BT-Drucksache 14/9039

Softwarepakete, Wettbewerb, Innovation und KMU

Vom 14. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9039
14. Wahlperiode 14. 05. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Dr. Martina Krogmann,
MatthiasWissmann,Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Sylvia Bonitz, Renate Diemers,
Dr. Hansjürgen Doss, Erich G. Fritz, Ulrich Klinkert, Elmar Müller (Kirchheim),
Bernd Neumann (Bremen), Friedhelm Ost, Dr. Bernd Protzner, Hans-Peter Repnik,
Dr. Heinz Riesenhuber, Norbert Röttgen, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag,
Max Straubinger, Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU

Softwarepatente, Wettbewerb, Innovation und KMU

Die Frage der Patentierbarkeit von softwarebasierten Erfindungen ist in Europa
seit längerem umstritten. Das wurde auch im Vorfeld der Vorlage einer neuen
EU-Richtlinie deutlich.
Zwischenzeitlich hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft (EU-
Kommission) einen Entwurf für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“
vorgelegt. Die Meinungen dazu gehen weit auseinander und reichen von der
umfassenden Zustimmung zur Harmonisierung der Patentierbarkeit auf der
Basis des Status quo bis zur absoluten Ablehnung der Patentierung von soft-
warebasierten Erfindungen. Auch bei der Anhörung im Unterausschuss „Neue
Medien“ des Deutschen Bundestages im Juni 2001 wurde das Thema kon-
trovers diskutiert.
Die Befürworter der Patentierbarkeit softwarebasierter Erfindungen argumen-
tieren damit, dass in Europa die Patentierung ohnehin bereits jetzt möglich sei,
sofern Technizität bestehe, also ein technischer Beitrag geleistet werde. Zudem
sei es nicht ersichtlich, weshalb Softwarepatente anders als Patente für andere
Technologiebereiche behandelt werden sollten. Vor allem zum besseren Schutz
der Rechte der Erfinder softwarebasierter Neuerungen sei es unerlässlich, auch
diese Erfindungen unter den umfassenderen Schutz eines Patents stellen zu
können. Hingewiesen wird auch auf die Verhältnisse in den USA, wo im Ge-
gensatz zu Europa die Patentierung von Geschäftsideen und Dateiformaten
ohne technischen Beitrag möglich ist.
Die Gegner der Patentierbarkeit von Software kommen vor allem aus der Open-
Source-Bewegung. Zu ihnen gehören auch viele kleine und mittelständische
Unternehmen (KMU). Diese befürchten, dass durch eine Ausdehnung der Pa-
tentierbarkeit von softwarebasierten Erfindungen Monopolstrukturen gestärkt
und erweitert, Fortschritt und Innovation in der Softwareentwicklung gebremst,
kleine Softwareunternehmen und selbständige Programmierer in ihrer Existenz
gefährdet und die Open-Source-Programmierung zum Erliegen kommen
könnte. Auch in den USA ist die gegenwärtig gehandhabte extensive Patentier-
barkeit von softwarebasierten Erfindungen nicht ganz unumstritten.

Drucksache 14/9039 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber dem Schutz der

Rechte für softwarebasierte Erfindungen und dem Richtlinienvorschlag der
EU-Kommission ein?

2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um den
Diskussionsprozess über die Rechte zum Schutz von softwarebasierten Er-
findungen zu gewährleisten, und wie will sie diesen weiter fördern?

3. Ist nach Auffassung der Bundesregierung in dem nun vorliegenden Richt-
linienentwurf der Patentschutz für softwarebezogene Erfindungen so gestal-
tet, dass
– Innovationen und Forschung gefördert werden,
– eine sinnvolle Abgrenzung zwischen patentierbaren und nichtpatentier-

baren Programmen sichergestellt wird,
– freie Softwareentwickler und kleine Softwareunternehmen in ihrer Arbeit

nicht gefährdet werden,
– die Open-Source-Softwareentwicklung nicht behindert wird und
– der europäischen Softwarebranche keine Nachteile gegenüber den USA

entstehen?
4. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, dass

die in Frage 3 genannten Anforderungen in der „Richtlinie über die Paten-
tierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ umgesetzt werden?

Berlin, den 14. Mai 2002
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Dr. Martina Krogmann
Matthias Wissmann
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Sylvia Bonitz
Renate Diemers
Dr. Hansjürgen Doss
Erich G. Fritz
Ulrich Klinkert
Elmar Müller (Kirchheim)
Bernd Neumann (Bremen)
Friedhelm Ost
Dr. Bernd Protzner
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Norbert Röttgen
Hartmut Schauerte
Karl-Heinz Scherhag
Max Straubinger
Dagmar Wöhrl
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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