BT-Drucksache 14/9381

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/9201- Entwurf eines Gesetzes zu dem Revisionsprotokoll vom 12. März 2002 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgnossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Vom 12. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9381
14. Wahlperiode 12. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/9201 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Revisionsprotokoll vom 12. März 2002
zu dem Abkommen vom 11. August 1971
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

A. Problem
Doppelbesteuerungen stellen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein
erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar.
Das vorliegende Revisionsprotokoll enthält Regelungen für eine vollständige
Entlastung von Dividenden aus wesentlichen, zwischengesellschaftlichen Betei-
ligungen (Schachteldividenden) von Quellensteuern mit Wirkung ab 1. Januar
2002 sowie eine Erweiterung des Auskunftsaustauschs auf Fälle des Steuer-
betrugs.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, um die Voraussetzungen zur Ratifizierung des
Revisionsprotokolls vom 12. März 2002 zu schaffen.
Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich durch den Wegfall der bisherigen,
auf fünf Prozent begrenzten Quellensteuer auf Schachteldividenden jährliche
Steuermindereinnahmen in der Größenordnung von ca. 160 Mio. Euro. Davon
entfallen auf den Bund 80 Mio. Euro und auf die Länder 80. Mio. Euro.

Drucksache 14/9381 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/9201 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 12. Juni 2002

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Nicolette Kressl
Berichterstatterin

Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9381

Bericht der Abgeordneten Nicolette Kressl und
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)

1. Verfahrensablauf
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache
14/9201 – wurde dem Finanzausschuss in der 239. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 6. Juni 2002 zur alleinigen
Beratung überwiesen. Der Finanzausschuss hat den Gesetz-
entwurf am 12. Juni 2002 beraten. Der Bundesrat hat am
31. Mai 2002 zu der Gesetzesvorlage Stellung genommen.

2. Inhalt der Vorlage
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schwei-
zerischen Eidgenossenschaft besteht ein Abkommen vom
11. August 1971 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen, das zuletzt am 21. Dezember 1992 durch ein
Protokoll geändert wurde. Das Abkommen in der Fassung
des Protokolls hat sich nach Auffassung der Bundesregie-
rung im Grundsatz bewährt und als sichere steuerliche
Grundlage für die deutsch-schweizerischen Wirtschaftsbe-
ziehungen erwiesen.
Mit dem vorliegenden Revisionsprotokoll wird die vollstän-
dige Entlastung von Dividenden aus wesentlichen, zwi-
schengesellschaftlichen Beteiligungen (sog. Schachteldivi-
denden) von Quellensteuern geregelt. Im Notenwechsel
vom 17. Oktober 1989 verpflichtete sich die Bundesrepub-
lik Deutschland für den Fall, dass sie in einem Abkommen

mit einem anderen OECD-Mitgliedstaat eine niedrigere
Dividendenbesteuerung vereinbart, der Schweiz die gleiche
Behandlung zuteil werden zu lassen. Der Wortlaut dieser
Meistbegünstigungsklausel ist nun als erfüllt anzusehen,
nachdem im deutsch-norwegischen Verhältnis ein Null-
Steuersatz bei Schachteldividenden allgemein ab 1. Januar
2002 zur Anwendung kommt.
Ein weiteres wesentliches Element des Revisionsprotokolls
ist die Erweiterung des Auskunftsaustauschs auf Fälle des
Steuerbetrugs. Zur Verhinderung von Abkommensmiss-
bräuchen sind beide Seiten übereingekommen, ihr jeweili-
ges nationales Recht anzuwenden. Außerdem enthält das
Revisionsprotokoll eine Datenschutzklausel.

3. Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung erhoben.

4. Ausschussempfehlung
Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetz-
entwurfs zu dem Revisionsprotokoll zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenos-
senschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem
Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Diese Empfehlung erfolgt einstimmig.

Berlin, den 12. Juni 2002
Nicolette Kressl
Berichterstatterin

Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)
Berichterstatter

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