BT-Drucksache 14/9540

Ermittlungstätigkeit des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) grundgesetz- und wettbewerbskonform effektiv gestalten

Vom 25. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9540
14. Wahlperiode 25. 06. 2002

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Bernd Wilz und der Fraktion
der CDU/CSU

Ermittlungstätigkeit des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
grundgesetz- und wettbewerbskonform effektiver gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
a) Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der

Fraktion der CDU/CSU „Effektivität der Ermittlung von Grundstücks-
eigentümern durch das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfra-
gen (BARoV)“ – Bundestagsdrucksache 14/7237 –, sie betrachte den seit
dem 8. November 2000 geänderten Wortlaut des § 15 Abs. 2 Satz 2
GBBerG nicht als materielle Änderung der Rechtslage, obwohl nach der
alten Gesetzesfassung das BARoV nur die ihm selbst zu Gebote stehen-
den Mittel bei der Erbenermittlung ausschöpfen musste und nun nach der
neuen Fassung die generell zu Gebote stehenden Mittel ausschöpfen
muss.

b) Durch die gleichzeitig erfolgte Verkürzung der Aufgebotsfrist von vier
auf ein Jahr besteht bei dieser Rechtsauslegung ein Verstoß gegen den
Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit.

c) Die von der Enteignung bedrohten Erben wissen selbst nichts von der
Verletzung ihrer Rechte. Kein Gericht wird sich daher mit dieser Ein-
schränkung verfassungsrechtlicher Garantien von Eigentum und Erbrecht
auseinandersetzen.

d) Das Aufgebotsverfahren nach § 15 GBBerG ist ein Sonderrecht gegen-
über dem allgemeinen zivilrechtlichen Aufgebotsverfahren, in dessen
Verlauf der Erbe auch noch nach 30 Jahren die Herausgabe des Grundstü-
ckes vom Fiskus oder den Erlös dafür verlangen kann.

2. Deshalb erklärt der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber, mit der Änderung
des § 15 Abs. 2 Satz 2 GBBerG war eine materielle Änderung der Rechts-
lage bezweckt, um die Verhältnismäßigkeit durch die Verkürzung der Aufge-
botsfrist zu wahren.

3. Der Deutsche Bundestag stellt weiter fest:
a) Aus den Antworten Nummer 1 und 3 der Bundesregierung auf die Kleine

Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Effektivität der Ermittlung von
Grundstückseigentümern durch das Bundesamt zur Regelung offener
Vermögensfragen (BARoV)“ ergibt sich eine Erfolgsquote des BARoV
von 5,69 Prozent bei der Ermittlung von Grundstückseigentümern.

Drucksache 14/9540 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Professionelle Erbenermittler können dagegen bei den im Aufgebotsver-
fahren veröffentlichten Fällen auf eine Erfolgsquote in Höhe von über
50 Prozent blicken, obwohl vor der Veröffentlichung das BARoV bereits
ermittelt hat.

b) Aus den Antworten Nummer 3 und 6 der Bundesregierung ergibt sich,
dass das BARoV pro erfolgreichen Ermittlungsfall im Durchschnitt
15 148,50 DM aufwendet.
Das durchschnittliche Honorar eines professionellen Erbenermittlers be-
trägt zwischen 5 und 25 Prozent des ermittelten Erbes. Das Honorar fällt
nur im Falle des Erbantritts durch den ermittelten Erben an und deckt alle
Auslagen des Ermittlers ab.

c) Aus den Antworten Nummer 3 und 5 der Bundesregierung folgt, dass pro
mit der Ermittlung befassten BARoV-Mitarbeiter 15,5 Fälle in über
sieben Jahren aufgeklärt wurden, d. h. gerade einmal zwei pro Jahr.
Ein professioneller Erbenermittler dagegen schließt pro Jahr durch-
schnittlich 15 bis 20 Fälle erfolgreich ab.

4. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
a) dem Deutschen Bundestag innerhalb von sechs Wochen zu berichten, wie

die Regierung der verfassungsrechtlichen Überzeugung des Parlaments
Rechnung getragen hat;

b) in der Lösung angesichts des endgültigen Eigentumsverlusts der Erben
die Effektivität der Erbenermittlung sicherzustellen. Maßstab dabei ist die
Erfolgsquote professioneller Erbenermittler;

c) weiter sicherzustellen, dass sie wettbewerbskonform ist und keinen Scha-
den für den seit 150 Jahren funktionierenden Markt der effizient, bewährt
und anerkannt arbeitenden Branche der Erbenermittler nach sich zieht.

Berlin, den 25. Juni 2002
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Bernd Wilz
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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