BT-Drucksache 14/9636

zu dem Antrag der Abgeordnten Gerda Hasselfeld, Heiz Seiffert, Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -14/9101- Keine Vorzugsbehandlung der Deutschen Post AG bei der Umsatzsteuer

Vom 28. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9636
14. Wahlperiode 28. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert,
Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/9101 –

Keine Vorzugsbehandlung der Deutschen Post AG bei der Umsatzsteuer

A. Problem
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die für die Um-
satzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG im Bereich der Universaldienstleis-
tungen maßgebliche Einzelweisung des Bundesministeriums der Finanzen
gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen zurückzunehmen und durch Um-
satzbesteuerung dieser Leistungen Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Ferner
sollen Interessenkollisionen zwischen Bundesregierung und Deutscher Post
AG aufgelöst werden.

B. Lösung
Der Finanzausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags und spricht sich da-
mit für die Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG im
Bereich der Universaldienstleistungen aus.
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
der PDS

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/9636 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/9101 – abzulehnen.

Berlin, den 26. Juni 2002

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Dieter Grasedieck
Berichterstatter

Hans Michelbach
Berichterstatter

Heidemarie Ehlert
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9636

Bericht der Abgeordneten Dieter Grasedieck, Hans Michelbach und
Heidemarie Ehlert

I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
14/9101 in seiner 242. Sitzung am 13. Juni 2002 dem Finanz-
ausschuss zur federführenden Beratung sowie mitberatend
dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Eu-
ropäischenUnion sowie demHaushaltsausschuss überwiesen.
Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 137. Sitzung
am 26. Juni 2002 abschließend beraten.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellenden Fraktion der CDU/CSU nimmt Bezug
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An-
frage zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Deutschen
Post AG (Drucksache 14/8152) und legt dar, dass das Unter-
nehmen im Rahmen der sog. Exklusivlizenz (Briefsendun-
gen und adressierte Kataloge, deren Einzelgewicht weniger
als 200 g beträgt) wie auch im Bereich der sog. Universal-
dienstleistungen (Briefe von 200 g bis 2 kg, Pakete bis
20 kg und bestimmte Zeitungen und Zeitschriften) von der
Umsatzsteuer befreit sei. Das mit der Durchführung der Be-
steuerung der Deutschen Post AG befasste Finanzministe-
rium des Landes Nordrhein-Westfalen habe dem gegenüber
die Auffassung vertreten, die Umsatzsteuerbefreiung von
Universaldienstleistungen sei wegen zu befürchtender Wett-
bewerbsnachteile anderer Anbieter nicht gerechtfertigt. Im
Wege der Einzelweisung gegenüber dem Land Nordrhein-
Westfalen habe das Bundesministerium der Finanzen ange-
ordnet, die Deutsche Post AG auch für den Bereich der Uni-
versaldienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien.
Nach Auffassung der Antragsteller spreche eine an der
Systematik des Umsatzsteuergesetzes und des Postgesetzes
orientierte ebenso wie eine verfassungskonforme Auslegung
für eine auf den Exklusivbereich beschränkte Umsatzsteuer-
befreiung. Darüber hinaus sei europarechtlich eine restriktive
Auslegung richtlinienkonform und stimme mit dem gemein-
schaftsrechtlichenGebot derWettbewerbsneutralität überein.
Fernerwerde die ursprünglicheZielsetzung des Postgesetzes,
den Bereich der Postdienstleistungen für den marktwirt-
schaftlichen Wettbewerb zu öffnen, durch die Umsatzsteuer-
befreiung der Universaldienstleistungen verhindert.
Die antragstellende Fraktion ist darüber hinaus der Auffas-
sung, dass der Anschein einer Interessenkollision im Zu-
sammenhang mit der Weisung des Bundesministeriums der
Finanzen nicht ausgeräumt worden sei. Hierzu gäben Ver-
stöße gegen verschiedene Verfahrensvorschriften Anlass.
III. StellungnahmendermitberatendenAusschüsse
Der Rechtsausschuss hat in seiner 135. Sitzung am 26. Juni
2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung
vom 12. Juni 2002 beraten und mit der Mehrheit der Koali-
tionsfraktionen und den Stimmen der Fraktion der PDS ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
empfohlen, die Vorlage abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 84. Sitzung am 26. Juni 2002 beraten und
mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen so-
wie der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP die Ablehnung der Vorlage
empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat am 25. Juni 2002 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Abwesenheit
der Fraktionen der FDP und PDS empfohlen, den Antrag
abzulehnen.

IV. Ausschussberatung
Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 137. Sitzung
am 26. Juni 2002 beraten und mit der Mehrheit der Koali-
tionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der Fraktion der PDS
empfohlen, die Vorlage abzulehnen.
Die Koalitionsfraktionen haben sich bei ihrem Votum im
Wesentlichen von der Auffassung leiten lassen, dass sämt-
liche in der Post-Universaldienstleistungsverordnung defi-
nierten Leistungen von der Umsatzsteuer befreit seien und
die Befreiung der Universaldienstleistungen der Deutschen
Post AG auch insofern gerechtfertigt sei, als derzeit kein
weiteres Unternehmen diese Leistungen erfüllen könne. Fer-
ner träfen das Unternehmen unabweisbare Strukturlasten.
Dem gegenüber stand für die Fraktion der CDU/CSU im
Vordergrund, dass andere Unternehmen in Teilbereichen
ebenfalls Universaldienstleistungen erbringen könnten, und
die Umsatzsteuerbefreiung zugunsten der Deutschen
Post AG weder mit dem Sinn und Zweck des Postgesetzes
noch mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität über-
einstimme. Die Fraktion der FDP hat diese Auffassung im
Wesentlichen geteilt und zudem darauf verwiesen, dass die
finanziellen Auswirkungen der Befreiung auf die Haushalte
der Bundesländer nicht offengelegt worden sind. Die Frak-
tion der PDS hat Verständnis für die Umsatzsteuerbefreiung
geäußert, zugleich aber das von der Bundesregierung
gewählte Verfahren beanstandet.

Berlin, den 26. Juni 2002
Dieter Grasedieck
Berichterstatter

Hans Michelbach
Berichterstatter

Heidemarie Ehlert
Berichterstatterin

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