BT-Drucksache 14/9406

zu dem Antrag der Abg. Angela Marquardt, Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, weiterer Abg. und der PDS -14/6128- Zensur im Internet verhindert - Kein Einsatz von Filtern an öffentlichen Terminals - Für eine Kennzeichnungspflicht beim Einsatz von Filter-Technologien

Vom 12. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9406
14. Wahlperiode 12. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (23. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Angela Marquardt, Maritta Böttcher,
Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/6128 –

Zensur im Internet verhindern – Kein Einsatz von Filtern an öffentlichen Termi-
nals – Für eine Kennnzeichnungspflicht beim Einsatz von Filter-Technologien

A. Problem
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Einsatz von
Filtertechnologien zur Ausblendung bestimmter Inhalte im Internet nicht zu
fördern und den Einsatz nicht nutzerbestimmter Filter per Gesetz zu verbieten.
Jeder Einsatz von Filtertechnologie soll gekennzeichnet sein, auch an öffent-
lichen Internet-Zugängen sollen Filter-Programme unterbunden werden. Auf
europäischer Ebene soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Etablie-
rung eines globalen Online-Filtersystems zu verhindern.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/9406 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/6128 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2002

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende

Jörg Tauss
Berichterstatter

Bernd Neumann (Bremen)
Berichterstatter

Grietje Bettin
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Angela Marquardt
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9406

Bericht der Abgeordneten Jörg Tauss, Bernd Neumann (Bremen), Grietje Bettin,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) und Angela Marquardt

I. Beratungsverlauf
1. Überweisungen
Der Antrag auf Drucksache 14/6128 ist in der 208. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 2001 an den
Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Bera-
tung sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, den
Innenausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung überwiesen worden.
2. Voten mitberatender Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Februar
2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Februar
2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP und gegen die Stim-
men der Fraktion der PDS empfohlen, den Antrag abzuleh-
nen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner Sitzung am 20. Februar 2002 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS empfohlen,
den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2002 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2002
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS empfohlen, den Antrag abzulehnen.
3. Beratungsverlauf im Ausschuss für Kultur

und Medien
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
den Antrag in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 dem Un-
terausschuss „Neue Medien“ zur Beratung zugeleitet.

Der Unterausschuss „Neue Medien“ hat in seiner 16. Sit-
zung am 21. März 2002 dem Ausschuss für Kultur und Me-
dien mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
Sitzung am 15. Mai 2002 mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen, der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS die Ablehnung des An-
trags beschlossen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Der Einsatz von Filter-Technologien zur Ausblendung be-
stimmter Inhalte im Internet soll nicht gefördert und der Ein-
satz nicht nutzerbestimmter Filter per Gesetz verboten wer-
den. Jeder Einsatz von Filtertechnologie soll zudem gekenn-
zeichnet sein, auch an öffentlichen Internet-Zugängen sollen
Filter-Programme unterbunden werden. Auf europäischer
Ebene soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Eta-
blierung eines globalen Online-Filtersystems zu verhindern.

III. Ausschussberatungen
Die Fraktion der PDS unterstrich, das Thema „Internet-
zensur“ auch weiterhin zu diskutieren. Bestimmte un-
erwünschte Internet-Angebote wie zum Beispiel Kinder-
pornographie würden auch durch den Einsatz von Filter-
technologien nicht aus dem Internet verschwinden, sondern
müssten grundsätzlich verboten werden. Im privaten Nutz-
erbereich hingegen sei eine Kennzeichnungspflicht wün-
schenswert, denn Eltern müssten dort über einen Filterein-
satz selbst entscheiden dürfen.
Die Fraktion der SPD erklärte, Einsatz und Entwicklung
teilnehmer-autonomer Filtertechnologien müssten im Hin-
blick auf die verschiedenen Endanbieter gesehen und ge-
rechtfertigt werden.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab, da der
Einsatz von Filtertechnologien dem Jugendschutz diene und
deshalb auch weiter sinnvoll sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte den
Antrag aufgrund zahlreicher inhaltlicher Schwächen ab.
Die Fraktion der FDP unterstützte grundsätzlich die Inten-
tion des Antrags, lehnte es aber ab, das Ziel des Antrags auf
dem Gesetzeswege durchzusetzen.

Berlin, den 12. Juni 2002
Jörg Tauss
Berichterstatter

Bernd Neumann (Bremen)
Berichterstatter

Grietje Bettin
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Angela Marquardt
Berichterstatterin

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