BT-Drucksache 14/9063

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/8733- Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"

Vom 15. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9063
14. Wahlperiode 15. 05. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/8733 –

Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung
einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“

A. Problem
Die Renten wegen Contergan-Schadensfällen sollen mit Rücksicht auf die Ent-
wicklung der Lebenshaltungskosten und der Nettoeinkommen angehoben wer-
den. Die Möglichkeiten der Kapitalisierung von Renten sollen so erweitert wer-
den, dass die Rente auch zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes
und zur Wahrnehmung berechtigter wirtschaftlicher Interessen kapitalisiert
werden kann.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/8733 bei
Abwesenheit der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Die Erhöhung der Renten für Contergangeschädigte sowie die Erweiterung der
Kapitalisierungsmöglichkeiten führen zu Mehrausgaben in Höhe von 266 000
Euro in 2002 sowie ab 2003 in Höhe von jährlich rd. 1 Mio. Euro. Für die
Mehrkosten, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend im Haushaltsjahr 2002 im Rahmen der verfügbaren Mittel finanziert
werden, wird für die Haushaltsjahre 2003 ff. seitens des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Finanzierungsvorschlag im Rah-
men der Aufstellung des Bundeshaushalts 2003 vorgelegt.
Darüber hinausgehender Mehrbedarf ab 2003 – insbesondere wegen In-
anspruchnahme der Kapitalisierungsmöglichkeiten – sind vom Bundesministe-
rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegenzufinanzieren.

Drucksache 14/9063 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8733 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 15. Mai 2002

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Christel Riemann-Hanewinckel
Vorsitzende

Marlene Rupprecht
Berichterstatterin

Maria Eichhorn
Berichterstatterin

Christian Simmert
Berichterstatter

Klaus Haupt
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9063

Bericht der Abgeordneten Marlene Rupprecht, Maria Eichhorn,
Christian Simmert und Klaus Haupt

I. Überweisung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
14/8733 wurde in der 230. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 18. April 2002 dem Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und an
den Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf will die Renten wegen Contergan-Scha-
densfällen mit Rücksicht auf die Entwicklung der Lebens-
haltungskosten und der Nettoeinkommen anheben. Die
Möglichkeiten der Kapitalisierung von Renten nach § 14
Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung
„Hilfswerk für behinderte Kinder“ sollen so erweitert wer-
den, dass die Rente außer zum Erwerb von Grundbesitz
auch zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes
und zur Wahrnehmung berechtigter wirtschaftlicher Interes-
sen kapitalisiert werden kann.

III. Stellungnahmen des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage in seiner
141. Sitzung vom 15. Mai 2002 beraten und einstimmig be-
schlossen, die Annahme zu empfehlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der federführende Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf in seiner
90. Sitzung am 15. Mai 2002 beraten und die Annahme be-
schlossen.

Der Beschluss wurde einstimmig bei Abwesenheit der Frak-
tion der PDS gefasst.

IV. Inhalt der Ausschussberatungen
Bei allen Fraktionen herrschte Einigkeit darüber, dass die
mit dem Gesetzentwurf geplante Veränderung notwendig
und richtig sei.
Die Fraktion der SPD betonte, mit dem Gesetz sei die
Anpassung an die jetzigen Gegebenheiten beabsichtigt. Es
gehe um die Erhöhung der Renten für contergangeschädigte
Menschen, und um die Erweiterung der Kapitalisierungs-
möglichkeiten der Rente. Diese sollen beispielsweise auch
für die Schuldentilgung eines Eigenheimes in Betracht kom-
men und für Umbauten, PKW-Umrüstungen, Arbeitszim-
mer-Einrichtung etc. genutzt werden können.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich
den Ausführungen an.
Die Fraktion der CDU/CSU bezeichnete die nun geplante
Erhöhung als überfällig. Eine Erhöhung habe die Fraktion
schon in den Haushaltsberatungen im letzten Jahr gefordert,
was von der Regierung aber abgelehnt worden sei. 1976 sei
eine Verpflichtung der Bundesregierung festgeschrieben
worden, die Leistungen den jeweils aktuellen Gegebenhei-
ten anzupassen, wobei dies nach einem Beschluss von 1979
alle 2 Jahre zu überprüfen sei. Die letzte Erhöhung sei zum
1. Januar 1997 um 8 % erfolgt, die nunmehr beschlossene
Erhöhung um 4 % berücksichtige zwar die Steigerung der
Nettoeinkommen der letzten Jahre, nicht aber ausreichend
die Steigerung der Lebenshaltungskosten.
Die Fraktion der FDP meinte ebenfalls, das Gesetz sei
überfällig.

Berlin, den 15. Mai 2002
Marlene Rupprecht
Berichterstatterin

Maria Eichhorn
Berichterstatterin

Christian Simmert
Berichterstatter

Klaus Haupt
Berichterstatter

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