BT-Drucksache 14/8969

Mutter-Kind-Kuren

Vom 6. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8969
14. Wahlperiode 06. 05. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Hiksch, Dr. Ruth Fuchs, Gerhard Jüttemann,
Kersten Naumann und der Fraktion der PDS

Mutter-Kind-Kuren

Mutter-Kind-Kurhäuser in Trägerschaft freier, gemeinnütziger Wohlfahrtsver-
bände (AWO, DRK, Volkssolidarität) haben seit Beginn des Jahres 2002 eine
außerordentlich niedrige Zahl an Kurpatienten. Der Auslastungsgrad entspre-
chender Häuser beläuft sich auf ca. 30 % bis 45 %. Damit wird sowohl das ge-
setzlich geregelte Leistungsangebot der Mutter-Kind-Kuren (§§ 24 und 41
SGB V) für die Patientinnen in Frage gestellt; gleichzeitig stellt die Reduzie-
rung der Kurbewilligungen eine erhebliche Gefährdung der Kureinrichtungen
und der sie tragenden Wohlfahrtsverbände dar. Als Ursache für den Einbruch
bei Mutter-Kind-Kuren wird von den Einrichtungsträgern die seit Januar 2002
weitaus restriktivere Handhabung der Bewilligungspraxis bei den Kranken-
kassen benannt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen für die im

Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduzierte Zahl an Kurbewilligungen?
2. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um auch in Zukunft eine Voll-

finanzierung von Kuren nach §§ 24 und 41 SGB V abzusichern?
3. Unterstützt die Bundesregierung Forderungen, die Mutter-Kind-Kuren als

Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen anzuerkennen?
4. Aus welchen Gründen ist es zurzeit gängige Praxis, dass Kuren nicht auf der

Grundlage des ärztlichen Attestes des behandelnden Arztes, sondern oft erst
nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der
Krankenkassen oder nach Widerspruch der Betroffenen gegen einen Ableh-
nungsbescheid ihrer Krankenkassen bewilligt werden?

5. Welche Hilfestellung bietet die Bundesregierung den betroffenen Kurein-
richtungen zum Erhalt ihrer Häuser und damit auch zum Erhalt ihrer
Arbeitsplätze an?

6. Welche Einflussmöglichkeiten sieht die Bundesregierung im Hinblick auf
die Begleitkinderregelung der Krankenkassen?

Berlin, den 2. Mai 2002
Uwe Hiksch
Dr. Ruth Fuchs
Gerhard Jüttemann
Kersten Naumann
Roland Claus und Fraktion

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