BT-Drucksache 14/9152

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Vorwahlzeit-Anzeigen, Internet-Auftriff, Leistungsbericth und Besucher-Film-

Vom 23. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9152
14. Wahlperiode 23. 05. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Steffen Kampeter, Gerda Hasselfeldt,
Thomas Dörflinger, Manfred Grund, Hans-Peter Repnik, Friedrich Merz,
Michael Glos und der Fraktion der CDU/CSU

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Vorwahlzeit – Anzeigen,
Internet-Auftritt, Leistungsbericht und Besucher-Film –

Die Bundesregierung hat den Auftrag, Bürger und Medien über ihre Politik zu
informieren. Dies geschieht mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit. Zulässige
Öffentlichkeitsarbeit findet dort ihre Grenze, wo Wahlwerbung beginnt und
Steuergelder missbraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat
der Bundesregierung in grundlegenden Urteilen untersagt, als Staatsorgan par-
teiergreifend in Wahlkämpfe einzuwirken (BVerfGE 44, 125 ff., 63, 230 ff.).
Denn dies würde den offenen Prozess der Meinungsbildung und das Recht der
Wahlbewerber auf chancengleiche Teilnahme an Wahlen verletzen. Für die sog.
Vorwahlzeit hat das BVerfG der Bundesregierung deshalb besonders strenge
Beschränkungen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auferlegt.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Anzeigen
1. In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, bis zur kommenden

Bundestagswahl aus Haushaltsmitteln finanzierte Anzeigen in Zeitungen,
Zeitschriften und sonstigen Printmedien zu schalten?

2. Welche Thematik bzw. welchen Inhalt werden diese Anzeigen nach dem
heutigen Planungsstand haben?

3. Mit welchem Kostenaufwand soll dies verbunden sein – aufgegliedert nach
Einzelplänen?

4. Was hat die im „stern“ vom 25. April 2002 auf den Seiten 20, 21 erschienene
doppelseitige Anzeige der Bundesregierung „Mehr Chancen, mehr Rechte,
mehr Sicherheit machen das Leben für Familien spürbar leichter“ gekostet?

5. Warum ist diese Anzeige erschienen (inhaltlicher Hintergrund)?
6. Wie ist diese Anzeige mit der Rechtsprechung des BVerfG in Einklang zu

bringen?
7. Ist diese Anzeige in weiteren Publikationen erschienen, und wenn ja, in

welchen, mit welchem finanziellen Aufwand im Einzelnen?
8. Aus welchem Haushaltstitel wurde diese Anzeige bzw. wurden diese Anzei-

gen bezahlt?
9. Wird die Bundesregierung diese Anzeigenserie fortsetzen, und wenn ja, in

welcher Häufigkeit ist dies geplant?

Drucksache 14/9152 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

10. Was hat die am 26. April 2002 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
erschienene Anzeige des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialord-
nung – BMA – (Seiten 5 und 7) gekostet?

11. Warum ist diese Anzeige erschienen (inhaltlicher Hintergrund)?
12. Wie ist diese Anzeige mit der Rechtsprechung des BVerfG in Einklang zu

bringen?
13. In welchen anderen Printmedien ist diese Anzeige noch geschaltet worden?
14. Zu welchen Kosten im Einzelnen ist diese Anzeige erschienen?
15. Aus welchem Titel ist die Anzeige bzw. sind die Anzeigen bezahlt worden?
16. Sind weitere Anzeigen dieser Art, und wenn ja, in welcher Häufigkeit ge-

plant?
17. Sieht sich die Bundesregierung an die Rechtsprechung des BVerfG zur Öf-

fentlichkeitsarbeit gebunden, und wenn ja, welche grundlegende Hand-
lungsmaxime leitet sie daraus für ihre Arbeit in der Vorwahlzeit ab?

18. Sieht sich die Bundesregierung an die Vereinbarung gebunden, die auf-
grund des Urteils des BVerfG vom 2. März 1977 zur Öffentlichkeitsarbeit
von Regierungen zwischen den Sprechern der Bundesregierung und den
Landesregierungen getroffen wurde und nach der die Vorwahlzeit auf fünf
Monate festgelegt ist?

II. Internet-Auftritt
19. Wie hoch sind die Mittel, die das Presse- und Informationsamt der Bundes-

regierung (BPA) seit 1999 jährlich für das Internetprojekt www.bundesre-
gierung.de aufwendet?

20. Gibt es neben www.bundesregierung.de weitere Internetprojekte, die vom
BPA initiiert und/oder betreut bzw. finanziert werden?

21. Wenn ja, mit welchen Mitteln werden diese seit 1999 ausgestattet?
22. Wie hat sich die monatliche Zahl der Nutzer, der Visits sowie der abgerufe-

nen Hits des Internetprogramms www.bundesregierung.de von 1999 bis
heute entwickelt?

23. Wie hat sich die Zahl der BPA-Mitarbeiter am Internetprojekt www.bun-
desregierung.de von 1999 bis heute entwickelt?

24. Sind hierfür Stellen geschaffen worden, und wenn ja, welche und wie
viele?

25. Wie viele externe Mitarbeiter sind an der Erstellung des redaktionellen
Inhalts des Internet-Programms www.bundesregierung.de beteiligt?

26. Wie hat sich die Zahl der Abonnenten von Informationen via Internet
www.bundesregierung.de von 1999 bis heute entwickelt?

27. Enthält das Internetprogramm www.bundesregierung.de bilanzierende
werbliche Informationen, und wenn ja, zu welchen Themen erfolgen diese?

28. Wendet die Bundesregierung die Rechtsprechung des BVerfG zur Öffent-
lichkeitsarbeit der Bundesregierung vor Bundestagswahlen auf den Inter-
net-Auftritt der Bundesregierung an, und wenn ja, welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung daraus für ihren Internet-Auftritt?

29. Trifft es zu, dass die am Ostersonntag 2002 von der Bundesregierung ge-
startete Kampagne „Deutschland ist gut“ zum Stichtag 16. Mai 2002 nach
wie vor Aufmacher der sog. Schwerpunkte der Internetseite der Bundesre-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9152

gierung gewesen ist, und hat die Bundesregierung die Seite mittlerweile
abgeschaltet?

30. Wenn ja, wann erfolgte dies und warum?
31. Wenn nein, hält die Bundesregierung dies mit der vom BVerfG auferlegten

Grenze für ihre Öffentlichkeitsarbeit für vereinbar, und wenn ja, warum?
32. Trifft es zu, dass die Internetseite der Bundesregierung zum Stichtag

16. Mai 2002 eine Rubrik „So … oder so?“ enthalten hat, und wenn ja,
welches soll die werbliche Botschaft sein?

33. Welche Bedeutung hat es, dass das „So“ mit einem gelben Kreuzzeichen
unterlegt ist, nicht aber das „… oder so“?

34. Wie viele Mitarbeiter hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) an
den Ausarbeitungen „Stoibers Null-Konzept“ sowie „Steuerpolitische Fak-
ten für Deutschland“ jeweils beteiligt, die mit E-Mail an Abonnenten ver-
schickt wurden, z. B. am 6. Mai 2002, und wie viele Mitarbeiterstunden hat
dies gekostet?

35. Wie groß ist der Empfängerkreis dieses Abo-Services?
36. Seit wann gibt es den Abo-Service, und wie viele Mitarbeiter des BMF

wirken dabei mit?
37. Ist seine Fortsetzung in der Vorwahlzeit beabsichtigt, und wenn ja, auf

wessen Anordnung hin geschieht dies?
38. Hält die Bundesregierung diese Ausarbeitungen mit den vom BVerfG

auferlegten Grenzen für ihre Öffentlichkeitsarbeit für vereinbar, und wenn
ja, warum bzw. aufgrund welcher Legitimation?

39. Wie viele Mitarbeiter des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Bundesministerin für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, an der Anfertigung ihrer
Pressemitteilung vom 6. Mai 2002 (CDU/CSU bremst Familien aus) zum
Wahlprogramm der CDU/CSU beteiligt, und wie viele Mitarbeiterstunden
hat dies gekostet?

40. Hält die Bundesregierung dieses Vorgehen mit den vom BVerfG auferleg-
ten Grenzen für ihre Öffentlichkeitsarbeit für vereinbar, und wenn ja,
warum bzw. aufgrund welcher Legitimation?

III. Leistungsberichte
41. Wird die Bundesregierung Öffentlichkeitsarbeit in Form von sog. Arbeits-,

Leistungs- oder Erfolgsberichten vor dem 22. September 2002 betreiben,
und wenn ja, wird die Bundesregierung einen sog. Geschäftsbericht vor-
legen?

42. Wenn ja, in welcher Auflage und zu welchen Kosten?
43. Wenn ja, wann und in welcher Weise ist eine Verbreitung dieses Berichtes

beabsichtigt?
44. Planen einzelne Ressorts sog. Arbeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte,

und wenn ja, welche sind dies im Einzelnen?
45. Wenn ja, in welcher Auflage und mit welchen Kosten und aus welchen

Haushaltstiteln soll dies erfolgen?
46. Wenn ja, wann und in welcher Weise ist eine Verbreitung dieser Berichte

beabsichtigt?

Drucksache 14/9152 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
IV. BPA-Besucherfilm
47. Trifft es zu, dass das BPA einen neuen Film zur Selbstdarstellung des

Hauses für Besuchergruppen produziert hat?
48. Wenn ja, wann ist dieser erstmals Besuchergruppen präsentiert worden?
49. Welche Kosten hat die Produktion verursacht?
50. Welche zeitliche Dauer hat der Film insgesamt, wie viele Minuten verwen-

det der Film auf die Präsentation des Chefs des BPA und ggf. seiner Vertre-
ter und wie viele Minuten umfasst die Darstellung des BPA im Übrigen?

51. Ist der Film vorher von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BPA, den
sog. Gruppenbetreuern, auf seine Verwendbarkeit für die Präsentation vor
Besuchergruppen hin getestet worden, und wenn ja, wie ist die Reaktion
darauf gewesen?

52. Sind Bedenken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BPA an der Art
und Weise der inhaltlichen Präsentation des BPA geäußert worden, und
wenn ja, welche Bedenken wurden erhoben?

Berlin, den 22. Mai 2002
Eckart von Klaeden
Steffen Kampeter
Gerda Hasselfeldt
Thomas Dörflinger
Manfred Grund
Hans-Peter Repnik
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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