BT-Drucksache 14/8787

In der Renteninformation Klarheit über tatsächliche Versorgungslücke schaffen - Rentennahe Versichertenjahrgänge zuerst informieren

Vom 16. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8787
14. Wahlperiode 16. 04. 2002

Antrag
der Abgeordneten Johannes Singhammer, Karl-Josef Laumann, Brigitte
Baumeister, Maria Eichhorn, Rainer Eppelmann, Ingrid Fischbach, Dr. Hans-Peter
Friedrich (Hof), Klaus Holetschek, Rudolf Kraus, Julius Louven, Wolfgang
Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz
Schemken, Dr. Gerhard Scheu, Horst Seehofer, Dorothea Störr-Ritter, Andreas
Storm, Matthäus Strebl, Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau),
Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

In der Renteninformation Klarheit über tatsächliche Versorgungslücke schaffen –
Rentennahe Versichertenjahrgänge zuerst informieren

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Unter der christlich-liberalen Bundesregierung von 1982 bis 1998 lag das
Nettorentenniveau durchschnittlich bei 70 Prozent. Aufgrund der Rentenreform
2001 der rot/grünen Bundesregierung soll das Nettorentenniveau gesenkt wer-
den und im Jahr 2030 ca. 68 Prozent betragen. Gesetzlich garantiert hat die
Bundesregierung mindestens 67 Prozent. Bei Berechnung der Nettoentgelte
wird hierbei bereits jetzt die Belastung der Arbeitnehmer durch die Beiträge zur
privaten Altersvorsorge im Rahmen der staatlichen Förderung berücksichtigt.
Ließe man die Beiträge zur privaten Altersvorsorge – wie bisher – unberück-
sichtigt, ergäbe sich ein deutlich niedrigeres Nettorentenniveau von ca. 64 Pro-
zent. Die reale Versorgungslücke nach der Rentenreform von Rot/Grün beträgt
damit nicht 2 Prozent, sondern faktisch 6 Prozent. Die Versorgungslücke ist
größer, als die Bundesregierung nach außen verkündet. Die Regierung lässt die
Bevölkerung über das Ausmaß ihrer Reform im Unklaren. Das ist unaufrichtig.
Für den so genannten Eckrentner mit einer monatlichen Rente von ca. 1125 Euro
führt die Rentenreform von Rot/Grün zu einer Versorgungslücke von rd. 96 Euro
(bei einem Rentenniveau von 64 Prozent) und nicht nur von rd. 32 Euro (bei
einem Rentenniveau von 68 Prozent). Die Differenz von 64 Euro monatlich ver-
schweigt die Bundesregierung. Eine ehrliche und umgehende Information der
Versicherten über ihre tatsächliche Versorgungslücke ist aber dringend erforder-
lich. Denn je früher ein Versicherter die Höhe seiner tatsächlichen Versorgungs-
lücke kennt, um so eher ist er in der Lage, diese durch Privatvorsorge zu schlie-
ßen.
Neben der Rentenauskunft ab Vollendung des 54. Lebensjahres werden Versi-
cherte ab dem 1. Januar 2004 vom vollendeten 27. Lebensjahr bis zur Voll-
endung des 64. Lebensjahres eine Renteninformation erhalten. Die Rentenin-
formation soll insbesondere eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden
Altersrente enthalten. Die konkrete Ausgestaltung der Renteninformation ob-
liegt den Rentenversicherungsträgern. Diese haben beschlossen, die Renten-
informationen während einer Pilotphase bereits ab 1. Juni 2002 zu versenden,
um die bürokratische Abwicklung und die Akzeptanz der Informationen zu tes-

Drucksache 14/8787 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
ten. Auf besonderen Wunsch des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialord-
nung sollen die Renteninformationen in der Pilotphase nur an die Versicherten-
jahrgänge 1957 und jünger erteilt werden.
In der Renteninformation wird die zu erwartende Versorgungslücke, d. h. der
Unterschied zwischen dem persönlichen Nettoverdienst und des zu erwartenden
Rentenzahlbetrags, nicht angegeben. Die vorgesehene Hochrechnung der künf-
tigen Altersrente mit bestimmten Anpassungssätzen ist nicht aussagekräftig,
weil die Höhe der Rentenanpassungen durch die von Rot/Grün geänderte Ren-
tenanpassungsformel regelmäßig niedriger sein wird als die Nettolohnentwick-
lung. Mit der vorgesehenen Renteninformation lässt sich somit die Versor-
gungslücke, die mit der privaten Altersvorsorge geschlossen werden muss,
nicht beurteilen.
Da die Senkung des Rentenniveaus der rot/grünen Rentenreform sich bereits
auswirkt, ist es erforderlich, dass gerade die älteren Versichertenjahrgänge so
früh wie möglich den tatsächlichen Umfang der Versorgungslücke kennen und
in die Lage versetzt werden, sich zum Ausgleich eine private Vorsorge aufzu-
bauen. Gerade bei älteren Versichertenjahrgängen ließe sich aufgrund der schon
feststehenden Daten und des kürzeren Prognosezeitraums die zu erwartende
Regelaltersrente und die Lücke zur Lebensstandardsicherung sicherer bestim-
men als bei jüngeren Versicherten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die Rentenversicherungsträger zu bitten,
1. in der Renteninformation im Rahmen der Hochrechnung der künftigen

Altersrente statt einheitlicher Anpassungssätze jeweils die prognostizierte
Entwicklung der Nettolöhne und der Rentenanpassungen anzugeben und

2. in der Pilotphase die Erteilung der Renteninformationen auf die älteren Ver-
sichertenjahrgänge zu konzentrieren und dabei mit den 53-jährigen Ver-
sicherten zu beginnen.

Berlin, den 16. April 2002
Johannes Singhammer
Karl-Josef Laumann
Brigitte Baumeister
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Ingrid Fischbach
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Klaus Holetschek
Rudolf Kraus
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte
Hans-Peter Repnik

Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Dr. Gerhard Scheu
Horst Seehofer
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Matthäus Strebl
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Aribert Wolf
Wolfgang Zöller
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.