BT-Drucksache 14/9537

Verbot des Klonens menschlicher Embryonen weltweit durchsetzen

Vom 25. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9537
14. Wahlperiode 25. 06. 2002

Antrag
der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Hubert Hüppe und der Fraktion der CDU/CSU

Verbot des Klonens menschlicher Embryonen weltweit durchsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Klonen menschlicher Embryonen ist unabhängig von dem damit verfolg-
ten Zweck mit der Menschenwürde unvereinbar. Dies betrifft sowohl das repro-
duktive Klonen mit dem Ziel der Geburt eines geklonten Kindes als auch das
„therapeutische Klonen“ mit dem Ziel der Gewinnung von embryonalen
Stammzellen oder zu Forschungszwecken.
Die grundgesetzlich garantierte Forschungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie findet
aber ihre Grenze dort, wo menschliches Leben instrumentalisiert und die Men-
schenwürde verletzt wird. Daher muss jede auf die Erzeugung einer totipoten-
ten menschlichen Zelle gerichtete Intervention durch Verfahren der Embryotei-
lung oder des Kerntransfers unabhängig vom damit verfolgten Ziel gesetzlich
verboten sein.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Initiative der Außenminister Deutschlands und Frankreichs, Joseph

Fischer und Hubert Vedrine, zum Verbot des reproduktiven Klonens auch
auf das „therapeutische Klonen“ auszudehnen und sich auf internatio-
naler Ebene mit allem Nachdruck für ein weltweit gültiges Rechtsinstru-
ment einzusetzen, das die Unvereinbarkeit jeder Art des Klonens
menschlicher Embryonen mit der Menschenwürde festschreibt,

2. sich deshalb dem Vorstoß der US-Delegation bei den Vereinten Nationen
anzuschließen, der auf das Verbot jeden Klonens menschlicher Embryo-
nen abzielt.

Berlin, den 25. Juni 2002
Dr. Maria Böhmer
Hubert Hüppe
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

Drucksache 14/9537 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung
Das durch die Menschenwürde begründete Instrumentalisierungsverbot ver-
bietet die Schaffung eines geklonten Kindes (reproduktives Klonen) zur Erfül-
lung des Kinderwunsches der Eltern. Die Schaffung eines geklonten Embryos
mit der Zielsetzung, ihn für Forschungs- oder therapeutische Zwecke zu töten,
verstößt in noch eklatanterer Weise gegen das Instrumentalisierungsverbot.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft als führende deutsche Wissenschafts-
organisation hat im Mai 2001 erklärt, „daß sowohl das reproduktive als auch
das therapeutische Klonen über Kerntransplantation in entkernte menschliche
Eizellen weder naturwissenschaftlich zu begründen noch ethisch zu verantworten
sind und daher nicht statthaft sein können“. Auch die Biomedizinkonvention des
Europarates enthält nach bisheriger Lesart der Bundesregierung implizit ein
Verbot des Klonens menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken.
Internationale Forschung kann nicht im rechtsfreien Raum stattfinden. Es be-
darf daher geeigneter internationaler Rechtsinstrumente, die jedes Klonen
menschlicher Embryonen ächten und wirksam unterbinden.
Würde auf internationaler Ebene hingegen nur ein Verbot des reproduktiven
Klonens angestrebt, entstünde der Eindruck, das „therapeutische Klonen“
menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken begegne keinen Einwänden.
Dies würde die massenhafte Herstellung geklonter Embryonen ermöglichen.
Zudem bedarf ein wirksames Verbot des reproduktiven Klonens eines umfas-
senden Klonverbotes, um die Herbeiführung einer Schwangerschaft mit einem
zunächst zu „therapeutischen“ oder Forschungszwecken geklonten Embryo
auszuschließen. Ein Verbot nur des reproduktiven Klonens, das aber die Erzeu-
gung menschlicher Embryonen durch „therapeutisches Klonen“ toleriert, liefe
auf eine rechtliche Verpflichtung zur Tötung der „therapeutisch“ geklonten
Embryonen hinaus.
Angesichts der Entscheidung des US-Repräsentantenhauses, jede Art des Klo-
nens menschlicher Embryonen zu unterbinden, und angesichts der von der US-
Delegation bei den Vereinten Nationen vorgetragenen Position der USA beste-
hen gute Aussichten, ein umfassendes internationales Klonverbot zu erreichen.

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