BT-Drucksache 14/8890

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/8343, 14/8670- Entwurf eines Gesetzes über die Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Gesetz - AltfahrzeugG)

Vom 24. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8890
14. Wahlperiode 24. 04. 2002

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/8343, 14/8670 –

Entwurf eines Gesetzes über die Entsorgung von Altfahrzeugen
(Altfahrzeug-Gesetz – AltfahrzeugG)

Bericht der Abgeordneten Waltraud Lehn, Jochen Borchert, Oswald Metzger, Jürgen Koppelin
und Dr. Uwe-Jens Rössel

Mit der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge
(ABl. EG Nr. L 269 S. 34) ist innerhalb der EU ein einheit-
licher Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von
Altfahrzeugen unter Berücksichtigung des Prinzips der Pro-
duktverantwortung der Hersteller geschaffen worden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie
nunmehr national umgesetzt werden.
Darüber hinaus hat sich aus dem praktischen Vollzug der
bisher geltenden Regelungen zur umweltgerechten Verwer-
tung und Entsorgung von Altfahrzeugen, die insbesondere
auf der Altauto-Verordnung vom 4. Juli 1997 (BGBl. I
S. 1666) beruhen, weiterer Änderungsbedarf ergeben.
Der Gesetzentwurf sieht daher die Änderung bzw. Neufas-
sung folgender Gesetze vor:
Artikel 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Han-

delsgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Überlas-

sung und umweltverträgliche Entsorgung von
Altautos (Altauto-Verordnung – AltautoV)

Artikel 4 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsord-
nung

Artikel 5 Änderung der Gebührenordnung für Maßnah-
men im Straßenverkehr

Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Neufassung der Altfahrzeug-Verordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Durch Anlastung der Entsorgungskosten bei den Herstel-
lern/Importeuren entstehen infolge der damit verbundenen
Rückstellungen und ihrer steuerlichen Anerkennung im Ent-
stehungsjahr 2002 Steuermindereinnahmen für Bund, Län-
der und Gemeinden in Höhe von insgesamt 465 Mio. DM
(rund 248 Mio. Euro). Von den Steuermindereinnahmen
entfallen auf den Bund rund 150 Mio. DM (rund 77 Mio.
Euro), auf die Länder 155 Mio. DM (rund 79 Mio. Euro)
und die Gemeinden 160 Mio. DM (82 Mio. Euro). Für den
Fall der Überwälzung der Entsorgungskosten von den Her-
stellern/Importeuren auf die Käufer wird es künftig zu einer
schrittweisen Verringerung der Steuermindereinnahmen
kommen.
Dem Bund entstehen im Hinblick auf den Vollzug mangels
entsprechender Aufgaben keine Kosten.

Drucksache 14/8890 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Verbesserung der Mitteilungspflichten an die zuständi-
gen Überwachungsbehörden, die externe Erstellung und
Pflege von Datenbeständen, die Maßnahmen zur Gewähr-
leistung einer angemessenen Qualifizierung der Sachver-
ständigen und Verringerung des Verwaltungsaufwandes
beim Nachweisverfahren stillgelegter Fahrzeuge erleichtern
und vereinfachen den Vollzugsaufwand der zuständigen
Überwachungsbehörden und führen damit zu entsprechen-
den Kosteneinsparungen bei den Ländern, die allerdings
nicht exakt bestimmt werden können.

Die den Herstellern und Importeuren von Fahrzeugen ange-
lasteten Entsorgungskosten werden wegen zu erwartender
Preisüberwälzung zu geringfügigen Erhöhungen der Neu-
wagenpreise von durchschnittlich 0,5 % führen. Die den
Herstellern und Importeuren von Fahrzeugen entstehenden
Kosten durch den Verzicht auf bestimmte Schwermetalle in
Bauteilen und Werkstoffen sowie zur Bereitstellung be-
stimmter Demontageinformationen und sonstigen Informa-
tionspflichten sind gegenwärtig nicht zu spezifizieren. Ein
Teil dieser Anforderungen wird von der Automobilindustrie
bereits heute auf freiwilliger Basis erfüllt.

Finanzielle Auswirkungen eines Gesetzes
über die Entsorgung von Altfahrzeugen:

Zahlen in T E
Steuerschätzung von Mitte 2001

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der
CDU/CSU und der Fraktion der PDS bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor-
gelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 24. April 2002
Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Jochen Borchert
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Dr. Uwe-Jens Rössel
Berichterstatter

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