BT-Drucksache 14/9445

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/9007- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten (Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz - HZvNG)

Vom 12. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9445
14. Wahlperiode 12. 06. 2002

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/9007 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknapp-
schaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze
Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz – HZvNG)

Bericht der Abgeordneten Dr. Konstanze Wegner, Susanne Jaffke, Antje Hermenau,
Dr. Günter Rexrodt und Dr. Christa Luft

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Hüttenknapp-
schaftliche Zusatzversicherung im Saarland zu sanieren und
umzuwandeln, eine Unfallkasse des Bundes als Selbstver-
waltungskörperschaft öffentlichen Rechts zur effektiveren
Aufgabenerfüllung zu errichten sowie das Rentenanpas-
sungsverfahren durch moderne Datenübertragungstechnik
zu verbessern.
Durch das Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherungs-Neu-
regelungs-Gesetz – HZvNG ergibt sich unter Berücksichti-
gung der Rentenausgaben, der Beitragseinnahmen und des
Aufwands für die Kapitalisierung folgender Finanzbedarf:
Bundeszuschuss (gerundet auf volle Mio. Euro):
2002 28 Mio. Euro (einschließlich 1,5 Mio. Euro Bun-

deszuschuss für das 1. Hj. 2002)
2003 103 Mio. Euro
2004 70 Mio. Euro
2005 72 Mio. Euro
2006 75 Mio. Euro
Dem steht die im Jahr 2002 erfolgende Übertragung des Ver-
mögens der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung in
Höhe von rd. 375 Mio. Euro auf den Bund gegenüber.

Mit der Errichtung der Unfallkasse des Bundes sind keine
Mehrkosten verbunden.
Die Einführung eines Freibetrages bei der als Berufskrank-
heit anerkannten „Chronisch obstruktive Bronchitis oder
Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlenberg-
bau“ führt zu finanziellen Mehrausgaben in der knappschaft-
lichen Rentenversicherung, die der Bund zu tragen hat. Diese
werden für die Zeit bis Ende 2001 0,5 Mio. Euro nicht über-
schreiten. Ab 2002 dürften sie pro Jahr bei rd. 0,15 Mio.
Euro zuzüglich weiterer rd. 0,02 Mio. Euro jährlich infolge
des Zugangs neuer Fälle liegen. Die Kosten für die Ausdeh-
nung der Beitragszuschüsse zur Pflegeversicherung für be-
stimmte Beitrittsberechtigte sind nicht genau quantifizierbar,
liegen aber im einstelligen Millionenbereich.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf ein-
vernehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 12. Juni 2002
Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Dr. Konstanze Wegner
Berichterstatterin

Susanne Jaffke
Berichterstatterin

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Dr. Günter Rexrodt
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

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