Vom 6. Juni 2002
Deutscher Bundestag Drucksache 14/9321
14. Wahlperiode 06. 06. 2002
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Verschärfte Kontrollen vor der Erteilung von Visa bei Staatsangehörigen
bestimmter Länder
Pressemeldungen zufolge (unter anderem DER SPIEGEL, 3. Juni 2002) hat das
Bundesministerium des Innern in Absprache mit dem Auswärtigen Amt eine
Liste von 22 Staaten aufgestellt, deren Bürgerinnen und Bürger künftig nur
nach besonderen Überprüfungen ein Visum für die Bundesrepublik Deutsch-
land erhalten sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage ist diese Liste erstellt worden?
2. In welcher Form – Erlass, Verwaltungsvorschrift, Verordnung usw. – ist die
Liste welchen Behörden bekannt gemacht worden?
3. Welche Staaten werden auf der Liste aufgeführt (bitte vollständige Anga-
ben)?
4. Aus welchen Gründen werden diese Staaten ausgeführt (bitte für jeden Staat
gesondert begründen)?
5. Welche besonderen Überprüfungen von Antragstellern sind vor Erteilung
eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland vorgesehen?
Wer soll jeweils diese Überprüfungen vornehmen?
6. Welche Rechtsmittel sind gegen die Verweigerung eines Visums nach abge-
schlossener Überprüfung gegeben?
Wie werden die Antragsteller über die Möglichkeit, Rechtsmittel einzule-
gen, informiert?
Berlin, den 6. Juni 2002
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion