BT-Drucksache 14/9468

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Dieter Thomae, Detleff Parr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. -14/5692- Fianzierung von Umschulungsmaßnahmen

Vom 12. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9468
14. Wahlperiode 12. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Dieter Thomae,
Detlef Parr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/5692 –

Finanzierung von Umschulungsmaßnahmen

A. Problem
Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Kriterien zur
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit
(BA) so zu ändern, dass die Übergangsregelung des § 417 Satz 1 Ziffer 2 Drit-
tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) entfristet wird. Durch diese Maßnahme
werde sichergestellt, dass Umschüler auch zukünftig über die volle Dauer der
gesetzlich vorgegebenen Weiterbildungszeit finanzielle Unterstützung durch
die BA erhalten können.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und der PDS

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/9468 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/5692 abzulehnen.

Berlin, den 14. Juni 2002

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Doris Barnett
Vorsitzende

Dr. Thea Dückert
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9468

Bericht der Abgeordneten Thea Dückert

I. Überweisung, Voten der mitberatenden Ausschüsse
und Abstimmungsergebnis im federführenden
Ausschuss

Der Antrag auf Drucksache 14/5692 ist in der 198. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 8. November 2001 an den
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung zur federführenden
Beratung und an den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und den Ausschuss für Gesundheit zur
Mitberatung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat den Antrag in seiner 94. Sitzung am 12. Juni
2002 beraten und mit der Mehrheit der Stimmen der Frakti-
onen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und der PDS
empfohlen, den Antrag abzulehnen.
In der 147. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am
12. Juni 2002 hat die Fraktion der FDP den Antrag für erle-
digt erklärt.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat den An-
trag in seiner 133. Sitzung am 12. Juni 2002 beraten und ab-
geschlossen. Im Ergebnis der Beratungen wurde der Antrag
mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/
CSU und der PDS abgelehnt.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Mit der Novellierung des SGB III durch Artikel 1 Arbeits-
förderungs-Reformgesetz vom 24. März 1997 (BGBl. I
S. 594) mit Wirkung ab dem 1. Januar 1998 sind die Krite-
rien für die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen
durch die BA geändert worden. Der Deutsche Bundestag
soll die Bundesregierung auffordern, die Kriterien zur För-
derung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die BA so zu

ändern, dass die Übergangsregelung des § 417 Satz 1
Ziffer 2 SGB III entfristet wird.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 14/5692
verwiesen.

III. Ausschussberatungen
Nach Auffassung der Mitglieder der Fraktion der FDP
sollten die Kriterien zur Förderung von Weiterbildungsmaß-
nahmen durch die BA so geändert werden, dass die Über-
gangsregelung des § 417 Satz 1 Ziffer 2 SGB III entfristet
wird. § 92 SGB III bestimme, dass die Dauer von Weiterbil-
dungsmaßnahmen nur dann als angemessen und förderungs-
fähig gelte, wenn sie gegenüber der entsprechenden Berufs-
ausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit
verkürzt sei. Dies bedeute im Regelfall eine Reduzierung
der üblichen drei auf zwei Jahre. Das Altenpflegegesetz, das
inzwischen zum 1. August 2001 in Kraft getreten sei, sehe
explizit auch für Umschulungsmaßnahmen eine dreijährige
Ausbildungszeit vor. Damit werde das erklärte Ziel, den
Wegfall der Umschulungsförderung durch Änderungen der
Berufsgesetze auszuschließen, nicht erreicht.
Die Mitglieder der Fraktion der SPD hielten den Antrag
wegen Zeitablaufs für überholt. Durch das am 1. Januar
2002 in Kraft getretene Job-AQTIV-Gesetz sei inzwischen
eine dauerhafte Lösung des Problems erreicht worden:
Auch weiterhin werde eine Förderung von Umschülern in
den Gesundheitsfachberufen ermöglicht. Bis zum Jahre
2004 könne die BA solche Umschulungen uneingeschränkt
fördern. Der Antrag stehe im Übrigen im Widerspruch zu
der sonstigen Forderung der Fraktion der FDP, die Arbeits-
losenversicherung von versicherungsfremden Leistungen zu
entlasten. Der Antrag sei daher abzulehnen.
Die Mitglieder der Fraktionen CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und der PDS äußerten sich nicht.

Berlin, den 14. Juni 2002
Dr. Thea Dückert
Berichterstatterin

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