BT-Drucksache 14/9486

zu dem Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Petra Bläss, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS -14/8502- Konkrete Maßnahmen zur Stärkung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte ergreifen

Vom 13. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9486
14. Wahlperiode 13. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Petra Bläss, Wolfgang
Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/8502 –

Konkrete Maßnahmen zur Stärkung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller
Rechte ergreifen

A. Problem
Die im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(WSK) (Sozialpakt) von 1966 statuierten Rechte sind auch heute – nach der
Ratifizierung durch 145 Vertragsstaaten – völkerrechtlich weitgehend unver-
bindlich geblieben. Der Sozialpakt kennt, anders als der Internationale Pakt
über politische und bürgerliche Rechte (Zivilpakt) vom gleichen Jahr, kein In-
dividualbeschwerdeverfahren bei Rechtsverletzungen, sondern nur ein Staaten-
berichtsverfahren, dessen Ergebnisse für die Vertragsstaaten unverbindlich
bleiben.
In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine umfas-
sende Justiziabilität der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im in-
ternationalen Rechtssystem einzusetzen. Dies gilt auch für eine notwendige sig-
nifikante Erhöhung der Mittel für die Menschenrechtsarbeit der UNO insgesamt
und insbesondere für den völlig unzureichend ausgestatteten WSK-Ausschuss.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion der
PDS

C. Alternativen
Annahme des Antrags

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/9486 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
den Antrag auf Drucksache 14/8502 abzulehnen.

Berlin, den 5. Juni 2002

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Christa Nickels
Vorsitzende und Berichterstatterin

Heide Mattischeck
Berichterstatterin

Hermann Gröhe
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Carsten Hübner
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9486

Bericht der Abgeordneten Heide Mattischeck, Hermann Gröhe, Christa Nickels,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Carsten Hübner

I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/8502
wurde in der 224. Sitzung des Deutschen Bundestages am
14. März 2002 dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und dem In-
nenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für
Arbeit- und Sozialordnung, dem Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem Aus-
schuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der mittlerweile von 145 Staaten ratifizierte Internationale
Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (So-
zialpakt) von 1966 erreicht nicht die Verbindlichkeit des In-
ternationalen Pakts über politische und bürgerliche Rechte
(Zivilpakt) vom gleichen Jahr. Die Überprüfung der Umset-
zung der WSK-Rechte erfolgt bislang ausschließlich auf-
grund eines für die Vertragsstaaten unverbindlich bleiben-
den Staatenberichtsverfahrens. Anders als beim Zivilpakt
existiert beim Sozialpakt kein Individualbeschwerdeverfah-
ren. Diese Unterscheidung der Rechtsstellung beider Men-
schenrechtspakte wird vom WSK-Ausschuss der UN, aber
auch durchgehend von den für die Sachverständigenanhö-
rung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe des Deutschen Bundestages im Jahr 2000 erstatteten
Gutachten für inakzeptabel gehalten. Die Bundesregierung
habe – so die Fraktion der PDS – unter Berufung auf die an-
geblich mangelnde Justiziabilität der WSK-Rechte nur ge-
ringes Interesse an einer verbindlichen Umsetzung der wirt-
schaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gezeigt, was
auch daran deutlich werde, dass weder die revidierte Eu-
ropäische Sozialcharta noch die UN-Konvention über die
Rechte der Wanderarbeiter von Deutschland ratifiziert wor-
den sei.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Implementie-
rung eines Individualbeschwerdeverfahrens aktiv voranzu-
treiben, indem sie insbesondere den bereits vorliegenden
Entwurf des WSK-Ausschusses für ein Fakultativprotokoll
unterstützt. Die Bundesregierung möge weiter umgehend
die von ihr noch nicht ratifizierten völkerrechtlichen Instru-
mente zum Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kultu-
rellen Rechte ratifizieren, insbesondere die UN-Konvention
zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer
Familienangehörigen und die revidierte Europäische Sozial-
charta. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufge-
fordert, die Empfehlungen des WSK-Ausschusses zum
4. Deutschen Staatenbericht umgehend umzusetzen. Diese
Empfehlungen beinhalten insbesondere die Einrichtung ei-
ner Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung bei Gesetzes-
und Verwaltungsmaßnahmen, die vollständige Gewährung
der WSK-Rechte für Asylbewerber, die umfassende Gleich-

stellung von Frauen und Männern und die Anhebung der in
Ostdeutschland gezahlten Löhne auf Westniveau. Schließ-
lich sollen die WSK-Rechte durch eine verstärkte finanzi-
elle Unterstützung durch die Bundesregierung zugunsten
des UN-Hochkommissars für Menschenrechte und für die
Arbeit des WSK-Ausschusses gestärkt werden. Die Bundes-
regierung solle sich auch gegenüber der UNO dafür einset-
zen, dass die für den Hochkommissar für Menschenrechte
zur Verfügung stehenden UN-Mittel verdoppelt werden.

III. Stellungnahmen dermitberatendenAusschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 95. Sitzung
am 24. April 2002 beraten und dem federführenden
Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen
die Stimme der Fraktion der PDS empfohlen, den Antrag
abzulehnen.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 130. Sitzung
am 5. Juni 2002 beraten und dem federführenden Aus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme
der Fraktion der PDS die Ablehnung des Antrags empfoh-
len.
Der Ausschuss für Arbeit- und Sozialordnung hat die
Vorlage in seiner 132. Sitzung am 5. Juni 2002 beraten und
dem federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gegen die Stimme der Fraktion der PDS die Ableh-
nung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Vorlage in seiner Sitzung am 17. April
2002 beraten und dem federführenden Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion der
PDS die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage in
seiner 77. Sitzung am 5. Juni 2002 beraten und dem feder-
führenden Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen
die Stimme der Fraktion der PDS die Ablehnung des Antra-
ges empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 88. Sitzung am 5. Juni 2002
ohne Aussprache mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen
die Stimme der Fraktion der PDS abgelehnt.

Drucksache 14/9486 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Berlin, den 5. Juni 2002
Heide Mattischeck
Berichterstatterin

Hermann Gröhe
Berichterstatter

Christa Nickels
Berichterstatterin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Carsten Hübner
Berichterstatter

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