juni 2002

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Eduard Oswald
Vorsitzender

Dr. Karlheinz Guttmacher
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9648

Bericht des Abgeordneten Dr. Karlheinz Guttmacher

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
14/7794 (neu) in seiner 212. Sitzung am 24. Januar 2002
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach
dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffor-
dern soll, in der Verwaltungsvereinbarung über die Gewäh-
rung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Arti-
kel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes zur Förderung städte-
baulicher Maßnahmen eine Regelung im folgenden Sinne
verbindlich niederzulegen:
„Mit der Inanspruchnahme der zur Sicherung attraktiver
Städte und Gemeinden und zur Stabilisierung der Woh-
nungswirtschaft ausgereichten Mittel aus dem Programm
„Stadtumbau Ost – für lebenswerte Städte und attraktives
Wohnen“ erkennen die Gemeinden an, dass die Bundes-
mittel aus dem Investitionsprogramm, die als Fördermittel
für den Rückbau und die Aufwertung eingesetzt wurden, so-
wie die einfließenden Länder- und Gemeindemittel bei der
Bemessung von Ausgleichsleistungen eigenen Aufwendun-
gen der Grundstückseigentümer nach § 155 Abs. 1 Nr. 1
und § 169 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Baugesetzbuch gleichstehen.“

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die Vorlage in seiner 88. Sitzung am 26. Juni 2002 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS, den Antrag abzulehnen.

Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass bisher kein
Fall bekannt sei, in dem ein Wohnungsbauunternehmen zu
einem Ausgleichsbetrag, wie er in dem Antrag genannt
werde, herangezogen worden sei. Jede Gemeinde habe die
Möglichkeit, auf die Erhebung eines Ausgleichsbetrages
oder auf die Festlegung als förmliches Sanierungsgebiet zu
verzichten. Man sehe keine Notwendigkeit, der geforderten
Änderung der Verwaltungsvereinbarung zuzustimmen und
werde den Antrag daher ablehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte eine gegenüber der be-
stehenden Regelung im Baugesetzbuch weiter nach Ost-
und Westdeutschland differenzierende Regelung ab. Die be-
stehenden Differenzierungsmöglichkeiten reichten nach ih-
rer Meinung aus. Länder und Kommunen hätten ausreichen-
den Spielraum; die bestehenden Regelungen seien mit ihnen
abgestimmt. Man sehe daher keinen Änderungsbedarf.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, sie
halte die Ausgangsannahme des Antrags für falsch. Nach
ihrer Auffassung könne man keinen Ausgleichsbetrag für
das Abbremsen des Wertverfalls erheben.
Die Fraktion der FDP erklärte, sie sei der Auffassung, dass
die Forderungen des Antrags unnötig seien, da in den
§§ 154, 155 BauGB ausreichende und von den Ländern
akzeptierte Regelungen enthalten seien und die Bewertung
der Wertschöpfung des Wertzuwachses an Grundstücken in
Sanierungsgebieten nur vor Ort und durch die Gemeinden
erfolgen könne.
Die Fraktion der PDS führte aus, es gehe nur um eine klar-
stellende Formulierung in der Verwaltungsvorschrift. In
Ostdeutschland werde mit Hilfe von Fördermitteln zurück-
gebaut und der Wertverfall gestoppt. Es zeichne sich dort
die Auffassung ab, dass man einen Ausgleich für die Diffe-
renz zwischen einem unbegrenzten Wertverfall und einem
gebremsten Wertverfall verlangen könne. Dies wolle der
Antrag verhindern, weil viele Grundstückseigentümer durch
den Wertverfall ohnehin belastet seien.

Berlin, den 26. Juni 2002

Dr. Karlheinz Guttmacher
Berichterstatter

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