BT-Drucksache 14/8933

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -14/7758, 14/8886- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)

Vom 24. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8933
14. Wahlperiode 24. 04. 2002

Änderungsantrag
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7758, 14/8886 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts
(WaffRNeuRegG)

Der Bundestag wolle beschließen:
,§ 35 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst und folgender Satz 3 angefügt:
„Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne
des § 10 Abs. 4 Satz 3 hat der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 vom Er-
werber die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen, ihn
auf die Strafbarkeit des Führens solcher Waffen ohne Erlaubnis (kleiner Waf-
fenschein) hinzuweisen und die persönlichen Daten des Erwerbers, die Waffe
und deren Kennzeichnung (Nummerierung) sowie die Erfüllung der Hinweis-
pflicht nach Satz 1 in einem Waffenhandelsbuch zu protokollieren. Die Bun-
desregierung legt dem Bundestag drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Novelle
einen Erfahrungsbericht über die Ergebnisse dieser Buchführungspflicht und
der anderen Neuregelungen für den Erwerb von Gas- und Schreckschußwaffen
vor.“

Berlin, den 19. April 2002
Ulla Jelpke
Petra Pau
Roland Claus und Fraktion

Begründung
Der Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen würde durch
diese Anforderung eines polizeilichen Führungszeugnisses und durch die Vor-
schrift zur Protokollierung der persönlichen Daten des Erwerbers, der Waffe
und ihrer Nummerierung (Kennzeichnung) insbesondere für so genannte Ge-
legenheitstäter erschwert. Für Personen, die aus Selbstschutzgründen solche
Waffen erwerben, sind diese Vorschriften kein ernsthafter Hinderungsgrund für
den Erwerb.

Drucksache 14/8933 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die Änderung trägt der nachgewiesenen Gefährlichkeit dieser Waffen stärker
Rechnung als der bisherige Entwurf. Sie spricht Forderungen, wie sie in diesem
Zusammenhang zum Beispiel von der Gewerkschaft der Polizei und aus Krei-
sen der Rechtsmedizin erhoben werden.
Die Bundesregierung hat erklärt, dass durch die von ihr beantragte Einführung
eines kleinen Waffenscheins für Gas- und Schreckschusswaffen „der miss-
bräuchliche Umgang mit diesen Gegenständen eingedämmt werden soll.“ Ob
die von der Regierung vorgeschlagenen Regelungen dafür genügen, ist von
Experten und bei der Anhörung zu dieser Novelle von mehreren Verbänden
(u. a. der Gewerkschaft der Polizei) bestritten worden. Die beantragte Einfüh-
rung einer Buchführungspflicht erschwert den Erwerb solcher Waffen durch so
genannte Gelegenheitstäter und soll zugleich zu einer besseren Erfassung der
umlaufenden Gas- und Schreckschusswaffen führen.
Ein Erfahrungsbericht über die Ergebnisse dieser Neuregelungen kann helfen,
evtl. immer noch bestehende Schwächen dieser Regelungen zu korrigieren.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.