BT-Drucksache 14/9280

UMTS-Lizenen und -Frequenzen

Vom 4. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9280
14. Wahlperiode 04. 06. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Matthias Wissmann, Ernst Hinsken,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Hansjürgen Doss, Erich G. Fritz, Ulrich Klinkert,
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Elmar Müller (Kirchheim), Friedhelm Ost,
Dr. Bernd Protzner, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Hartmut Schauerte,
Karl-Heinz Scherhag, Max Straubinger, Dagmar Wöhrl und
der Fraktion der CDU/CSU

UMTS-Lizenzen und -Frequenzen

UMTS – Universal Mobile Telecommunications System – ist eine viel verspre-
chende Schlüsseltechnologie für die drahtlose breitbandige Kommunikation.
UMTS ist eine der technischen Chancen der modernen, mobilen Informations-
gesellschaft. Die hohe Datenübertragungsrate ermöglicht nicht nur räumlich
ungebundene Telefonie und konventionelle Internet-Nutzung, sondern be-
schleunigt gleichzeitig die Konvergenz von Telekommunikation, Informa-
tionstechnologie, Medien und Inhalteanbietern und kann so die technische
Basis neuer Geschäftsmodelle – und damit auch neuer Arbeitsplätze – bilden.
Durch die enormen finanziellen Belastungen auf Grund des Lizenzerwerbs in
Deutschland befinden sich einige Erwerber der UMTS-Lizenzen nach Medien-
berichten in einer betriebswirtschaftlich schwierigen Situation, die negative
Auswirkungen auf die Volkswirtschaft befürchten lässt. Auch die finanzielle
Situation der betroffenen Kommunen hat sich durch geringere Einnahmen dra-
matisch verschlechtert.
Die Fähigkeit der Erwerber der deutschen Lizenzen, in Zukunftsinfrastrukturen
zu investieren, ist durch den sehr hohen Preis geschwächt worden und stellt für
die betroffenen Unternehmen, aber auch für die zukünftigen Nutzer eine Son-
derbelastung dar. Zukunftsträchtige Technologien für die dritte Generation der
Mobilkommunikationssysteme und die damit verbundenen hoch qualifizierten
Arbeitsplätze drohen durch die Belastungen durch Lizenzerwerb und -bedin-
gungen in Deutschland erst sehr viel später als in den Ländern zu entstehen, in
denen ein spezielles Vergabeverfahren (beauty-contest) stattgefunden hat.
Gleichzeitig würde der volkswirtschaftliche Schaden durch die – im internatio-
nalen Vergleich verspätete – Einführung von UMTS in Deutschland noch ver-
größert.
In einigen europäischen Staaten wird bereits erwogen, die Lizenzbedingungen
in Anbetracht der veränderten wirtschaftlichen Lage zu Gunsten der Unterneh-
men nachträglich zu modifizieren, was die Erwerber der deutschen Lizenzen im
europäischen Vergleich zusätzlich behindern würde. Vor diesem Hintergrund
hat sich auch in Deutschland eine Diskussion über eine mögliche Veränderung
der Lizenzbedingungen entwickelt. Derzeit sehen diese u. a. vor, dass die er-
worbenen Frequenzen grundsätzlich nicht übertragbar und daher auch nicht frei
handelbar sind.

Drucksache 14/9280 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen der höchst unterschiedlichen

Preisgestaltung in Europa bei der Lizenzvergabe auf den Standort Deutsch-
land und die Investitionskraft der in Deutschland tätigen Unternehmen?

2. Wie hoch sind die direkten und indirekten Einnahmeverluste der Kommu-
nen auf Grund der UMTS-Lizenzversteigerungen?
Inwieweit sind in Anbetracht der schwächeren konjunkturellen Aussichten
für die betroffenen Unternehmen kompensatorische Maßnahmen zu Gunsten
der Kommunen durch die Bundesregierung erfolgt bzw. geplant?

3. Welche nachträglichen Modifikationen der Lizenzbedingungen in anderen
europäischen Ländern sind der Bundesregierung bekannt?
Wie beurteilt sie diese (insbesondere im Verhältnis zur Wettbewerbslage in
Deutschland)?

4. Sieht die Bundesregierung Bedarf und Möglichkeiten nachträglicher Modi-
fikationen der Lizenzbedingungen in Deutschland?
Welche Gründe hat die Bundesregierung für ihre Einschätzung?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung Ansinnen, privatrechtliche Übertragun-
gen von Frequenzen auch außerhalb des Wechsels der Eigentumsverhält-
nisse des UMTS-Zuteilungsempfängers in Deutschland zu ermöglichen?
Welche Gründe liegen ihrer Beurteilung zu Grunde?

6. Hält die Bundesregierung eine Änderung der Lizenzbedingungen für richtig,
nach der bei Konkursanmeldung oder Fusion mit einem anderen Lizenzinha-
ber die Frequenzen und Lizenzen nicht automatisch an die Regulierungsbe-
hörde für Telekommunikation und Post zurückfallen?

7. In welchem Fall stehen nach Ansicht der Bundesregierung die entsprechen-
den Spezifikationen des UMTS/IMT-Standards in ausreichender Stabilität
zur Verfügung?
In welchem Fall ist nach Ansicht der Bundesregierung entsprechende Tech-
nik amMarkt verfügbar – wenn ausschließlich UMTS-Geräte verfügbar sind
oder wenn kombinierte UMTS/GMS-Geräte verfügbar sind?

8. Ist es zutreffend, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
gie das Wissenschaftliche Institut für Kommunikationsdienste (WIK) beauf-
tragt hat, Vorschläge zu unterbreiten, wie der Handel mit Funkfrequenzen in
Deutschland gestaltet werden könnte?
Wenn ja, wann ist mit einer Vorstellung der Ergebnisse zu rechnen?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des weltweiten
Frequenzhandels?

Berlin, den 4. Juni 2002
Dr. Martina Krogmann
Matthias Wissmann
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Dr. Hansjürgen Doss
Erich G. Fritz
Ulrich Klinkert
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Elmar Müller (Kirchheim)
Friedhelm Ost

Dr. Bernd Protzner
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Hartmut Schauerte
Karl-Heinz Scherhag
Max Straubinger
Dagmar Wöhrl
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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