BT-Drucksache 14/9038

Anhebung der Versicherungspflichtgrenze durch die Bundesregierung

Vom 14. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9038
14. Wahlperiode 14. 05. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer,
Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Hubert Hüppe,
Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Annette
Widmann-Mauz, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Anhebung der Versicherungspflichtgrenze durch die Bundesregierung

Die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, hat in den vergangenen
Wochen und Monaten erklärt, die Versicherungspflichtgrenze müsse angehoben
werden, weil sich die Einkommensverhältnisse seit der Einführung der „Frie-
densgrenze“ geändert haben. Immer mehr Versicherte würden in jüngeren
Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Kran-
kenversicherung (PKV) wechseln. Der GKV würde durch diese Abwanderung
jährlich eine Mrd. Euro verloren gehen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
4. Februar 2002; Rheinische Post vom 12. April 2002 und Kölner Stadtanzeiger
vom 12. April 2002).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die durchschnittliche Bruttolohn- und -gehaltssumme der Ar-

beitnehmer seit 1970 entwickelt (Daten nach Jahren)?
2. Wie hat sich demgegenüber die Versicherungspflichtgrenze in der GKV seit

1970 entwickelt (Daten nach Jahren)?
3. Liegen der Bundesregierung Daten vor, die belegen, dass die Abwanderung

von der GKV in die PKV in immer jüngeren Jahren erfolgt?
4. Wo liegt das Eintrittsalter in die PKV in den Jahren 1995 bis 2002?
5. Wie setzt sich der von der Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt,

mit einer Mrd. Euro bezifferte Verlust der GKV aufgrund der Abwanderung
von Versicherten in die PKV im Einzelnen zusammen?

6. Von wie vielen Wechslern – getrennt nach beitragsfrei Versicherten, Arbeit-
nehmern, Selbständigen, Freiberuflern und Beamten – ist die Bundesregie-
rung dabei ausgegangen?

7. Welche Durchschnittsbeiträge hat das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) für die einzelnen Versicherungsgruppen dabei zugrunde gelegt?

8. Welche Ausgaben hat das BMG für diese Versicherungsgruppen berücksich-
tigt?

Drucksache 14/9038 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
9. Werden die durch die demographische Entwicklung verursachten Finanzie-
rungsprobleme der umlagefinanzierten GKV verstärkt, wenn ihr durch die
Anhebung der Versicherungspflichtgrenze noch mehr Menschen zugeführt
werden, die sich ansonsten im kapitalgedeckten System der PKV versi-
chern würden?
Wenn nein, warum nicht?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Berechnung des Verbandes der PKV,
nach der die Privatversicherten die GKV in erheblichem Umfang entlas-
ten?

11. Schließt die Bundesregierung für die gesamte nächste Legislaturperiode
aus, dass neben der Versicherungspflichtgrenze auch die Beitragsbemes-
sungsgrenze angehoben wird?

12. Treffen die Berechnungen der PKV zu, dass durch eine Anhebung der Ver-
sicherungspflichtgrenze auf monatlich 4 500 Euro ungefähr drei Viertel des
Arbeitnehmer-Neugeschäfts der PKV verloren gingen?

13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die private Pflegepflicht-
versicherung in besonderem Maße auf nachwachsende Generationen ange-
wiesen ist, um auf Dauer finanzierbar zu bleiben?

14. Welche Folgen hat aus Sicht der Bundesregierung die Anhebung der Versi-
cherungspflichtgrenze, ggf. gekoppelt mit der Beitragsbemessungsgrenze,
für die Volkswirtschaft im Allgemeinen?

Berlin, den 14. Mai 2002
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)
Dr. Wolf Bauer
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Dr. Hans Georg Faust
Ulf Fink
Hubert Hüppe
Dr. Harald Kahl
Eva-Maria Kors
Hans-Peter Repnik
Heinz Schemken
Annette Widmann-Mauz
Aribert Wolf
Wolfgang Zöller
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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