BT-Drucksache 14/9388

zu dem Antrag der Abg. Laumann, Baumeister, Brähmig, weiterer Abg. und der CDU/CSU -14/8366- Arbeitnehmer entlasten - Vorfahrt für Beschäftigung

Vom 12. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9388
14. Wahlperiode 12. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister,
Klaus Brähmig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/8366 –

Arbeitnehmer entlasten – Vorfahrt für Beschäftigung

A. Problem
Nach Ansicht der Antragsteller ist die massive Subventionierung von verschie-
denen Modellprogrammen nur ein Aktionismus, der die strukturellen Probleme
am Arbeitsmarkt nicht löse, sondern weiter zementiere. Kombilöhne würden
nicht umfassend genutzt, so lange andere, im Einzelfall attraktivere, Förder-
möglichkeiten weiter bestünden. Hierin liege einer der Ursachen dafür, dass
weder das Mainzer Modell noch die anderen Modellprojekte des Bundesminis-
teriums für Arbeit und Sozialordnung besonders eindrucksvolle Fallzahlen in
den betroffenen Arbeitsamtbezirken vorweisen könnten. Die Förderung von
Niedriglohnarbeit durch Kombilöhne, Einstiegsgelder oder die degressive Be-
zuschussung von Sozialversicherungsbeiträgen sei nur sinnvoll im Zusammen-
hang mit einer grundlegenden Reform des Arbeitsmarktes.

B. Lösung
Aufforderung an die Bundesregierung, eine Mobilisierung von mehr Beschäfti-
gung und Wachstum durch eine Neuregelung des Niedriglohnbereiches herbei-
zuführen und zu diesem Zweck
– die Grenze der geringfügigen Beschäftigung von 325 Euro auf 400 Euro an-

zuheben,
– die Gleichbehandlung geringfügiger Beschäftigung und geringfügiger Ne-

benbeschäftigung herzustellen,
– die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge abzuschaffen und
– eine 20 %ige Pauschalsteuer beim Arbeitgeber, die als Bundeszuschuss an

die Sozialversicherung abzuführen wäre, einzuführen,
– die Abgabenbelastung bei Arbeitnehmern mit einer Arbeitszeit von mindes-

tens 20 Wochenstunden und einem Arbeitsentgelt zwischen 401 Euro und
800 Euro zu senken, indem der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversiche-
rungsbeiträgen künftig zwischen 401 Euro und 800 Euro linear bis zum der-
zeitigen Arbeitnehmerbeitrag von 20,5 % ansteigen soll,

Drucksache 14/9388 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

– das Arbeitsentgelt bei Aufnahme einer Arbeit durch Arbeitslosengeldbezie-
her, die niedriger entlohnt wird als das Arbeitslosenentgelt, auf deren Höhe
aufzustocken und zur Anreizverstärkung einen Zuschlag von 10 %, bei Auf-
nahme einer Arbeit durch Arbeitslosenhilfeempfänger, die bei einem niedri-
geren Lohn als Arbeitslosenhilfe tätig werden, auf deren Höhe aufzustocken
sowie einen zusätzlichen Anreiz in Höhe von 20 % zu gewähren,

– ein Einstiegsgeld für Sozialhilfeempfänger, die zu niedrigem Lohn eine Ar-
beit aufnehmen, zu schaffen sowie

– die Sozial- und Arbeitslosenhilfe anzugleichen,
– die Leistungen bei Arbeitsunwilligen zu kürzen und
– mehr Mitwirkungspflichten bei den Leistungsempfängern zu statuieren.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags auf Drucksache 14/8366.

D. Kosten
Der Ausschuss hat auf eine Kostenerörterung verzichtet.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9388

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/8366 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2002

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Doris Barnett
Vorsitzende

Dr. Heinrich L. Kolb
Berichterstatter

Drucksache 14/9388 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb

I. Beratungsverlauf
Der Deutsche Bundestag hat auf seiner 234. Sitzung am
26. April 2002 den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf
Drucksache 14/8366 in erster Lesung beraten und dem Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung zur federführenden
Beratung sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und dem Haushaltsausschuss
zur Mitberatung überwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat auf
der 82. Sitzung am 5. Juni 2002 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU beschlos-
sen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 14/8366 zu
empfehlen.
Der Finanzausschuss hat auf der 134. Sitzung am 5. Juni
2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP beschlossen, die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 14/8366 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat auf der 92. Sitzung am 5. Juni 2002 mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP beschlossen,
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 14/8366 zu
empfehlen.
Der Haushaltsausschuss hat auf der 108. Sitzung am
5. Juni 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP beschlossen, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 14/8366 zu emp-
fehlen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialord-
nung hat auf seiner 132. Sitzung am 5. Juni 2002 die Vor-
lage beraten. Als Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt der
Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
14/8366.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine
Mobilisierung von mehr Beschäftigung und Wachstum
durch eine Neuregelung des Niedriglohnbereiches herbeizu-
führen und zu diesem Zweck
– die Grenze der geringfügigen Beschäftigung von

325 Euro auf 400 Euro anzuheben,
– die Gleichbehandlung geringfügiger Beschäftigung und

geringfügiger Nebenbeschäftigung herzustellen,

– die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge abzuschaf-
fen und

– eine 20 %ige Pauschalsteuer beim Arbeitgeber, die als
Bundeszuschuss an die Sozialversicherung abzuführen
wäre, einzuführen,

– die Abgabenbelastung bei Arbeitnehmern mit einer Ar-
beitszeit von mindestens 20 Wochenstunden und einem
Arbeitsentgelt zwischen 401 Euro und 800 Euro zu
senken, indem der Arbeitnehmeranteil an den Sozial-
versicherungsbeiträgen künftig zwischen 401 Euro und
800 Euro linear bis zum derzeitigen Arbeitnehmerbei-
trag von 20,5 % ansteigen soll,

– das Arbeitsentgelt bei Aufnahme einer Arbeit durch Ar-
beitslosengeldbezieher, die niedriger entlohnt wird als
das Arbeitslosenentgelt, auf deren Höhe aufzustocken
und zur Anreizverstärkung einen Zuschlag von 10 %, bei
Aufnahme einer Arbeit durch Arbeitslosenhilfeempfän-
gern, die bei einem niedrigeren Lohn als Arbeitslosen-
hilfe tätig werden, auf deren Höhe aufzustocken sowie
einen zusätzlichen Anreiz in Höhe von 20 % zu gewäh-
ren,

– ein Einstiegsgeld für Sozialhilfeempfänger, die zu nied-
rigem Lohn eine Arbeit aufnehmen, zu schaffen sowie

– die Sozial- und Arbeitslosenhilfe anzugleichen,
– die Leistungen bei Arbeitsunwilligen zu kürzen und
– mehr Mitwirkungspflichten bei den Leistungsempfän-

gern zu statuieren.

III. Ausschussberatungen
Für die Mitglieder der Fraktion dcr SPD ist die Schwer-
punktsetzung auf den Niedriglohnsektor abzulehnen. Auch
würde die Umsetzung des Antrags zu der Schwächung der
Versichertengemeinschaft bzw. der Sozialversicherung füh-
ren.
Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU bezeichneten
den Antrag als einen Schlüssel für mehr Beschäftigung in
der Bundesrepublik Deutschland. Durch die beabsichtigte
Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge im Bereich
zwischen 401 Euro und 800 Euro könnten gerade im Nied-
riglohnbereich zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen werden.
Für die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bedarf es dieses Antrags nicht. Die Regierung
Schröder habe wichtige Reformen für mehr Beschäftigung
ergriffen. Dass anders als bei der Regierung Kohl erstmals
nach einer Wirtschaftsrezession die Arbeitslosigkeit keinen
neuen Höchststand erreicht habe, zeige, dass die verschie-
denen Maßnahmen griffen. Besonders sei dabei das Job-
AQTIV-Gesetz zu erwähnen.
Die Mitglieder der Fraktion der FDP betonten, der An-
trag enthalte zwar eine richtige Analyse, schlage aber die
falschen Rezepte vor.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/9388

Die Mitglieder der Fraktion der PDS erklärten, der An-
trag wiederhole die poltischen Rezepte, die schon während
der Regierung Kohl versagt und zu 4 Millionen Arbeits-
losen geführt hätten. Notwendig sei ein Umdenken in der
Arbeitsmarktpolitik.

Berlin, den 12. Juni 2002
Dr. Heinrich L. Kolb
Berichterstatter

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