BT-Drucksache 14/9485

zu dem Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe, Monika Brudlewsky, Dr. Heiner Geißler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Sabine Leutheusser Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann, Dr. Klaus Kinkel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -14/8481- Den Friedensprozess im Sudan in Gang setzen und nachhaltig fördern

Vom 13. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9485
14. Wahlperiode 13. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hermann Gröhe, Monika Brudlewsky,
Dr. Heiner Geißler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dr. Helmut Haussmann, Dr. Klaus Kinkel, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 14/8481 –

Den Friedensprozess im Sudan in Gang setzen und nachhaltig fördern

A. Problem
Der durch das am 19. Januar 2002 zwischen der sudanesischen Regierung und
der süd-sudanesischen Befreiungsfront SPLM/A-Nuba geschlossene Waffen-
stillstandsabkommen vorsichtig eingeleitete Prozess einer innenpolitischen
Entspannung nach einem über 20 Jahre dauernden Bürgerkrieg gerät in Gefahr
zu scheitern. Die Fortsetzung der Bombardierung von Siedlungen im Süd-Su-
dan, die Verfolgung politischer Gegner durch sudanesische Sicherheitskräfte,
Einschränkungen der Pressefreiheit, die wachsende Islamisierung des Erzie-
hungssystems bei gleichzeitiger Diskriminierung von Christen, die Anwendung
der Scharia auch auf Christen und massive Menschenrechtsverletzungen insbe-
sondere im ölreichen Süden haben Zweifel an der Glaubwürdigkeit der sudane-
sischen Regierung geweckt, den Friedensprozess nachhaltig zu fördern. Auch
die im Süd-Sudan herrschende SPLM/A-Nuba hat sich schwerster Menschen-
rechtsverletzungen schuldig gemacht. In dem Antrag wird die Bundesregierung
aufgefordert, bei der Regierung des Sudans immer wieder auf die Einhaltung
der eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen im Internationalen Pakt
über bürgerliche und politische Rechte, im Internationalen Pakt über wirt-
schaftliche, soziale und kulturelle Rechte und im Internationalen Übereinkom-
men zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu dringen. Die
Bundesregierung soll die sudanesische Regierung zur Unterzeichnung der Kon-
vention gegen Folter und der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Dis-
kriminierung der Frau auffordern. Die von der Bundesregierung gegenüber
dem Sudan zu definierende Politik sei eng mit der EU und den USA abzustim-
men.

Drucksache 14/9485 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthaltung der Fraktion der
PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9485

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
den Antrag auf Drucksache 14/8481 anzunehmen.

Berlin, den 5. Juni 2002

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Christa Nickels
Vorsitzende und Berichterstatterin

Heide Mattischeck
Berichterstatterin

Monika Brudlewsky
Berichterstatterin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Carsten Hübner
Berichterstatter

Drucksache 14/9485 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Heide Mattischeck, Monika Brudlewsky, Christa
Nickels, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Carsten Hübner

I. Überweisung
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf
Drucksache 14/8481 wurde in der 224. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 14. März 2002 dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden
Beratung und dem Auswärtigen Ausschuss und dem Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem durch das am 19. Januar 2002 zwischen der suda-
nesischen Regierung und der süd-sudanesischen Befrei-
ungsfront SPLM/A-Nuba geschlossenen Waffenstillstands-
abkommen (sog. Bürgenstock-Abkommen) wird allen Zivi-
listen volle Bewegungsfreiheit zugesichert, um den Binnen-
vertriebenen die Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen.
Außerdem verpflichten sich die Vertragspartner, keine Mi-
nen mehr zu legen und Minenräumungskommandos zu un-
terstützen. Als oberstes Kontrollorgan und Schlichtungs-
instanz soll eine Kommission unter einem neutralen, auslän-
dischen Vorsitzenden eingerichtet werden, in die die Kon-
fliktparteien je drei Vertreter entsenden. Dieser vorsichtig
eingeleitete Prozess einer innenpolitischen Entspannung
nach einem über 20 Jahre dauernden Bürgerkrieg gerät in
Gefahr zu scheitern. Die Fortsetzung der Bombardierung
von Siedlungen durch die sudanesische Luftwaffe im Süd-
Sudan, die Verfolgung politischer Gegner durch sudanesi-
sche Sicherheitskräfte, Einschränkungen der Pressefreiheit,
die wachsende Islamisierung des Erziehungssystems bei
gleichzeitiger Diskriminierung von Christen, die Anwen-
dung der Scharia auch auf Christen und massive Menschen-
rechtsverletzungen insbesondere im ölreichen Süden haben
Zweifel an der Glaubwürdigkeit der sudanesischen Regie-
rung geweckt, den Friedensprozess nachhaltig zu fördern.
Auch die im Süd-Sudan herrschende SPLM/A-Nuba hat
sich schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig ge-
macht. Die genannten Vorgänge stellen auch die Verletzung
von Verpflichtungen dar, die die sudanesische Regierung
gegenüber der EU-Troika-Mission im Dezember 2001 ein-
gegangen ist. Hier hatte sich die sudanesische Regierung zu
einer parteiübergreifenden Zusammenarbeit, zur Förderung
der weiteren Demokratisierung, zur Kooperation mit ande-
ren Parteien unter Einschluss der Oppositionskräfte und zu
einem Programm zur politischen Bildung verpflichtet. Die
Regierung hatte auch zugesagt, die Sicherheitskräfte stärker
zu kontrollieren und den Zusatz zum National Security
Forces Act auf den Kampf gegen Terrorismus zu begrenzen,
ernsthafte Anstrengungen für eine politische Lösung des
Konflikts zu unternehmen, die Zivilbevölkerung und zivile
Einrichtungen nicht mehr anzugreifen und die Lieferung
von Hilfsgütern nicht zu behindern. Einziger Lichtblick in
der unverändert schlechten Situation der Menschenrechte
im Sudan bilden gewisse Erfolge bei der Demobilisierung
von Kindersoldaten. Dieser Prozess erhielte jedoch eine
größere Glaubwürdigkeit, wenn der Sudan dem am

12. Februar 2002 in Kraft getretenen UN-Protokoll zum
Verbot von Kindersoldaten beiträte.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Regierung
des Sudans immer wieder auf die Einhaltung der eingegan-
genen völkerrechtlichen Verpflichtungen im Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte, im Internatio-
nalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte und im Internationalen Übereinkommen zur Beseiti-
gung jeder Form von Rassendiskriminierung zu dringen.
Die Bundesregierung soll die sudanesische Regierung zur
Unterzeichnung der Folterkonvention und der Konvention
zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
auffordern. Die von der Bundesregierung gegenüber dem
Sudan zu definierende Politik ist eng mit der EU und den
USA abzustimmen. Die sudanesische Regierung soll stän-
dig an die von ihr eingegangenen Verpflichtungen gegen-
über der EU anlässlich der EU-Troika-Mission erinnert wer-
den. In Deutschland sollen bei Entscheidungen über Aufent-
haltsbegehren von Flüchtlingen aus dem Sudan die nach wie
vor schlechte Menschenrechtslage im Sudan berücksichtigt
und die Länderinnenminister auf die Gefahr der Gewalt und
Folter bei Abschiebungen in den Sudan hingewiesen wer-
den.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage in seiner
102. Sitzung am 5. Juni 2002 beraten und dem federführen-
den Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthal-
tung der Fraktion der PDS die Annahme des Antrags emp-
fohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Vorlage in seiner 79. Sitzung am
17. April 2002 beraten und dem federführenden Ausschuss
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenenthal-
tung der Fraktion der PDS, die Annahme des Antrags emp-
fohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 88. Sitzung am 5. Juni 2002
beraten. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP begrüßten die erreichte interfrak-
tionelle Einigung und wiesen darauf hin, dass die gute De-
batte des Ausschusses mit dem Sonderberichterstatter der
Menschenrechtskommission, Gerhart Baum, dies ermög-
licht habe.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei
Enthaltung der Fraktion der PDS angenommen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/9485

Berlin, den 5. Juni 2002
Heide Mattischeck
Berichterstatterin

Monika Brudlewsky
Berichterstatterin

Christa Nickels
Berichterstatterin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Carsten Hübner
Berichterstatter

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