BT-Drucksache 14/9477

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Vorwahlzeit - Agenturen und Dienstleister der Bundesregierung -

Vom 11. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9477
14. Wahlperiode 11. 06. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Steffen Kampeter, Thomas Dörflinger,
Gerda Hasselfeldt, Manfred Grund, Hans-Peter Repnik, Friedrich Merz, Michael
Glos und der Fraktion der CDU/CSU

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Vorwahlzeit
– Agenturen und Dienstleister der Bundesregierung –

Die Bundesregierung hat den Auftrag, Bürger und Medien über ihre Politik zu
informieren. Dies geschieht mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit. Zur
Kommunikationsberatung hat die Bundesregierung die Agentur Odeon Zwo
aus Hannover in nahezu alle Projekte und Einzelmaßnahmen der Öffentlich-
keitsarbeit Inland des Presse- und Informationsamtes eingeschaltet bzw. lässt
diese dort mitwirken. Auf die Frage des Abgeordneten Thomas Dörflinger nach
der Anzahl der Aufträge, die das Presse- und Informationsamt der Bundesregie-
rung (BPA) seit 1998 an die erwähnte Agentur vergeben hat, hat der Chef des
BPA, Staatssekretär Uwe-Karsten Heye, in der Fragestunde am 23. Januar
2002, als er die Angaben nicht verfügbar hatte, eine nachträgliche schriftliche
Beantwortung zugesagt, die – nach seinen Worten – befriedigend ausfallen
sollte (Plenarprotokoll 14/211, S. 20872 B). In einer anschließenden Mitteilung
an den Fragesteller hat er jedoch unter Hinweis auf den damit verbundenen
Verwaltungsaufwand von einer konkreten Antwort abgesehen. Ausweislich
einer Drucksache des niedersächsischen Landtags vom 26. Januar 2001 hat die
Niedersächsische Landesregierung, die eine vergleichbare Frage beantworten
konnte, von 1990 bis 2000 allein 430 einzelne Aufträge an die Agentur Odeon
Zwo vergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Agenturen und Dienstleister der Bundesregierung
1. Trifft es zu, dass die Bundesregierung das europaweite Vergabeverfahren für

ein neues Corporate Design im Dezember 1998 bekannt gemacht hat, und
wenn ja, an welchem Tag genau wurde darüber informiert und in welcher
Weise geschah dies (öffentliche Ausschreibung bzw. gezielte Ansprache von
Agenturen)?

2. Wurde in dem Auswahlverfahren des BPA, das 1999 im Ergebnis zu einer
Beauftragung der Agentur Odeon Zwo für ein Corporate Design und zur
Kommunikationsberatung der Bundesregierung führte, ein so genannter
Pre-Test zur Erprobung bzw. Analyse der Eignung der Werbevorschläge
durchgeführt und trifft es zu, dass das Institut Psyfact (Wiesbaden) das Kon-
zept der Agentur Odeon Zwo geprüft hat?

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3. Trifft es weiter zu, dass der Bundesregierung dazu eine Expertise vorgelegt
worden ist, und wenn ja, wie lautet, wörtlich zusammengefasst, das Ergeb-
nis des Pre-Tests des Instituts Psyfact für die Agentur Odeon Zwo – sowie
ggf. auch zu dem oder den weiteren Wettbewerber(n), der oder die nicht
den Zuschlag erhielt(en)?

4. Wenn ja, wann genau wurden der Bundesregierung die Ergebnisse bzw. die
Expertise vorgelegt und wie viel hat der Pre-Test gekostet?

5. War den beteiligten Vertretern der Fachressorts das Analyseergebnis für
das Kommunikationskonzept von Odeon Zwo bekannt, und wenn nein,
warum nicht?

6. Trifft es zu, dass die Analyse zu dem Ergebnis kommt, dass das Konzept
nicht den Bedingungen, die für erfolgreiche PR-Maßnahmen anzusetzen
sind, genügen würde?

7. War den Mitgliedern des Bundeskabinetts bzw. ihren Staatssekretären das
Ergebnis des Pre-Tests bekannt, und wenn nein, warum nicht?

8. Haben Fachreferate des BPA und/oder solche aus beteiligten Fachressorts
Bedenken bzw. Kritik an dem Konzept der Agentur Odeon Zwo erhoben,
und wenn ja, wie lautete diese Kritik und aus welchem Anlass wurde sie
erhoben?

9. Wenn ja, trifft es zu, dass diese Bedenken in Besprechungsprotokollen des
BPA festgehalten sind und von wann datieren diese Protokolle?

10. War den Mitgliedern des Bundeskabinetts bzw. ihren Staatssekretären diese
Kritik bekannt und, wenn die Kritik auf dieser Ebene nicht bekannt ge-
wesen sein sollte, welchen Verantwortlichen war die Kritik denn dann
bekannt?

11. Warum hat die Bundesregierung die ursprünglich für den 25. Mai 1999
vorgesehene Kabinettbefassung auf die nächstfolgende Sitzung am 2. Juni
1999 verschoben bzw. verschieben müssen?

12. Mit welcher Begründung hat sich Bundeskanzler Gerhard Schröder in der
Sitzung am 2. Juni 1999 bei den Mitgliedern des Bundeskabinetts für das
neue Konzept der Agentur Odeon Zwo eingesetzt?

13. Mit welcher Begründung hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Kabi-
nettkollegen von der Auftragsvergabe an Odeon Zwo aus Hannover über-
zeugt?

14. Liegen bzw. lagen der Bundesregierung Prüfungsbemerkungen der Vorprü-
fungsstellen und/oder des Bundesrechnungshofs zur Vergabepraxis an die
Agentur Odeon Zwo vor, und wenn ja, welchen Inhalts?

15. Wird bzw. wurde die Arbeit der Agentur seit ihrer Beauftragung evaluiert,
und wenn ja, wann, durch wen und mit welchen Ergebnissen?

16. Wenn nein, warum ist dies – auch vor dem Hintergrund der Fragen 1
bis 10 – nicht geschehen?

17. Trifft es zu, dass das BPA von ihm eingeschaltete Agenturen nach Projekt-
maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bezahlt, die im Einzelnen und ab-
grenzbar erbracht werden, oder trifft es zu, dass dies durch eine „quasi-in-
stitutionelle“ Zusicherung von Pauschalhonoraren bzw. zugesicherten
Pauschalbudgets erfolgt?

18. Warum hat Staatssekretär Uwe-Karsten Heye vor dem Hintergrund der
Antwort auf Frage 17 einem Fragesteller geantwortet, dass „es sachlich
nicht richtig wäre, aus dem Gesamtauftrag an Odeon Zwo eine Vielzahl
von Einzelaufträgen separieren zu wollen“ (nachträgliche schriftliche Ant-
wort mit Bezug zur Fragestunde vom 23. Januar 2002)?

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19. Warum hat Staatssekretär Uwe-Karsten Heye dem Abgeordneten Thomas
Dörflinger (Fragestunde vom 23. Januar 2002) auf die Frage nach der
Anzahl der Aufträge, die das BPA seit 1998 an die Agentur Odeon Zwo
vergeben hat, eine Beantwortung „all dieser Fragen“ zugesagt und an-
schließend unter Hinweis auf „Verwaltungsaufwand“ davon abgesehen?

20. Wie begründet die Bundesregierung vor dem in Frage 19 angesprochenen
Hintergrund den Umstand, dass sie mit ihren Ressourcen in der Lage ist,
innerhalb einer Woche rund 360 Einzelpublikationen aus allen Bundes-
ressorts auf eine schriftliche Frage hin zu benennen?

21. Trifft es zu, dass die Bundesregierung einer oder mehreren Agenturen für
laufende Beratungsleistungen Mitarbeiter-Stundenhonorare vertraglich zu-
gesichert hat, die zwischen 250,– DM und 380,– DM je Mitarbeiter liegen
(zuzüglich technischer Kosten, Mehrwertsteuer), und wenn ja, welcher
Agentur bzw. welchen Agenturen?

22. Wenn ja, hält die Bundesregierung die daraus folgenden Mitarbeitertages-
sätze von bis zu 3 000,– DM für laufende Leistungen für marktüblich, und
wenn ja, welche Kriterien legt sie für eine Marktüblichkeit dieser Tages-
sätze zugrunde?

23. Wann hat der Vertrag mit Odeon Zwo zu laufen begonnen und wann endet
er?

24. Trifft es zu, dass die Agentur den Auftrag hat, die Anzeigen für die Bun-
desregierung selbst zu schalten?

25. Trifft es zu, dass die Bundesregierung der Agentur bei der Anzeigen- und
Plakatschaltung eine Agenturprovision von 7,5 % des Schaltvolumens ver-
traglich zugesichert hat, und wenn ja, trifft es zu, dass die Agentur diese
Provision zusätzlich zu den übrigen Honorarleistungen erhält?

26. Trifft es zu, dass die Bundesregierung der Agentur bei der Anzeigen- und
Plakatschaltung ein Brutto-Schaltvolumen zugesichert hat, und wenn ja, in
welcher Höhe in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002?

27. Gibt es eine oder mehrere Agenturen, der oder denen die Bundesregierung
für Nutzungsrechte an Werken pauschal 200 000,– DM (zzgl. Mehrwert-
steuer) gezahlt hat, und wenn ja, um welche Agentur bzw. Agenturen han-
delt es sich, und für welche Werke bzw. Rechte erfolgte dies?

28. Sind der Bundesregierung für diese Leistungen zusätzlich Honorare, z. B.
Mitarbeiterstundenhonorare, technische, administrative Kosten, berechnet
worden, und wenn ja, in welchem Umfang hat die Bundesregierung diese
beglichen?

29. Wie viele und welche Maßnahmen hat das BPA je in den Haushaltsjahren
1999, 2000, 2001, 2002 an die Werbeagentur Odeon Zwo gegeben?

30. Wie sind konkret Umfang, Art und Kosten des Engagements von Odeon
Zwo für das BPA (Anzeigenschaltungen, Publikationen, Textüberarbeitun-
gen, einschließlich Flyer, CD-Rom, Kampagnen und Honorar für Kommu-
nikationsberatung) je für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 zu beschrei-
ben?

31. Kann die Bundesregierung dann bestätigen, dass das BPA über einen er-
fassten Datenbestand zu Umfang, Art und Kosten der von dieser Agentur
erbrachten Leistungen verfügt, der einen Datenabruf zulässt, und wenn ja,
warum hat sie dann dem Deutschen Bundestag diese Daten auf Nachfrage
nicht genannt?

32. Welchen Umsatz hat die Agentur Odeon Zwo mit Aufträgen der Bundes-
regierung in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 jeweils gemacht?

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33. Trifft es zu, dass das Auftragsvolumen mit Odeon Zwo in einzelnen Haus-
haltsjahren zweistellige Millionensummen ergeben hat?

34. Welcher Anteil entfiel bzw. entfällt davon auf Anzeigenschaltungen,
welcher auf Publikationen, einschließlich Flyer, auf Textüberarbeitungen,
auf CD-Rom, auf Kampagnen, auf Honorar für Kommunikationsberatung
und auf das Corporate Design?

35. Wie viele und welche Maßnahmen hat das BPA an andere Werbe- und
Kommunikationsagenturen als Odeon Zwo je 1999, 2000, 2001, 2002 ver-
geben?

36. Welche Agenturen waren bzw. sind dies und wie hoch waren/sind die ge-
nehmigten Budgets?

37. Wie hat das BPA die Vorschriften des Vergaberechts bei der Ausschreibung
aller der in Fragen 35 und 36 erfragten Aufträge in den Haushaltsjahren
1999, 2000, 2001, 2002 angewandt?

38. Ist das BPA von der Ausschreibungspflicht nach den Vorschriften der Ver-
dingungsordnung für Leistungen (VOL) bei der Vergabe öffentlicher Auf-
träge abgewichen, und wenn ja, wann?

39. In welchen konkreten Fällen erfolgte dies und wie wird dies begründet?
40. Sind die Anzeigenschaltungen öffentlich ausgeschrieben worden, und

wenn nein, warum haben andere Anbieter vergleichbarer Leistungen keine
Wettbewerbschance erhalten?

41. Wie viele und welche Anbieter haben sich seit 1999 in den einzelnen Aus-
schreibungen um Aufträge im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
seitens des BPA und der einzelnen Bundesministerien jeweils beworben?

42. Wie viele und welche Aufträge im Bereich Presse- und Öffentlichkeits-
arbeit insgesamt wurden seitens des BPA und der einzelnen Bundesminis-
terien ohne Ausschreibung nach den Vorschriften der Verdingungsordnung
für Leistungen (VOL) vergeben und wie viele und welche Aufträge wurden
gänzlich ohne Ausschreibung und ohne Beachtung der VOL vergeben?

43. Welche Agenturen wurden bei der unter den Fragen 41 und 42 angespro-
chenen Vergabepraxis letztlich mit Aufträgen bedacht?

44. In wie vielen Fällen fand die Vergabe von Aufträgen im Bereich der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seitens des BPA und der einzelnen Bun-
desministerien unter Verweis auf einen Vermerk der Leitung des Hauses
statt?

45. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter der Agentur Odeon Zwo im April 2002 für Aufträge der Bundes-
regierung tätig gewesen sind, und wenn ja, in welcher Größenordnung be-
wegt sich dies?

46. Welches Auftragsvolumen haben die im Volumen hinter der sog. Leit-
agentur Odeon Zwo an zweiter, dritter, vierter, fünfter und sechster Stelle
stehenden Agenturen mit dem BPA jeweils in diesen Zeiträumen realisiert?

47. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass man sich bei der Er-
stellung des Corporate Design für die Bundesregierung für eine nicht auf
dem regulären Markt vorhandene Schriftart entschieden hat, was dazu
führt, dass diese Schriftart von der beauftragten Agentur bei der Verwen-
dung neu zu erwerben ist, und wenn ja, welche Kosten sind mit der Imple-
mentierung dieser Schrift in allen Geschäftsbereichen entstanden und wie
hoch ist der Unterschiedsbetrag gegenüber einer verfügbaren, herkömm-
lichen Schrift?

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48. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Jahr 2002 ein Auf-
trag zur Erstellung eines Corporate Design für die gesamte Bundesregie-
rung vergeben worden ist?

49. Wenn ja, wurde dieser öffentlich ausgeschrieben, und wenn ja, welche
Angebote hat es dazu gegeben?

50. Wenn ja, für wann ist eine Fertigstellung des Corporate Design zu erwarten
und wann soll dieses neue Corporate Design öffentlich präsentiert werden?

51. Wenn ja, von welchen Kosten geht die Bundesregierung in Bezug auf Ent-
wicklung und Einführung aus?

52. Welche Angebote gingen 1998 bis 2002 zur Erstellung einer Internet-
präsentation für die Bundesregierung ein und mit welchen voraussicht-
lichen Kosten waren diese Angebote beziffert?

53. Welches Angebot erhielt den Zuschlag zur Erstellung einer Internet-
präsentation der Bundesregierung?

54. Welche tatsächlichen Kosten entstanden letztlich für die Internetpräsenta-
tion und in welchem Verhältnis stand dieser Betrag zur Angebotssumme?

55. Für den Fall, dass die in den Fragen 52, 53 und 54 genannten Beträge diffe-
rieren, welchen Grund kann die Bundesregierung für die Kostenentwick-
lung angeben?

56. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Vergabeaufträge seitens des
BPA oder der einzelnen Bundesministerien im Bereich der Öffentlichkeits-
arbeit zu Prüfungsvermerken führen, wie dies bei der Vergabepraxis im
Bundesland Niedersachsen festzustellen ist, nachdem die dortige Presse-
stelle Aufträge entgegen der einschlägigen Vergabebestimmungen ver-
geben haben soll (vgl. Antwort des niedersächsischen Ministers für
Bundes- und Europaangelegenheiten, Wolfgang Senff, auf die Fragen des
Abgeordneten Uwe Schünemann in der Fragestunde des niedersächsischen
Landtags – Plenarprotokoll 14/69, S. 6706)?

57. Stimmen Bundesregierung bzw. BPA ihre Öffentlichkeitsarbeit in Inhalt
bzw. Design mit der Wahlkampflinie der SPD ab bzw. gibt es solche
Kontakte mit der SPD-Bundespartei – gegebenenfalls auch bei einzelnen
Projekten der Öffentlichkeitsarbeit – über die von der Bundesregierung
eingeschaltete Agentur Odeon Zwo, die in der Vergangenheit in Hannover
die SPD-Kampagne im niedersächsischen Landtagswahlkampf entworfen
und eine Vielzahl von Aufträgen von und für die Landesregierung von
Niedersachsen erhalten hat?

58. Wenn ja, bei welchen Projekten der Öffentlichkeitsarbeit ist dies der Fall
bzw. ist dies der Fall gewesen?

59. Wenn ja, hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, die verhindern,
dass sie, die Bundesregierung, Dienstleistungen mit Bundeshaushalts-
mitteln finanziert, die von Odeon Zwo für die SPD erbracht wurden, und
wenn ja, welche?

60. Wenn nein, trifft es dann zu, dass die Bundesregierung mit an Odeon Zwo
geleistetem Honorar Werbemaßnahmen der SPD finanziert oder finanziert
hat?

61. Trifft es zu, dass die Bundesregierung Odeon Zwo ein jährliches Honorar-
Fixum zugesichert hat, und wenn ja, wofür im Einzelnen und in welcher
Höhe im Einzelnen in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002?

62. Wenn ja, haben zu diesem bzw. zu dem in Frage 26 erfragten Sachverhalt
Vorprüfungsstellen der Bundesregierung und/oder hat der Bundesrech-
nungshof Stellung genommen, und wenn ja, wie lauten diese Stellung-
nahmen?

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II. Sponsoring, freie Mitarbeiter
63. Welchen Stellenwert hat das Sponsoring bei Aktivitäten der Bundesregie-

rung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit?
64. Warum hat die Bundesregierung die angekündigten rechtlichen Regelun-

gen für ein Sponsoring-Rahmenkonzept für die Bundesregierung nicht vor-
gelegt?

65. In welchem Umfang beschäftigt die Bundesregierung freie Mitarbeiter für
inhaltliche Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit – getrennt nach
Ressorts?

Berlin, den 10. Juni 2002
Eckart von Klaeden
Steffen Kampeter
Thomas Dörflinger
Gerda Hasselfeldt
Manfred Grund
Hans-Peter Repnik
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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