BT-Drucksache 14/9371

Naturschutz - eine globale Herausforderung

Vom 12. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9371
14. Wahlperiode 12. 06. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Meckel, Ulrike Mehl, Christel Deichmann,
Monika Heubaum, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Angelica Schwall-Düren,
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten
Sylvia Voß, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Naturschutz – eine globale Herausforderung

Mit dem am 3. April 2002 in Kraft getretenen Bundesnaturschutzgesetz hat die
rot-grüne Koalition nach mehreren erfolglosen Versuchen der früheren Regie-
rung ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Gesetzeswerk geschaffen, das auch
im Hinblick auf globale Herausforderungen Lösungsansätze bietet.
Die bevorstehende Weltkonferenz zu Umwelt und Entwicklung in Johannis-
burg (Rio+10) gibt Anlass, Bilanz zu ziehen, inwieweit die 1992 in Rio ein-
gegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt eingelöst
worden sind und inwieweit die dort herausgearbeitete Erkenntnis der globalen
Dimension von Naturschutz im Kontext ökologischer, ökonomischer und sozi-
aler Probleme in praktisches Handeln Eingang gefunden hat. Im „Jahr der Bio-
logischen Vielfalt“ steht auch der Deutsche Naturschutztag unter diesem Motto.
Unter den Abschlussdokumenten von Rio kommt der Konvention über die bio-
logische Vielfalt (CBD) insofern eine außerordentliche Bedeutung zu, als hier
der Schutz der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
und der gerechte Vorteilsausgleich in einem völkerrechtlichen Abkommen mit-
einander verbunden worden sind.
Dieser Ansatz zu intensivem Nord-Süd-Dialog und globaler Zusammenarbeit
in gemeinsamer Verantwortung für die Erde wird seit Mitte der neunziger Jahre
durch die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs und durch verstärk-
ten Druck auf die natürlichen Ressourcen im Zuge der Globalisierung berührt
und seit dem 11. September 2001 durch eine neue Dimension von Gewalt und
globalem Terrorismus gefährdet.
In diesem Zusammenhang ergeben sich Fragen zum Verhältnis von Naturschutz
als globaler Herausforderung und internationaler Verpflichtung und der Außen-
politik der Bundesrepublik Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der Stand der Umsetzung der CBD in Deutschland und in der inter-

nationalen Zusammenarbeit, und wie sind die Interaktionen zwischen diesen
beiden Handlungsebenen?

2. Welchen Beitrag kann in diesem Zusammenhang die in diesem Jahr von der
Bundesregierung initiierte Kampagne „Leben braucht Vielfalt“ leisten?

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3. Welche Rolle spielen Grundsätze und Ziele der CBD in der Entwicklungs-
zusammenarbeit und in der bilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Umwelt- und Naturschutzes?

4. Wie ist das Bundesamt für Naturschutz, insbesondere auch die 1990 ge-
gründete Internationale Naturschutzakademie, in die Förderung internatio-
naler Zusammenarbeit im Naturschutz eingebunden?

5. Welche Gremien im Rahmen der internationalen Naturschutzzusammen-
arbeit gibt es und welche Bedeutung hat die Mitarbeit Deutschlands in die-
sen Gremien?

6. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen für die deutsche
Beteiligung in Gremien der internationalen Naturschutzzusammenarbeit
zur Verfügung?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und die Möglichkeiten nicht-
staatlicher Organisationen in der internationalen Naturschutzzusammen-
arbeit?
Welche Synergien ergeben sich aus der Arbeit staatlicher und nichtstaat-
licher Organisationen in der internationalen Naturschutzzusammenarbeit?

8. Welche Rolle spielen Fragen des Schutzes biologischer Vielfalt („Natur-
schutz“ im modernen Sinne) generell in den internationalen Beziehungen,
wie wird die fachliche Diskussion „unpolitischer“ Naturschutzprobleme
als vertrauensbildende Maßnahme, zur Krisenprävention und Konflikt-
moderation genutzt?

9. Welche Erfahrungen und welche Vorhaben gibt es auf diesem Gebiet in der
Zusammenarbeit mit den Staaten der arabischen Welt?

10. Welche Rolle spielt Naturschutz in der wirtschaftlichen und kulturellen
Zusammenarbeit mit China und der Mongolei?

11. Wie wird die Naturschutz-Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation
und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion (Baltikum, Weißrussland,
Ukraine, Kaukasusländer, Zentralasien) gestaltet, und welche Rolle spielt
Deutschland hier im Vergleich zu anderen EU-Staaten?

12. Welche Aktivitäten zum Schutz der biologischen Vielfalt gibt es seitens
der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Osterweiterung der Euro-
päischen Union?

13. Inwieweit erfahren weitere internationale Übereinkommen, wie die Bonner
Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten und deren Re-
gionalabkommen, die Berner Konvention über die Erhaltung der europäi-
schen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihre natürlichen Lebensräume
oder das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), eine besondere
Unterstützung seitens der Bundesregierung, und wie wird das Zusammen-
wirken dieser Übereinkommen mit der Biodiversitätskonvention gesehen?

14. Welche Rolle spielen die Zusammenhänge zwischen Klimaschutz und
Schutz der biologischen Vielfalt in der nationalen und internationalen Ar-
beit im Rahmen der CBD, und welche Rolle kommt insbesondere der
Frage von CO2-Senken zu?

Berlin, den 12. Juni 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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