BT-Drucksache 14/899

zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 - Drsn. 14/300, ... - Einzelplan 17 hier: Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vom 3. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/899 vom 03.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur zweiten Beratung des Entwurfs
des Haushaltsgesetzes 1999 14/300 14/760 14/616 14/622 14/623 14/624
hier: Einzelplan 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend =

03.05.1999 - 899

14/899

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sabine Jünger, Heidemarie Ehlert, Dr. Christa Luft,
Gustav-Adolf Schur, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999
- Drucksachen 14/300 Anlage, 14/760, 14/616, 14/622, 14/623,
14/624 -
hier: Einzelplan 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

Der Bundestag wolle beschließen:
Im Kapitel 17 02 -- Allgemeine Bewilligungen -- ist ein neuer Titel 684
13 "Anschubfinanzierung zur Einrichtung fester Stellen für
Jugendarbeit" in Höhe von 533 Mio. DM einzurichten.
Bonn, den 28. April 1999
Sabine Jünger
Heidemarie Ehlert
Dr. Christa Luft
Gustav-Adolf Schur
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Ziel ist die Einrichtung eines Sonderprogramms zur Finanzierung fester
Planstellen in der Kinder- und Jugendarbeit unter Einbeziehung des
Jugendsports und der Jugendkulturarbeit. Im Mittelpunkt stehen die
Finanzierung von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit, der Erhalt der
Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe und die Förderung der
Jugendsozialarbeit, der Jugendverbandsarbeit, besonders von kleinen
Mitgliedervereinen und -verbänden, sowie der Erhalt der personellen
Ausstattung.
Projektschwerpunkte sollten insbesondere sein Mädchenarbeit,
emanzipatorische Jungenarbeit, Jugendarbeit mit Migrantinnen und
Migranten und Coming-out-Arbeit mit jungen Schwulen, Lesben, Bi- und
Transsexuellen vor allem im ländlichen Raum.
Das Sonderprogamm soll von Bund und Ländern finanziert werden und sich
über fünf Jahre erstrecken, wobei der Bund die Personalkosten in Höhe
von 800 Mio. DM und die Länder die Sachkosten in Höhe von 266 Mio. DM
übernehmen -- jeweils berechnet für ein Jahr. Für 1999 ist der anteilig
entfallende Betrag eingestellt.
Die Notwendigkeit der Finanzierung durch den Bund ergibt sich daraus,
das es zur Integration der jetzigen Jugendgeneration aufgrund der
eingetretenen Lage besonderer Anstrengungen bedarf. Die Ausgaben für
die Jugendpolitik wurden in den letzten Jahren drastisch reduziert. Sie
würden einschließlich der vorgeschlagenen Erhöhungen das Niveau des
Jahres 1992 erreichen.
Der Bund übernimmt 1999 als Anschubfinanzierung die gesamten Ausgaben,
wenn sich die Länder zur Kofinanzierung ab dem nächsten Jahr
verpflichten.
Die Mittelverteilung auf die Bundesländer sollte grundsätzlich so
erfolgen, daß je 1 000 Jugendliche im Alter von 15 bis unter 25 Jahren
eine zusätzliche Stelle geschaffen werden kann. Für die neuen Länder
sollte der Schlüssel niedriger angesetzt werden (zum Beispiel eine
zusätzliche Stelle je 500 Jugendliche), um der besonderen Situation in
den neuen Ländern Rechnung zu tragen. Dort haben die heute 15- bis
unter 25jährigen infolge der Wendejahre einen besonderen biographischen
Bruch verarbeiten müssen, der ihnen die Integration erschwert. Zugleich
mußten infolge der unzureichenden kommunalen Finanzkraft der Kommunen
viele Kinder-, Jugend- und Sporteinrichtungen geschlossen werden.
Für die einzelnen Länder ergeben sich dann folgende Kontingente:
Baden-Württemberg2 320 Stellen
Bayern2 630 Stellen
Berlin740 Stellen
Brandenburg630 Stellen
Bremen140 Stellen
Hamburg350 Stellen
Hessen1 280 Stellen
Mecklenburg-Vorpommern 480 Stellen
Niedersachsen1 710 Stellen
Nordrhein-Westfalen3 820 Stellen
Rheinland-Pfalz 850 Stellen
Saarland 220 Stellen
Sachsen1 800 Stellen
Sachsen-Anhalt 640 Stellen
Schleswig-Holstein 580 Stellen
Thüringen 610 Stellen
Eine 10%ige Überschreitung des Kontingents je Land ist bei einer
Häufung großstädtischer Gebiete möglich.
Finanziert werden soll das Programm durch Streichung der
Steuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe, die 1998 500 Mio. DM
betrug und anwächst.

03.05.1999 nnnn

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