BT-Drucksache 14/9614

Anpassung der Vergütungssätze in der Anlage zu § 54 d Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Vom 26. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9614
14. Wahlperiode 26. 06. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Funke, Ina Albowitz, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Gudrun
Serowiecki, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Anpassung der Vergütungssätze in der Anlage zu § 54d Urheberrechtsgesetz
(UrhG)

Im Juli 2000 hat die Bundesregierung ihren Zweiten Vergütungsbericht zur Ent-
wicklung der urheberrechtlichen Vergütung gemäß §§ 54 ff. Urheberrechts-
gesetz (UrhG) vorgelegt (Bundestagsdrucksache 14/3972). Darin hat sie sich
unter anderem dafür ausgesprochen, die in der Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG
festgelegten und seit 1985 unveränderten Sätze der für Vervielfältigungsgeräte
und Speichermedien anfallenden Urheberrechtsabgaben anzuheben und die
Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG im Interesse einer verbesserten Flexibilität künf-
tig durch eine Regelung im Verordnungswege zu ersetzen. Außerdem hat die
Bundesregierung auf die Notwendigkeit hingewiesen, zur Beseitigung von
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des deutschen Handels und der deutschen
Industrie die Vergütungsregelungen in der EU zu harmonisieren (Bundestags-
drucksache 14/3972 S. 28 f.).
Trotz dieser Pläne und obwohl insbesondere auch die Bundesministerin der
Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, immer wieder betont hat, dass sie dem
Urheberrecht eine besondere Bedeutung beimisst und sie in der Vergangenheit
mehrfach eine Initiative zur Erhöhung der urheberrechtlichen Vergütungssätze
angekündigt hat (vgl. nur ZUM 1999, S. 769 ff.), sind den Ankündigungen der
Bundesregierung in bezug auf die erforderliche Überarbeitung der Vergütungs-
sätze bislang keine konkreten Initiativen gefolgt. Am 6. Juni 2002 haben sich
deshalb der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdicher-Verband
und der Deutsche Musikverleger-Verband in einem offenen Brief an die Bun-
desregierung gewandt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag

entgegen ihren ursprünglichen Absichten in dieser Legislaturperiode keinen
Entwurf zur angemessenen Erhöhung der in der Anlage zu § 54d Abs. 1
UrhG festgelegten Vergütungssätze vorgelegt?

2. Hat die Bundesregierung inzwischen von ihren früheren Aussagen zum Er-
fordernis einer Anhebung der Vergütungssätze Abstand genommen?

3. Welche Initiativen hat die Bundesregierung in der 14. Legislaturperiode auf
Gemeinschaftsebene ergriffen, um eine Harmonisierung der Vergütungs-
regelungen in der EU voranzubringen?

Drucksache 14/9614 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. Wie bewertet die Bundesregierung – insbesondere auch vor dem Hinter-
grund der rasanten Zunahme privater Digitalkopien – die Auswirkungen der
unverändert niedrigen Vergütungssätze auf die wirtschaftliche Lage der
Urheberrechtswirtschaft und hier insbesondere der Musikwirtschaft?

Berlin, den 26. Juni 2002
Rainer Funke
Ina Albowitz
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Irmgard Schwaetzer
Gudrun Serowiecki
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.