BT-Drucksache 14/8987

Forderungen von Datenschützern, Journalisten und anderen Verbänden nach Verabschiedung eines "Informationsfeiheitsgesetzes"

Vom 7. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8987
14. Wahlperiode 07. 05. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Forderungen von Datenschützern, Journalisten und anderen Verbänden nach
Verabschiedung eines „Informationsfreiheitsgesetzes“

Die „Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.“ (DVD) hat die Bundesregie-
rung aufgefordert, „kurzfristig den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG) auf Bundesebene in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und noch
vor der Sommerpause zu verabschieden“ (Presseerklärung der DVD vom
11. April 2002).
Ein „Informationsfreiheitsgesetz“ wird von zahlreichen Verbänden und Grup-
pen schon lange gefordert, um staatliches Handeln transparenter und damit für
Bürgerinnen und Bürger auch besser kontrollierbar zu machen. In mehreren
Bundesländern sind entsprechende Gesetze schon seit einiger Zeit in Kraft.
Der Aufforderung der DVD ist zu entnehmen, dass nach der ersten Vorlage ei-
nes Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes im Dezember 2000 nun ein neuer
Referentenentwurf vorliegt, der vom 26. September 2001 datiert. Die DVD
äußert daran heftige Kritik. Der generelle Vorrang „abweichender Vorschriften“
mache den Entwurf zu einem Gesetz zweiter Wahl, die Ausnahmevorschriften
vom Informationszugang (z. B. „Belange der inneren und äußeren Sicherheit“,
das Bestehen „gesetzlich geregelter Geheimhaltungsvorschriften“ oder eine
drohende Beeinträchtigung „fiskalischer Interessen“) seien viel zu weit gefasst
und gäben der Verwaltung Vorwände, um sich der öffentlichen Kontrolle durch
Bürgerinnen und Bürger zu entziehen. Insbesondere die Einwände des Bundes-
ministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie hält die DVD für „absolut unsinnig“. Das Gesetz drohe zu einem
„Informationsverhinderungsgesetz“ zu werden.
Die DVD fordert, den Gesetzentwurf endlich in die Gesetzgebung zu bringen.
„Im öffentlichen Gesetzgebungsverfahren können und müssen die Hasenfüßig-
keiten der Verwaltung vor dem mündigen Bürger herausgestrichen werden.“
Gerade für die Presse werde das IFG, so die DVD, „ein zentrales Instrument zur
Informationsbeschaffung und zur Aufklärung von Skandalen sein. Hieran mö-
gen Bundesministerien nicht interessiert sein, demokratischer Bürgerrechtler
sind dies wohl. Dies gilt auch für Datenschützer, wenn – wie geplant – ein aus-
gewogener Ausgleich zwischen Informationsanspruch und Schutz der Privat-
heit gesucht wird.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass seit dem 26. September 2001 ein neuer Referentenentwurf

für das Informationsfreiheitsgesetz vorliegt?
Wenn ja, warum wurden die Öffentlichkeit und das Parlament nicht über die-
sen Entwurf unterrichtet?

Drucksache 14/8987 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
2. Wann wird die Beratung mit Verbänden und Behörden über diesen Entwurf
abgeschlossen sein?

3. Wann wird dieser Entwurf dem Parlament zugeleitet?
4. Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der Entwurf dieses

Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode mit der gebotenen Sorgfalt bera-
ten und verabschiedet werden kann?

Berlin, den 3. Mai 2002
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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