BT-Drucksache 14/8795

zu dem Antrag der Abgeorneten Carsten Hübner, Rosel Neuhäuser, Sabine Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS -14/7793- Kinder vor sexueller Ausbeutung schützen - Kindersextourismus bekämpfen

Vom 17. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8795
14. Wahlperiode 17. 04. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Rosel Neuhäuser,
Sabine Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/7793 –

Kinder vor sexueller Ausbeutung schützen – Kindersextourismus bekämpfen

A. Problem
In den letzten Jahren hat sich das Problem sexualisierter Gewalt gegen Kinder
erheblich verschärft. Neben einer deutlichen Steigerung des Kinderhandels hat
insbesondere die Ausweitung des Internets zu einer rapiden Zunahme der Ver-
breitung von Kinderpornografie geführt. Neben den Ländern der so genannten
Dritten Welt sind in zunehmendem Maße osteuropäische Länder Ziel des
Kindersextourismus. Schätzungen zufolgen arbeiten etwa 2 Mio. Kinder und
Jugendliche in der Prostitution. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein Pro-
blem, das die gesamte Gesellschaft betrifft. In den Hochburgen des Sextouris-
mus bildet die sexuelle Ausbeutung von Kindern ein langfristiges Entwick-
lungshemmnis.

B. Lösung
Der im Jahre 1996 in Stockholm vereinbarte Aktionsplan hat nicht die erhoffte
Wirksamkeit erreicht. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die recht-
lichen Grundlagen dafür zu schaffen, Kinder besser vor sexueller Ausbeutung
zu schützen, im Bereich der Strafverfolgung eine Reihe von Maßnahmen zu er-
greifen, sich für Prävention und Aufklärungsarbeit im In- und Ausland einzu-
setzen, die Opferbetreuung zu verstärken und Maßnahmen der Entwicklungs-
und internationalen Zusammenarbeit zu ergreifen.
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und CDU/CSU gegen
die Stimme der Fraktion der PDS bei Enthaltung der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/8795 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
den Antrag – Drucksache 14/7793 – abzulehnen.

Berlin, den 17. April 2002

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Christa Nickels
Vorsitzende

Rolf Stöckel
Berichterstatter

Hermann Gröhe
Berichterstatter

Christa Nickels
Berichterstatterin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Carsten Hübner
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8795

Bericht der Abgeordneten Rolf Stöckel, Hermann Gröhe, Christa Nickels, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger und Carsten Hübner

I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/7793
wurde in der 208. Sitzung des Deutschen Bundestages am
13. Dezember 2001 dem Ausschuss für Menschenrechte
und Humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und
dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
dem Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Seit dem ersten Weltkongress gegen die kommerzielle sexu-
elle Ausbeutung von Kindern 1996 in Stockholm hat sich
das Problem sexualisierter Gewalt gegen Kinder erheblich
verschärft. Neben einer deutlichen Steigerung des Kinder-
handels hat insbesondere die Ausweitung des Internets zu
einer rapiden Zunahme der Verbreitung von Kinderporno-
grafie geführt. In den vergangenen Jahren hat die sexuelle
Ausbeutung von Kindern neue Dimensionen in Europa er-
reicht: Waren früher insbesondere Länder der so genannten
Dritten Welt Ziel des Kindersextourismus, sind es nun in
zunehmendem Maße osteuropäische Länder, die neben den
südostasiatischen und lateinamerikanischen Staaten zu
Zentren des Sextourismus geworden sind. Schätzungen der
UN-Kinderhilfsorganisation UNICEF zufolge arbeiten etwa
2 Millionen Kinder und Jugendliche in der Prostitution.
Besonders dramatisch ist die Situation in Asien, wo mehr
als 1 Millionen Mädchen und Jungen in der Sexindustrie
arbeiten. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein Pro-
blem, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Es ist kein vor-
rangig sexuelles Phänomen, sondern vor allen Dingen ein
Problem von Dominanz- und Machtausübung. Auch in
Deutschland ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern ein
massives Problem: 1999 gab es offiziell 20 000 Fälle von
sexueller Misshandlung von Minderjährigen, wobei die
Dunkelziffer auch hier erheblich höher liegen dürfte.
In den Hochburgen des Sextourismus der Länder des
Südens bildet die sexuelle Ausbeutung von Kindern ein
langfristiges Entwicklungshemmnis, da es die Entwick-
lungsperspektiven eines Landes zerstört. Da eine der Haupt-
ursachen der sexuellen Ausbeutung von Kindern die aus der
ungerechten Verteilung des Wohlstands resultierende Armut
großer Teile der Welt ist, bilden zielgerichtete Maßnahmen
der Entwicklungszusammenarbeit in Kombination mit
effektiven Aufklärungs- und strafrechtlichen Maßnahmen
gegen die Täter den besten Ansatzpunkt für Gegenstrate-
gien.
Der in Stockholm vereinbarte Aktionsplan hat nicht die er-
hoffte Wirksamkeit erreicht. Auch die bisher von der Bun-
desregierung ergriffenen Maßnahmen reichen nicht aus. Die
Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, die rechtlichen
Grundlagen dafür zu schaffen, Kinder besser vor sexueller
Ausbeutung zu schützen. Weitere Forderungen betreffen
Maßnahmen im Bereich der Strafverfolgung, Prävention
und Aufklärungsarbeit im In- und Ausland, verbesserte

Maßnahmen im Bereich der Opferbetreuung sowie Maß-
nahmen der Entwicklungs- und internationalen Zusammen-
arbeit.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 87. Sitzung
am 20. Februar 2002 beraten und dem federführenden Aus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP die Ablehnung der Vorlage empfohlen.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 119. Sitzung
am 13. März 2002 beraten und dem federführenden Aus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS die Ablehnung der Vorlage empfoh-
len.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat die Vorlage in seiner 85. Sitzung am 27. Februar
2002 beraten und dem federführenden Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung
der Vorlage empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Vorlage in seiner Sitzung am 20. Feb-
ruar 2002 beraten und dem federführenden Ausschuss
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP so-
wie eines Mitglieds der Fraktion der CDU/CSU die Ableh-
nung der Vorlage empfohlen.
Der Ausschuss für Tourismus hat die Vorlage in seiner
80. Sitzung am 27. Februar 2002 beraten und dem federfüh-
renden Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP und eines Mitglieds der Fraktion der SPD
die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 82. Sitzung am 27. Februar
2002 nach kurzer Beratung vertagt, da ein interfraktioneller
Antrag angestrebt werden sollte.
Abschließend wurde der Antrag in der 85. Sitzung am
17. April 2002 beraten. Nach Vorstellung des Antrags durch
die Fraktion der PDS begründete die Fraktion der SPD ihre
Ablehnung mit den im Antrag enthaltenen strafrechtlichen
Forderungen. Die Fraktion der FDP sah zwar ebenfalls Kri-
tikpunkte in dem Antrag, kündigte aber wegen anderer posi-
tiver Punkte ihre Enthaltung bei der Abstimmung an.

Drucksache 14/8795 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD
und CDU/CSU gegen die Stimme der Fraktion der PDS
und bei Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP abgelehnt.

Berlin, den 17. April 2002
Rolf Stöckel
Berichterstatter

Hermann Gröhe
Berichterstatter

Christa Nickels
Berichterstatterin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Carsten Hübner
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.