BT-Drucksache 14/9320

Elektroschockwaffen bei Polizeibehörden

Vom 6. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9320
14. Wahlperiode 06. 06. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Elektroschockwaffen bei Polizeibehörden

Die Menschenrechtsorganisation amnesty international berichtet in ihrem
Jahresbericht 2002, bei den Polizeibehörden der Länder Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen befänden sich Berichten zufolge Elek-
troschockwaffen in der Erprobung. Zu den getesteten so genannten Elektroim-
puls-Geräten zählten Taser vom Typ M-26, aus denen mit Widerhaken verse-
hene Pfeile abgeschossen werden könnten. Die Pfeile seien an Drähten
befestigt, über die es möglich sei, Stromstöße von hoher Voltzahl abzugeben.
Amnesty international äußerte ihre Sorge darüber, dass die Elektroschock-
waffen in den genannten Bundesländern womöglich zum Einsatz kommen wür-
den, ohne das zuvor eine umfassende und unabhängige Untersuchung stattge-
funden habe, um Klarheit über die medizinischen Auswirkungen dieser
Technologie zu erzielen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Bundesländern sind der Bundesregierung solche Erprobungen

von Elektroschockwaffen bei Polizeibehörden bekannt?
2. Werden auch beim Bundesgrenzschutz solche Erprobungen durchgeführt?
3. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung von amnesty international

nach einer umfassenden und unabhängigen Untersuchung vor einer Ent-
scheidung über den Einsatz solcher Elektroschockwaffen, um Klarheit über
die medizinischen Auswirkungen dieser Technologie zu erzielen?
Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse
einer solchen Untersuchung unverzüglich veröffentlicht werden?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Elektroschockwaffen
durch Polizeibeamte des Bundes oder der Länder?

Berlin, den 6. Juni 2002
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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