BT-Drucksache 14/9308

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Lößack, Hans-Christian Ströbele, Antje Hermenau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/5789- Förderung der Zivilgesellschaft im Norden und im Süden - eine Herausforderung für die Entwicklungszusammenarbeit

Vom 7. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9308
14. Wahlperiode 07. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(20. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Brigitte Adler, Ingrid
Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-Christian Ströbele,
AntjeHermenau,weitererAbgeordneter undder FraktionBÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN
– Drucksache 14/5789 –

Förderung der Zivilgesellschaft im Norden und im Süden – eine Herausforderung
für die Entwicklungszusammenarbeit

A. Problem
Nach dem Inhalt des Antrags kommt der Förderung der Zivilgesellschaft, d. h.
den Nichtregierungsorganisationen (NRO), Kirchen, Stiftungen, Gewerkschaf-
ten und unabhängigen Medien sowohl in den Ländern des Nordens als auch in
den Entwicklungsländern eine hohe Bedeutung zu. Der Zivilgesellschaft sei in
den letzten Jahren zunehmend eine umfassendere Rolle zugewiesen worden,
einerseits weil im Norden die staatliche Planungseuphorie früherer Dekaden
einer nüchterneren Einschätzung technokratischer Steuerungsmöglichkeiten
gewichen sei, anderseits weil die Regierungen in Entwicklungsländern, häufig
autoritäre Regime, den komplexen Problemen vielfach nicht gewachsen seien.
Zudem habe sich allgemein die Einsicht durchgesetzt, dass ohne eine weit rei-
chende Partizipation gesellschaftlicher Kräfte keine nachhaltige Entwicklung
sicherzustellen sei.
Der Deutsche Bundestag begrüße deshalb, dass das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über sein breit gefächertes
Instrumentarium zur Förderung von Nichtregierungsorganisationen hinaus u. a.
folgende Maßnahmen veranlasst bzw. bereits durchgeführt habe:
– Aufbau des zivilen Friedensdienstes als Gemeinschaftswerk staatlicher und

nichtstaatlicher Träger der Entwicklungs- und Friedensarbeit;
– Einrichtung einer von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Service-

stelle für kommunale Entwicklungszusammenarbeit.
In der Erkenntnis, dass zivilgesellschaftliche Träger sowohl in den Entwick-
lungsländern als auch in den Ländern des Nordens einen wesentlichen Beitrag
zur Entwicklungszusammenarbeit leisten, wird die Bundesregierung aufgefor-
dert, ihre systematische und sorgfältige Förderung als strategisches Element der

Drucksache 14/9308 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszuweiten und entsprechend haus-
haltsrechtlich stärker zu berücksichtigen.

B. Lösung
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9308

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/5789 – anzunehmen.

Berlin, den 17. April 2002

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Rudolf Kraus
Vorsitzender

Dagmar Schmidt (Meschede)
Berichterstatterin

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter

Dr. Angelika Köster-Loßack
Berichterstatterin

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Carsten Hübner
Berichterstatter

Drucksache 14/9308 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dagmar Schmidt (Meschede), Peter Weiß
(Emmendingen), Dr. Angelika Köster-Loßack, Joachim Günther (Plauen)
und Carsten Hübner

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
14/5789 in seiner 215. Sitzung am 31. Januar 2002 feder-
führend an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung und mitberatend an den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat über den Antrag in seiner Sitzung am 27. Februar
2002 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS bei Stimment-
haltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, dem Antrag
zuzustimmen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat über den Antrag in seiner 79. Sitzung am
17. April 2002 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS bei Stimment-
haltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen,
dem Antrag zuzustimmen.

Berlin, den 17. April 2002
Dagmar Schmidt (Meschede)
Berichterstatterin

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter

Dr. Angelika Köster-Loßack
Berichterstatterin

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Carsten Hübner
Berichterstatter

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