BT-Drucksache 14/9318

zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Albowitz, Dr. Günter Rexrodt, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -14/7110- Stasi-Untersuchungshaftanstalt Hohenschönhausen als Gedenkstätte erhalten und ausbauen

Vom 7. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9318
14. Wahlperiode 07. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (23. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Albowitz, Dr. Günter Rexrodt,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 14/7110 –

Stasi-Untersuchungshaftanstalt Hohenschönhausen als Gedenkstätte
erhalten und ausbauen

A. Problem
Die Stasi-Untersuchungshaftanstalt Hohenschönhausen soll als Gedenkstätte
des Bundes und des Landes Berlin erhalten und ausgebaut werden. Der Bund
soll dafür die über das Gedenkstättenkonzept hinaus erforderlichen zusätzli-
chen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags. Vor einem weiteren finanziellen Engagement des
Bundes müssen zunächst die Ergebnisse einer bereits eingesetzten Arbeits-
gruppe zur Überarbeitung der Bau- und Kostenplanung abgewartet werden.
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und
PDS

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/9318 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/7110 abzulehnen.

Berlin, den 7. Juni 2002

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende

Angelika Krüger-Leißner
Berichterstatterin

Margarete Späte
Berichterstatterin

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Heinrich Fink
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9318

Bericht der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Margarete Späte,
Dr. Antje Vollmer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt) und Dr. Heinrich Fink

I. Beratungsverlauf
1. Überweisungen
Der Antrag auf Drucksache 14/7110 ist in der 227. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 21. März 2002 an den Aus-
schuss für Kultur und Medien zur federführenden Beratung
sowie an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen, den Ausschuss für Angelegen-
heiten der neuen Länder, den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung und den Haushalts-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
2. Voten mitberatender Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24. April
2002 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP
und PDS bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag anzu-
nehmen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat in seiner Sitzung am 24. April 2002 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und
PDS empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
hat in seiner Sitzung am 24. April 2002 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und PDS
bei Abwesenheit der Fraktion der FDP empfohlen, den An-
trag abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 24. April 2002
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und der Fraktion der PDS gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen,
den Antrag abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juni
2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, FDP und PDS die Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.
3. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
den Antrag in seiner 76. Sitzung am 15. Mai 2002 beraten
und – vorbehaltlich noch ausstehender mitberatender Voten –
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, FDP und PDS die Ablehnung des Antrags be-
schlossen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Mit dem Antrag auf Drucksache 14/7110 soll der Bundestag
aufgefordert werden, die ehemalige Stasi-Untersuchungs-
haftanstalt Hohenschönhausen als Gedenkstätte des Bundes
und des Landes Berlin zu erhalten und auszubauen. Der
Bund soll die für den Erhalt und Ausbau erforderlichen
finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Kurzfristig sollen
die Zuwendungen des Bundes an die Gedenkstätte Hohen-
schönhausen erhöht werden.

III. Ausschussberatungen
Die Fraktion der FDP stellte zunächst fest, dass es zu we-
nig Gedenkstätten gebe, die an die SED-Diktatur erinnerten
und als Mahnmal das Leid der Menschen dokumentierten.
Angesichts der bekannten Haushaltsprobleme im Zusam-
menhang mit Hohenschönhausen werde es zunehmend
schwieriger, diese Gedenkstätte in einem ihrer Bedeutung
angemessenen Zustand zu erhalten, wenn sich der Bund hier
nicht über den im Gedenkstättenkonzept vorgesehenen Bei-
trag hinaus engagiere. Deshalb werde im Antrag gefordert,
dass der Bund hinsichtlich der baulichen Investitionen die
Verantwortung übernehme, da nicht zu erwarten sei, dass
das Land Berlin hier seinen Verpflichtungen in ausreichen-
dem Maße nachkommen werde.
Die Fraktion der SPD erklärte, dass sie keinen Zweifel da-
ran habe, dass die Gedenkstätte von dauerhaftem Bestand
sein werde. Seit Mitte 2000 gebe es eine selbstständige Stif-
tung; im Stiftungsrat seien sowohl der Bund als auch das
Land Berlin vertreten. Im Haushalt sei abzulesen, dass sich
der Bund hier entsprechend der Gedenkstättenkonzeption
engagiere. Bei den weiteren Baumaßnahmen gebe es zwar
Handlungsbedarf. Bevor dazu etwas beschlossen werden
könne, müsse allerdings zunächst das für den Herbst erwar-
tete Ergebnis einer vom Stiftungsrat eingesetzten Arbeits-
gruppe abgewartet werden. Diese habe den Auftrag, eine
Konzeption der Dauerausstellung vorzulegen und die Bau-
und Kostenplanung zu überarbeiten.
Die Fraktion der CDU/CSU verwies zunächst auf ihren
weiter gehenden Antrag, der bereits im Februar 2001 im
Ausschuss behandelt worden sei. Der jetzt vorliegende An-
trag sei nicht vollständig, da er das Thema Gedenkstätten
der SED-Diktatur nur ausschnittsweise für Hohenschönhau-
sen und nicht im Gesamtkontext der Gedenkstätten behan-
dele. Angesichts des fortbestehenden Handlungsbedarfs er-
warte die Fraktion der CDU/CSU konkrete Maßnahmen,
allerdings nicht nur für die Gedenkstätte Hohenschön-
hausen, sondern auch für andere Stätten, wie z. B. die Nor-
mannenstraße, die genauso zu bewerten seien. Die Fraktion
werde dem Antrag der Fraktion der FDP im Kern zustim-
men.

Drucksache 14/9318 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor,
dass für sie bei der Gedenkstättenkonzeption auch wichtig
sei, dass es die Vernetzung mit anderen Erinnerungsstätten
in Berlin gebe. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien aber
weder die Kosten noch die Beteiligung des Bundes an den
Kosten absehbar. Ihre Fraktion lehne den Antrag daher ab.
Die Fraktion der PDS betonte, dass Hohenschönhausen
eine der wichtigsten Gedenkstätten sei, die erhalten werden
müsse. Wer den baulichen Zustand Hohenschönhausens
kenne, wisse um die Gefahr des Zerfalls. Daher müsse drin-
gend etwas getan werden. Da das Land Berlin sicher zu-
künftig nicht mehr zahlen werde, als dies bisher der Fall sei,
sollte versucht werden, eine Zwischenlösung zu finden.
Berlin, den 7. Juni 2002
Angelika Krüger-Leißner
Berichterstatterin

Margarete Späte
Berichterstatterin

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Heinrich Fink
Berichterstatter

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