BT-Drucksache 14/9483

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -14/8486- Für eine China-Resolution der Europäischen Union auf der 58. VN-Menschenrechtskommission

Vom 13. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9483
14. Wahlperiode 13. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 14/8486 –

Für eine China-Resolution der Europäischen Union auf der
58. VN-Menschenrechtskommission

A. Problem
Trotz der Ratifizierung des VN-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kultu-
relle Rechte und trotz der Unterzeichnung des VN-Paktes über bürgerliche und
politische Rechte sind in China weiter schwere Menschenrechtsverletzungen an
der Tagesordnung. Trotz der eindeutigen Völkerrechtslage verbittet sich die
chinesische Regierung grundsätzlich menschenrechtliche Ermahnungen und
ausländische Kritik.
In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf der 58. VN-
Menschenrechtskommission für die Verabschiedung einer mit den EU-Partnern
und den USA abgestimmten Resolution zur Menschenrechts-Situation in China
einzusetzen.

B. Lösung
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP,
bei Enthaltung der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/9483 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
den Antrag auf Drucksache 14/8486 abzulehnen.

Berlin, den 5. Juni 2002

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Christa Nickels
Vorsitzende
und Berichterstatterin

Heide Mattischeck
Berichterstatterin

Hermann Gröhe
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Carsten Hübner
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9483

Bericht der Abgeordneten Heide Mattischeck, Hermann Gröhe, Christa Nickels,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Carsten Hübner

I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 14/8486
wurde in der 224. Sitzung des Deutschen Bundestages am
14. März 2002 dem Ausschuss für Menschenrechte und Hu-
manitäre Hilfe zur federführenden Beratung und dem Aus-
wärtigen Ausschuss sowie dem Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Trotz der Ratifizierung des VN-Paktes über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte und trotz der Unterzeichnung
des VN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte hat
sich die Menschenrechtssituation in China seit Jahren nicht
verbessert. Jegliche Form der Opposition wird unterdrückt,
Folter und Misshandlungen sind im ganzen Land verbreitet,
Gefangenenlager, staatliche Umerziehung, Morde im Straf-
vollzug sowie Verfolgung von Meditationsbewegungen und
unabhängigen Kirchen sind ebenso an der Tagesordnung
wie die systematische Zerstörung der tibetischen Kultur und
Religion. Ungeachtet der sich aus den VN-Menschenrechts-
pakten und der VN-Menschenrechtserklärung ergebenden
eindeutigen Völkerrechtslage verbittet sich die chinesische
Regierung nach wie vor grundsätzlich menschenrechtliche
Ermahnungen. Auch der Beitritt zur Welthandelsorganisa-
tion (WTO), der u. a. als Beleg für die Anerkennung der
Staatengemeinschaft für eine gesellschaftliche Öffnung Chi-
nas gewertet wurde, hat bislang keine Fortschritte gebracht.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, u. a. darauf hinzu-
wirken, dass die EU im Zusammenwirken mit den USA sich
auf der diesjährigen 58. VN-Menschenrechtskommission
entweder einer Resolution anschließt oder eine eigene Reso-
lution vorlegt. Hierbei hat die Bundesregierung, die den
Schutz der Menschenrechte zum Leitprinzip ihrer Außenpo-
litik erklärt hat, eine besondere Verantwortung. Die Resolu-
tion sollte klarstellen, dass sie nicht auf eine pauschale Ver-
urteilung der Volksrepublik, sondern auf eine Verbesserung
der Menschenrechtslage in China abzielt. Die Resolution
sollte auch deutlich machen, dass eine Verbesserung der
Menschenrechtslage in China sowohl für die Zusammenar-
beit im Rahmen der WTO als auch hinsichtlich der für 2008
vorgesehenen Austragung der Olympischen Spiele in China
unerlässlich ist.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage in seiner
102. Sitzung am 5. Juni 2002 beraten und dem federführen-
den Ausschuss einvernehmlich empfohlen, den Antrag aus
Zeitgründen für erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Vorlage in seiner 79. Sitzung am
17. April 2002 beraten und dem federführenden Ausschuss
mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, der FDP und der PDS die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 88. Sitzung am 5. Juni 2002
beraten. Die antragstellende Fraktion der FDP räumte ein,
dass sich ihr Antrag, nachdem die Menschenrechtskonfe-
renz nun abgehalten worden sei, größtenteils erledigt habe.
Dies gelte jedoch nicht hinsichtlich der Absätze 4 und 5 des
Forderungsanteils des Antrages. Insoweit bitte sie um die
Zustimmung des Ausschusses.
Die Fraktion der SPD lehnte dies ab, da ein solches Ver-
fahren nur zu einem Torso-Beschluss führen würde. Außer-
dem ergäben sich Ungereimtheiten, weil im begründenden
Teil des Antrages allgemeine Elemente und Elemente mit
Bezug auf die 58. UN-Menschenrechtskommission untrenn-
bar miteinander vermischt seien. In der nachfolgenden
Wahlperiode bestehe ausreichend Zeit, sich mit dem auch
von der Fraktion der SPD geteilten begrüßenswerten An-
liegen des Antrags der Fraktion der FDP erneut zu befas-
sen.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrat
die Auffassung, die berechtigten Anliegen des Antrags der
Fraktion der FDP ggf. durch einen Antrag im Plenum wei-
terzuverfolgen.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP, bei Enthaltung
der Fraktion der PDS abgelehnt.

Berlin, den 5. Juni 2002
Heide Mattischeck
Berichterstatterin

Hermann Gröhe
Berichterstatter

Christa Nickels
Berichterstatterin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Carsten Hübner
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.