BT-Drucksache 14/893

zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 -Drs. 14/300 - hier: Einzelplan 60 Geschäftsbereich Allgemeine Finanzverwaltung

Vom 3. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/893 vom 03.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur zweiten Beratung des Entwurfs
des Haushaltsgesetzes 1999 14/300 14/760 14/621 14/623 14/624 hier:
Einzelplan 60 Geschäftsbereich Allgemeine Finanzverwaltung =

03.05.1999 - 893

14/893

Änderungsantrag
der Abgeordneten Fred Gebhardt, Wolfgang Gehrcke-Reymann, Heidi
Lippmann-Kasten, Carsten Hübner, Dr. Winfried Wolf, Dr. Uwe-Jens
Rössel, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999
- Drucksachen 14/300 Anlage, 14/760, 14/621, 14/623, 14/624 -
hier: Einzelplan 60
Geschäftsbereich Allgemeine Finanzverwaltung

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Folgender Ansatz ist zu streichen:
Kapitel 60 04
Titel 547 01 Verstärkung von Ausgaben im Epl. 14 für die deutsche
Beteiligung an militärischen Einsätzen der Bundeswehr im Zusammenhang
mit der Kosovokrise (441 000 TDM)
2. Folgender Ansatz ist zu verändern:
Titel 547 02 Verstärkung der Ausgaben im Bundeshaushalt für die
humanitäre Hilfe im Zusammenhang mit der Kosovokrise
Erhöhung um 441 000 TDM.
Bonn, den 29. April 1999
Fred Gebhardt
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Heidi Lippmann-Kasten
Carsten Hübner
Dr. Winfried Wolf
Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
1. Die NATO befindet sich seit dem 24. März 1999 im Krieg mit der
Bundesrepublik Jugoslawien. Die Bundeswehr ist daran beteiligt. Das
Ausmaß der Kosten dieses Einsatzes ist derzeit nicht exakt
vorhersehbar. Die PDS lehnt den NATO-Krieg auf dem Balkan ab und
fordert, die Unterstützung des Krieges durch die Bundesrepublik
Deutschland aufzugeben. Daher spricht sie sich für die Streichung der
Mittel aus, die für diesen Militäreinsatz bisher eingestellt sind. Dies
bezieht sich auf die entsprechenden Etatansätze im Einzelplan 14 und im
Einzelplan 60.
2. Die PDS befürwortet die Umwidmung der Mittel, die für den
Kriegseinsatz der Bundeswehr aufgebracht werden sollen, für die Zwecke
der humanitären Hilfe und des wirtschaftlichen Aufbaus in der
Krisenregion.

03.05.1999 nnnn

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