BT-Drucksache 14/9560

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -14/8565- 62. Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union (Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2001)

Vom 26. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9560
14. Wahlperiode 26. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(22. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/8565 –

62. Bericht der Bundesregierung über die Integration
der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union
(Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2001)

A. Problem
Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 19. Oktober 1966
(Drucksache V/1010) erstattete die Bundesregierung von 1967 bis 1995 Halb-
jahresberichte, die unter Darstellung der wesentlichen Vorgänge des Berichts-
zeitraums die Politik der Bundesregierung zur Förderung des europäischen
Einigungswerkes dokumentieren. Durch Beschluss vom 21. September 1995
(Drucksache 13/1957) wurde diese Praxis dahin gehend modifiziert, dass die
Bundesregierung den Integrationsbericht nur noch jährlich vorlegt. Diese ar-
beitsintensive Praxis erscheint unter Berücksichtigung der legitimen Aus-
kunftsinteressen des Deutschen Bundestages entbehrlich.

B. Lösung
Da der Deutsche Bundestag ausreichende Informationsmöglichkeiten durch
Unterrichtungen über die Europäische Integration vor und nach den Europäi-
schen Räten und durch sonstige parlamentarische Mitwirkungsmöglichkeiten
hat, wird die Berichtspflicht der Bundesregierung über die Integration der Bun-
desrepublik in die EU aufgehoben.
Einstimmige Annahme im Ausschuss bei Abwesenheit der Fraktion der
PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/9560 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den von der Bundesregierung vorgelegten 62. Integrationsbericht zur Kennt-

nis zu nehmen;
2. die Beschlüsse vom 19. Oktober 1966 (Drucksache V/1010) und vom

21. September 1995 (Drucksache 13/1957) aufzuheben, soweit die Bundes-
regierung aufgefordert worden ist, dem Deutschen Bundestag Bericht über
die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union
zu erstatten.

Berlin, den 26. Juni 2002

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Dr. Friedbert Pflüger
Vorsitzender

Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Peter Altmaier
Berichterstatter

Christian Sterzing
Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Uwe Hiksch
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9560

Bericht der Abgeordneten Michael Roth (Heringen), Peter Altmaier,
Christian Sterzing, Dr. Helmut Haussmann und Uwe Hiksch

1. Beratungsverfahren
Der 62. Bericht der Bundesregierung über die Integration
der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union
(Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2001)
(Drucksache 14/8565) wurde mit Überweisung vom
19. April 2002 an den Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union federführend und an den Auswärti-
gen Ausschuss, den Innenausschuss, den Sportausschuss,
den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie den Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung zur Mitberatung überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Bericht in seiner
103. Sitzung am 12. Juni 2002, der Innenausschuss in sei-
ner 98. Sitzung am 5. Juni 2002, der Sportausschuss in sei-
ner 60. Sitzung am 5. Juni 2002, der Rechtsausschuss in
seiner 130. Sitzung am 5. Juni 2002, der Finanzausschuss
in seiner 132. Sitzung am 15. Mai 2002, der Haushaltsaus-
schuss in seiner 106. Sitzung am 15. Mai 2002, der Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie in seiner 83. Sit-
zung am 12. Juni 2002, der Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft in seiner 99. Sit-
zung am 12. Juni 2002, der Verteidigungsausschuss in
seiner 104. Sitzung am 12. Juni 2002, der Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner 97. Sit-
zung am 26. Juni 2002, der Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit in seiner 84. Sitzung am 12.
Juni 2002 und der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung in seiner 71. Sitzung am 12.
Juni 2002 zur Kenntnis genommen.
2. Gegenstand der Anträge
Der 62. Bericht der Bundesregierung dokumentiert unter
Darstellung der wesentlichen Vorgänge des Berichtszeit-
raums die Politik der Bundesregierung zur Förderung des
Europäischen Einigungswerkes. So geht der Bericht u. a.
auf den Vertrag von Nizza, die Beitrittsverhandlungen so-
wie die Terrorismusbekämpfung ein. Er fasst außerdem die
Schwerpunkte der schwedischen und belgischen Ratspräsi-
dentschaft sowie die Ergebnisse der wichtigsten Gipfeltref-

fen, z. B. des Europäischen Rates in Laeken, zusammen.
Außerdem werden die Fragen des Inneren Gefüges der
Union und der Erweiterung aufgegriffen, insbesondere der
Prozess zur Zukunft der EU, die Arbeit der Institutionen der
EU, der Europäische Öffentliche Dienst sowie die Unions-
bürgerschaft. Dazu beschreibt der Bericht ausführlich den
Stand der internen Politiken der EU. Schließlich geht er auf
die Außenbeziehungen der Europäischen Union ein, insbe-
sondere auf die Schwerpunkte der Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP), einschließlich der Europäi-
schen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), auf die
Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik, sowie die Be-
ziehungen der EU zu Drittstaaten und die Beziehungen der
EU zu regionalen Organisationen und die Zusammenarbeit
mit internationalen Organisationen. Im Anhang werden die
im Berichtszeitraum verabschiedeten Richtlinien, die im
Amtsblatt der EG veröffentlichten Richtlinienvorschläge
sowie die beim Gerichtshof oder dem Gericht erster Instanz
anhängigen Rechtssachen mit Bezug zur Bundesrepublik
Deutschland und die Entwicklung des Warenverkehrs der
Bundesrepublik Deutschland mit den EU-Mitgliedstaaten
im besagten Zeitraum aufgeführt.

3. Beratungsverfahren – federführender Ausschuss
Die Obleute haben sich in ihren Sitzungen vom 4. Juli 2001,
vom 18. September 2001, vom 25. September 2001 und
vom 14. November 2001 mit der Möglichkeit einer Aufhe-
bung der Berichtspflicht der Bundesregierung befasst und
sind am 12. Juni 2002 übereingekommen, dass die jährliche
Berichtspflicht der Bundesregierung über die Integration
der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union
aufgehoben werden soll. Zur Begründung wurde darauf ver-
wiesen, dass der Deutsche Bundestag ausreichende Infor-
mationsmöglichkeiten durch Unterrichtungen über die Eu-
ropäische Integration vor und nach den Europäischen Räten
und durch sonstige parlamentarische Mitwirkungsmöglich-
keiten habe.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Bericht der Bundesregierung zur Inte-
gration der Bundesrepublik Deutschland in die EU in seiner
98. Sitzung am 12. Juni 2002 bei Abwesenheit der Fraktion
der PDS zur Kenntnis genommen und die vorstehende Be-
schlussempfehlung einstimmig bei Abwesenheit der Frak-
tion der PDS angenommen.

Berlin, den 26. Juni 2002
Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Peter Altmaier
Berichterstatter

Christian Sterzing
Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Uwe Hiksch
Berichterstatter

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