BT-Drucksache 14/9303

zu der Verordnung der Bundesregierung -14/8740, 14/8829 Nr. 2.2 - Einhunderste Verordnung zu der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Ausfuhrliste Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Vom 7. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9303
14. Wahlperiode 07. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 14/8740, 14/8829 Nr. 2.2 –

Einhundertste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste
– Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung –

A. Problem
Anpassung des Teils I C der Ausfuhrliste an die Gemeinsame Liste der Euro-
päischen Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sich aus
Beschlüssen internationaler Exportkontrollregime ergibt.
Neufassung der Ausfuhrliste aufgrund der zwischenzeitlichen Einzeländerun-
gen durch die 98. und 99. Änderungsverordnung.

B. Lösung
Empfehlung, eine Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Keine

Drucksache 14/9303 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten
Eventuelle Kosten für die Wirtschaft fallen nicht ins Gewicht. Auf Grund des
insgesamt geringen Anteils der betroffenen Güter an der Gesamtausfuhr sind
keine Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreis-
niveau, zu erwarten. Aus demselben Grund bedingt die Verordnung für Wirt-
schaftsunternehmen, insbesondere kleinere und mittlere, keine Änderung im
Vollzugsaufwand. Auswirkungen auf Einzelpreise sowie das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9303

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
die Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 14/8740
nicht zu verlangen.

Berlin, den 5. Juni 2002

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Christian Müller (Zittau)
Stellv. Vorsitzender

Erich G. Fritz
Berichterstatter

Drucksache 14/9303 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Erich G. Fritz

I.
Die Verordnung der Bundesregierung wurde dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie zur federführenden
Beratung mit der Bitte überwiesen, dem Plenum bis spätes-
tens 2. Juli 2002 zu berichten.

II.
Die 100. Verordnung passt die Ausfuhrliste an die beschlos-
senen Änderungen der Gemeinsamen Liste der Europäi-
schen Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
gemäß Verordnung Nr. 2432/2001 des Rates der Europäi-
schen Union vom 20. November 2001 (ABl. EG Nr. 338
S. 1) an. Die Änderungen ergeben sich aus den Beschlüssen
der internationalen Exportkontrollregime, insbesondere des
Internationalen Gremiums für Ausfuhrkontrollfragen für
konventionelle Rüstungsgüter sowie rüstungsrelevante
Mehrzweckgüter (Wassenaar Arrangement), des Träger-
technologie-Kontrollsystems (Missile Technology Control

Regime), des Chemiewaffenübereinkommens und der
Australischen Gruppe.
Teil I A der Ausfuhrliste wird rein redaktionell geändert.
Die Teile I B und II (landwirtschaftliche Produkte) der Aus-
fuhrliste bleiben unverändert.
Teil I C wird entsprechend der Einzelaufzählung unter
Punkt B geändert.

III.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 14/8740
in seiner 82. Sitzung am 5. Juni 2002 beraten.
Er beschloss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der PDS, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, die Aufhebung der Verordnung nicht zu
verlangen.

Berlin, den 5. Juni 2002

Erich G. Fritz
Berichterstatter

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