BT-Drucksache 14/9458

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/9013, 14/9410- Entwurf eines Jugendschutzgesetzes (JuSchG)

Vom 12. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9458
14. Wahlperiode 12. 06. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kerstin Griese, Christel Humme, Iris Gleicke, Dr. Hans-Peter
Bartels, Anni Brandt-Elsweier, Dieter Dzewas, Hans Forster, Arne Fuhrmann,
Renate Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim), Monika Griefahn,
Klaus Hagemann, Christine Lehder, Christel Riemann-Hanewinckel,
Marlene Rupprecht, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Angelica Schwall-Düren,
Wieland Sorge, Rolf Stöckel, Jörg Tauss, Hanna Wolf (München),
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Christian Simmert, Grietje Bettin, Irmingard Schewe-
Gerigk, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 14/9013, 14/9410 –

Entwurf eines Jugendschutzgesetzes (JuSchG)

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
l Mit dem Entwurf eines Jugendschutzgesetzes wird den gewandelten Anfor-

derungen eines Kinder- und Jugendschutzes, besonders angesichts der Ent-
wicklungen in den neuen Medien, Rechnung getragen. Zu einem effektiven
Kinder- und Jugendschutz gehören neben rechtlichen Bestimmungen, die
staatlicher Kontrolle und Sanktion unterliegen, auch strukturelle und erzie-
herische Maßnahmen, um Gefährdungen des körperlichen, geistigen oder
seelischen Wohles junger Menschen zu begegnen.

l Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft ist mit weit reichenden ge-
sellschaftlichen Folgen verbunden, auch für Kinder und Jugendliche. Sie
müssen die Möglichkeit haben, die Chancen der Entwicklung in der Infor-
mationsgesellschaft wahrzunehmen – zugleich müssen sie vor Gefähr-
dungen und Beeinträchtigungen geschützt werden.

l Mehr und mehr können Texte, Bilder und Töne von einem Medium ins
andere konvertiert werden. Ein effektiver Kinder- und Jugendmedienschutz
erfordert deshalb, dass Inhalte, die die Entwicklung junger Menschen
gefährden, in allen Medien mit vergleichbaren medialen Wirkungen Verbrei-
tungsverboten oder Verbreitungsbeschränkungen unterliegen. Das neue
Jugendschutzgesetz eröffnet entsprechend diesen Entwicklungen Handlungs-
möglichkeiten.

Drucksache 14/9458 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

l Kinder- und Jugendschutz, Medienerziehung sowie Medienverantwortung
gewinnen in der modernen Medien- und Informationsgesellschaft zuneh-
mende Bedeutung. Die Entwicklung neuer Medien und Datenträger, der An-
stieg der Datenfülle und Speicherkapazitäten, wie die überaus komplexen
Strukturen internationaler Datenübertragungsnetze, erfordern zusätzliche
neue Anstrengungen im Bereich der Jugendbildung, aber auch des Kinder-
und Jugendschutzes. Im Vordergrund der Bemühungen zur Umsetzung eines
wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes steht nicht zuletzt die Förde-
rung und Stärkung von Medienkompetenz. Die Bundesregierung hat die För-
derung der Vermittlung und die Stärkung der Medienkompetenz bereits zu
einem Schwerpunkt ihrer medienpolitischen Arbeit gemacht.

l Durch das neue Jugendschutzgesetz entstehen Verbesserungen für die Arbeit
der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Sie erfährt insbeson-
dere eine administrative Straffung mit dem Ziel der Beschleunigung des In-
dizierungsverfahrens, um den unmittelbaren Zugriff auf Angebote in Daten-
netzen zu ermöglichen, die Erweiterung der Antragsbefugnis auf im Bereich
des Kinder- und Jugendmedienschutzes tätige Verbände und den Verzicht
auf die Bekanntmachung der Indizierungsentscheidung im Bundesanzeiger,
um jugendgefährdenden Angeboten in Datennetzen nicht zusätzliche Publi-
zität zu verschaffen.

l Entsprechend der langjährigen Forderung der Obersten Landesjugendbehör-
den werden Computerspiele künftig den gleichen gesetzlichen Regelungen
wie Kinofilme und Videos unterworfen werden. Computer- und Bildschirm-
spiele müssen künftig ebenso wie Kino- und Videofilme mit einer Altersfrei-
gabekennzeichnung versehen werden. Eltern, Schulen und Jugendeinrich-
tungen wird so die Auswahl altersgerechter Medien erleichtert.

l Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die Bundesregierung im Rahmen
ihrer Gespräche zur Reform der Medienordnung einvernehmlich mit allen
Ländern auf Eckwerte einer Neuregelung des Jugendmedienschutzes geei-
nigt hat. Der Deutsche Bundestag hält es für notwendig, dass die Länder
zeitnah durch einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag die Umsetzung des
neuen Jugendschutzgesetzes ermöglichen.

l Internationale Verpflichtungen müssen dazu beitragen, einen wirksamen
Kinder- und Jugendmedienschutz rechtlich und technisch auch bei Anbietern
von Netzinhalten zu verwirklichen. Die enge Zusammenarbeit und der Infor-
mationsaustausch der im Inland mit der Sicherung des Kinder- und Jugend-
medienschutzes und der entsprechenden Strafverfolgung betrauten Stellen
ist Voraussetzung der notwendigen internationalen Kooperation im Bereich
des Kinder- und Jugendmedienschutzes.

l Der Deutsche Bundestag begrüßt die Novellierungen zum Schutz der Jugend
in der Öffentlichkeit, insbesondere das Abgabeverbot von Tabak und Ziga-
retten an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. auch weiterhin die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und allen

an ihrer Erziehung Beteiligten zu fördern und zu stärken;
2. zu prüfen, inwieweit Online-Anbieter unterstützt werden können, wirksame

teilnehmerautonome Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz auch im
Internet zu entwickeln, in Zusammenarbeit mit den Jugendschutzbehörden
zu zertifizieren und kostenfrei zur Verfügung zu stellen;

3. zu prüfen, inwieweit Online-Anbieter unterstützt werden können, Such-
maschinen für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und kosten- und wer-
befrei zur Verfügung zu stellen. Kinderportale können ein sinnvoller Weg

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9458

sein, um Kinder und Eltern darin zu unterstützen, verantwortungsvoll und
kindgerecht mit dem Angebot im Internet umzugehen;

4. sich angesichts der globalen Vernetzungen für die Schaffung europa- und
weltweiter Mindeststandards des Kinder- und Jugendmedienschutzes einzu-
setzen und den UNESCO-Gipfel zur Informationsgesellschaft 2004 zu nut-
zen, um auf internationaler Ebene nach Lösungen zu suchen, um Rassismus
und Gewaltverherrlichung im Internet zu verhindern.

Berlin, den 12. Juni 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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