BT-Drucksache 14/9057

zu dem GE der BREg -14/8731- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Oktober 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung der Flugverkehrskontrolle durch die Schweizerische Eidgenossenschaft über deutschem Hoheitsgebiet und über Auswirkungen des Betriebes des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Gesetz zu dem deutsch-schweizerischen Vertrag vom 18. Oktober 2001)

Vom 15. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9057
14. Wahlperiode 15. 05. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/8731 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Oktober 2001 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über
die Durchführung der Flugverkehrskontrolle durch die Schweizerische
Eidgenossenschaft über deutschem Hoheitsgebiet und über Auswirkungen
des Betriebes des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland (Gesetz zu dem deutsch-schweizerischen Vertrag
vom 18. Oktober 2001)

A. Problem
Auf den Vertrag vom 18. Oktober 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung der
Flugverkehrskontrolle durch die Schweizerische Eidgenossenschaft über deut-
schem Hoheitsgebiet und über Auswirkungen des Betriebes des Flughafens
Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland findet Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung, da er sich auf Gegenstände der
Bundesgesetzgebung bezieht. Daher ist die Zustimmung des Deutschen
Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes erforderlich.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/8731 mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/9057 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8731 anzunehmen.

Berlin, den 15. Mai 2002

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Eduard Oswald
Vorsitzender

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9057

Bericht des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 14/8731 in seiner 230. Sitzung am 18. April 2002 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zur federführenden Beratung und an den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Mit dem deutsch-schweizerischen Vertrag soll im Hinblick
auf die Umweltbelastung, die vom Betrieb des Flughafens
Zürich ausgeht, eine gerechte Lastenverteilung zwischen
dem süddeutschen Gebiet und der Schweiz erreicht werden.
Die Regelungen des Vertrages beinhalten u. a. ein Nacht-
und Wochenendflugverbot, die Reduzierung der Überflüge
von zz. 154 000 auf unter 100 000 pro Kalenderjahr und die
Beschränkung der Abflüge nach Norden. Gleichzeitig soll
mit dem Vertrag die Durchführung der Flugverkehrskont-
rolle in einem Teil des süddeutschen Luftraums durch die
Schweiz geregelt werden. Die Übereinstimmung der Durch-
führung der Flugverkehrskontrolle mit deutschem Recht
bleibt gewährleistet. Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundge-
setzes erfordert die Zustimmung des Deutschen Bundesta-
ges in der Form eines Bundesgesetzes.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8731 in
seiner 81. Sitzung am 24. April 2002 beraten und empfiehlt
dessen Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU und der Fraktion der FDP.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat den Gesetzentwurf in seiner 83. Sitzung am 24. April
2002 beraten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksache 14/8731 wurde mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP
angenommen.
Die Fraktion der SPD erklärte, während der Amtszeit der
früheren Bundesregierung habe es in der betroffenen Re-
gion einen ungeregelten Anstieg der Zahl der Flugbewegun-
gen gegeben. Eine Verwaltungsvereinbarung mit Auflagen
für den Flugbetrieb sei von der Schweizerischen Eidgenos-
senschaft nicht eingehalten worden. Die heutige Bundes-
regierung habe sich damit sofort nach ihrem Amtsantritt
befasst. Insgesamt sei erreicht worden, dass sämtliche Ver-
kehrszuwächse des Flughafens Zürich den deutschen Raum

nicht mehr beträfen. Eine Ablehnung des Staatsvertrages
von deutscher Seite werde zu einer Verschlechterung der
Situation in der betroffenen deutschen Region führen. Der
Staatsvertrag sei ein Kompromiss innerhalb der Grenzen der
geltenden EU-Regelungen und internationaler Verträge.
Insgesamt führe der Vertrag zu einem Fortschritt für die be-
troffene Region.
Die Fraktion der CDU/CSU bemerkte, die in dem Staats-
vertrag vorgesehene Übergangsfrist von 41 Monaten sei zu
lang. Die Warteräume für den Flughafen Zürich befänden
sich ohne Not nach wie vor überwiegend auf deutschem
Gebiet und die Luftüberwachung durch die Schweizer Flug-
sicherungsorganisation Skyguide erstrecke sich ohne Ein-
griffsmöglichkeiten von deutscher Seite auf Teile von
Baden-Württemberg und Bayern. Es sei verfassungsrecht-
lich strittig, inwieweit Hoheitsrechte an ein ausländisches
Unternehmen abgetreten werden könnten. Die Reaktions-
möglichkeiten der Bundesregierung auf etwaige Vertrags-
verstöße durch die Schweiz seien beschränkt, da die dafür
notwendigen Daten von dieser übermittelt werden müssten.
Dies halte man nicht für eine zuverlässige Grundlage für die
Arbeit der Gemeinsamen Luftverkehrskommission. Eine
Verbesserung für die betroffenen deutschen Regionen sei
zwar erkennbar, aber nicht ausreichend.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
die Einrichtung des Warteraums über deutschem Gebiet be-
reits zu Zeiten der Vorgängerregierung erfolgt sei. Diese
habe es bei Protestschreiben gegen die Verletzung der Ver-
waltungsvereinbarung bewenden lassen. Auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätte es begrüßt, wenn noch
ein besseres Verhandlungsergebnis erzielt worden wäre, sie
könne dem Gesetzentwurf aber zustimmen.
Die Fraktion der FDP führte aus, aus ihrer Sicht seien die
Probleme der künstlichen Verknappung des Schweizer Luft-
raums durch einen großen militärischen Vorbehaltsraum und
der unzureichenden Optimierung innerhalb des Schweizer
Luftraums mit der Folge nicht intensivierter Anflugmög-
lichkeiten über der Schweiz nicht gelöst. Ihre Kritik beziehe
sich darauf, dass nicht intensiv genug verhandelt worden
sei, um das Optimum zu erreichen.
Die Fraktion der PDS bekundete, sie werde dem Gesetz-
entwurf zustimmen, weil die in den Vertragsverhandlungen
erreichten Erfolge zu Verbesserungen in der betroffenen
Region führen würden. Die Verbesserungen halte man für
weit reichend, wenn auch die Übergangsfrist sehr lang sei.

Berlin, den 15. Mai 2002

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter

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