BT-Drucksache 14/8640

Ökologisch-sozialen Ausbau der regionalen Infrastruktur mit einer Verstetigung von Beschäftigung verbinden

Vom 21. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8640
14. Wahlperiode 21. 03. 2002

Antrag
der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Wolfgang Bierstedt, Uwe Hiksch, Gerhard
Jüttemann, Ursula Lötzer, Dr. Christa Luft, Kersten Naumann, Rosel Neuhäuser,
Christine Ostrowski, Eva Bulling-Schröter, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion
der PDS

Ökologisch-sozialen Ausbau der regionalen Infrastruktur mit einer Verstetigung
von Beschäftigung verbinden

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Über Parteigrenzen hinweg stellen Expertinnen und Experten aus Politik, Wirt-
schaft und Wissenschaft im gesamten Bundesgebiet fest, dass es große Defizite
in der Entwicklung der regionalen Infrastruktur, insbesondere in strukturschwa-
chen Regionen gibt. Insbesondere gelangen sie zu der Einschätzung, dass die
ostdeutsche Wirtschaftsentwicklung und deren infrastrukturelle Voraussetzun-
gen noch lange nicht dem Niveau des früheren Bundesgebietes entsprechen.
Steuersenkungen auf Unternehmensgewinne und Privatvermögen, Subventio-
nen für verschiedene Wirtschaftsbranchen sowie die Wirtschaftsförderung aus
den Gemeinschaftsaufgaben (GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur“, „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und
„Hochschulbau“ haben nicht ausreichend zur Entwicklung der Infrastruktur
sowie dem Rückgang der Massenerwerbslosigkeit in der Bundesrepublik
Deutschland beigetragen.
Aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk-
tur“ sind vom 1. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1999 bewilligte Investitions-
zuschüsse von 52 328 Mrd. DM direkt in die Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und 29 433 Mrd. DM in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infra-
struktur geflossen. Häufig erwies sich die Regionalförderung als unspezifische
Förderung von Unternehmen. Beschäftigungseffekte dieser Gemeinschaftsauf-
gabe beinhalten u. a. unbesetzte Stellen. Im gesellschaftlichen Kontext wirkten
Investitionszuschüsse häufig als Rationalisierungsinvestitionen. Erfolge in der
Hebung von Einkommen und Beschäftigung, Stärkung der Wettbewerbsfähig-
keit, Erleichterung des Strukturwandels sowie die Stärkung der Produktivität
als Ziele der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur“ sind nach vielen Jahren Förderung nicht überzeugend nachweisbar
(Drucksache 14/2523, S. 2).
Die aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ eingesetzten Mittel haben den durch die Agrarreform 1992
und der Agenda 2000 hervorgerufenen Verdrängungsprozess bei den landwirt-
schaftlichen Unternehmen beschleunigt. Zieht sich die Landwirtschaft aus der
Fläche zurück, drohen ganze Regionen zu veröden; die Kosten von Bund und
Ländern für Langzeitarbeitslosigkeit und Landschaftspflege würden sich erheb-

Drucksache 14/8640 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

lich erhöhen. Ein wesentlicher Ansatzpunkt für strukturpolitische Maßnahmen
ist u. a. die Förderung des vollständigen bzw. teilweisen Übergangs von Land-
wirten mit unzureichender Existenzgrundlage in außerlandwirtschaftliche Be-
rufe. Bisherige Maßnahmen diesbezüglich entsprechen nur Modellprojekten.
Dies ist kein tragfähiger Ansatz, um Regionalentwicklungen mit Fördermitteln
explizit auf die Schaffung gewerblicher Arbeitsplätze in ländlichen Orten aus-
zurichten.
Das finanzpolitische Gleichgewicht zwischen Bund und Ländern sowie Län-
dern und Kommunen ist erheblich gestört. Der Bund hat in den vergangenen
Jahren an Länder und Kommunen ständig neue Aufgaben übertragen, ohne
ihnen zugleich zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen. Von den jährlichen
Steuereinnahmen im Jahr 2000 gelangten noch nicht einmal 13 Prozent in die
Kassen der Kommunen; 1998 waren es 18 Prozent. Zusätzlich sollen die Kom-
munen durch das Steuersenkungsgesetz von 2001 bis 2006 überproportional an
den Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand beteiligt werden. Besonders dra-
matisch ist die Lage der ostdeutschen Städte und Gemeinden: Im Vergleich zum
Vorjahr gingen 2001 die laufenden Landeszuweisungen um 0,45 Prozent und
die Steuereinnahmen um 7 Prozent zurück. Westdeutsche Kommunen verbuch-
ten Zuwächse von 0,5 Prozent bei den laufenden Landeszuweisungen, aber
Rückgänge von 5,4 Prozent bei Steuern. Regionalpolitisch übergreifende Ent-
scheidungen in den Ländern und Kommunen scheitern häufig an mangelnden
Mittelausstattungen bzw. zweckgebundenen Zuweisungen. Diese Probleme
spitzen sich in der westeuropäischenWirtschafts- und Währungsunion aufgrund
des „Stabilitätspaktes“ sowie rigider Beihilfekontrolle noch zu.
Der umfangreiche Mitteleinsatz von Milliardenbeträgen aus den Gemein-
schaftsaufgaben hat in seiner Gesamtheit zu keiner nennenswerten Angleichung
der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zwischen den Regionen geführt.
Erst ansatzweise wurde durch die Bundesregierung in den GA-Rahmenplänen
und in einigen Bundesländern mit der Einführung von Elementen zur Stärkung
der Regionalentwicklung begonnen, die einer strukturellen Neuordnung der In-
strumente zur langfristigen Förderung von Regionalentwicklung dienlich sein
könnten. Allerdings werden mit Hilfe des Instrumentariums der Gemeinschafts-
aufgaben gleichzeitig und dauerhaft öffentliche Mittel unter dem Deckmäntel-
chen von Scheinaktivitäten zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Förder-
politik zugunsten einer neoliberalen Standortorientierung heruntergefahren.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ein zehnjähriges Investitionsprogramm zur sozial-ökologischen Förderung

der regionalen Infrastruktur in strukturschwachen Regionen zu erarbeiten, in
dem die Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur“ und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu
einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Infrastruk-
tur“ zusammengeführt und ihre Fördermittel zusammengelegt und aufge-
stockt werden. Die neue Gemeinschaftsaufgabe soll folgenden Inhalt haben:
Sie fördert die Erhaltung, Verbesserung und den Schutz der Umwelt, die
Hebung der Beschäftigtenanzahl und der Einkommen, die Gleichstellung
von Frauen bei der Schaffung und Sicherung von Beschäftigung, die Diver-
sifizierung der Angebotsstruktur von privaten, bürger- und produktions-
nahen sowie FuT-Dienstleistungen, die Bildung/Unterstützung wirtschaft-
licher, wissenschaftlich-technologischer Netzwerke, die Erleichterung des
Strukturwandels, die Überwindung sektoraler Strukturprobleme, die nach-
drückliche Stärkung sozialer Standards, der Ressourceneffektivität und der
Produktivität. Sie unterstützt die Entwicklung regionaler Wirtschaftskreis-
läufe, die Schaffung und Verstetigung dauerhafter Beschäftigung.

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Zur Angleichung der Lebensverhältnisse und zur Durchsetzung einer nach-
haltigen Entwicklung richtet sich die neue Gemeinschaftsaufgabe auf eine
langfristige Entwicklung der regionalen Infrastruktur in einem erweitertem
Sinne und beinhaltet folgende Schwerpunktaufgaben:
– Erneuerung, Sanierung, Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs

und des nichtmotorisierten Verkehrs, Erhalt der Bahninfrastruktur in der
Fläche,

– Erneuerung der kommunalen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, insbe-
sondere Wasser und Abwasser, dezentrale Kläranlagen,

– Erhalt und Ausbau von Fernwärmeversorgungssystemen, Förderung der
Solar- und Wasserstoffenergie,

– Erneuerung, Neu-, Um- bzw. Ausbau von Schulen, Horteinrichtungen,
Kitas, Senioren- bzw. Pflegeeinrichtungen,

– Sanierung von Umweltlasten, Bergbaufolgeeinrichtungen, Industriebra-
chen, Luft, Wasser, Boden in öffentlicher Hand,

– regionale und sektorale Strukturentwicklung ländlicher Räume zur Ent-
wicklung einer multifunktionalen nachhaltigen Landwirtschaft, Küs-
tenschutz,

– Aus- und Weiterbildung,
– die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe,
– Dorf- und Stadtentwicklung, Stadtumbau, Wohnraummodernisierung und

-sanierung,
– Ausbau der Gesundheitsprävention und -versorgung u. a. bei potenziellen

Beeinträchtigungen durch Umwelteinflüsse.
Die bisherige einzelbetriebliche und einzelinstitutionelle Zuschussförderung
wird durch eine zehnjährige, interdisziplinäre Förderung von Verbundpro-
jekten ersetzt. Projektverbünde und Netzwerke bestehen aus regionalen Ak-
teuren wie z. B. öffentlichen und privaten Unternehmen und Einrichtungen,
Genossenschaften und Agrarverbänden, kommunalen Vertretungskörper-
schaften, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, Arbeitsämtern,
Unternehmens- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Projektträgern
des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors, Frauen-, Erwerbslosen-
und weiteren Bürger- und Bürgerinneninitiativen sowie Begleitausschüssen
der EU-Strukturfonds. In Projektverbünden bzw. Netzwerken können über-
regionale Akteure wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Univer-
sitäten, Hoch- und Fachhochschulen aufgabenspezifisch beteiligt werden.
Verstetigungseffekte der Beschäftigung entstehen durch eine länger andau-
ernde Förderung der regionalen Infrastrukturprojekte, eine längerfristige
Fördermittelbindung, die Möglichkeit der Ansiedlung von kleinen und mitt-
leren Unternehmen (KMU) als Zulieferer und den Synergieeffekten und
Folgewirkungen aus neuen regionalen Netzwerken.
Verbundprojekte für die Entwicklung, den Ausbau bzw. die Erneuerung der
regionalen Infrastruktur werden unter Einbeziehung regionaler Akteure von
regionalen Entwicklungsträgern im Rahmen regionaler Entwicklungspläne
in Rückkopplung mit EU-, Bundes- und Landesinstitutionen erarbeitet und
mit Landesentwicklungskonzeptionen abgestimmt. Zur Prüfung der regiona-
len Verbundprojekte wird inhaltlich und hinsichtlich des Umfanges der För-
dermittel in Anlehnung an den Finanzteil technische Hilfe in den EU-Struk-
turfonds für eine zusammengeführte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Infrastruktur“ ein entsprechender Finanzteil vorgesehen für
die externe Prüfung, Bewertung und Entscheidungsvorlage durch entspre-

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chende Consultingfirmen. Regionale Verbundprojekte werden für Projekt-
verbünde bzw. Netzwerke ausgeschrieben; regionale Akteure bewerben sich
um die jeweiligen Teile der Verbundprojekte. Für die besten Lösungen von
Teilprojekten der regionalen Infrastruktur-Verbundprojekte in struktur-
schwachen Regionen können Wettbewerbe ausgeschrieben werden. Die Ver-
gabe der Fördermittel für die jeweiligen Teile des Verbundprojektes erfolgt
unter Angabe von Ziel, Beschreibung des Projektteils, Maßnahme- und Zeit-
plan, Kooperationspartnern, TA-Maßnahmen (TA = Technische Anleitung)
und Validierung. Eine Rechenschaftslegung und Erfolgskontrolle der Mittel-
verwendung erfolgt durch Länderparlamente mit Unterstützung von ihnen
beauftragter Institutionen. Die Förderung der Verbundprojekte aus der neuen
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Infrastruktur“ erfolgt
nach dem Prinzip der atypischen stillen Beteiligung der öffentlichen Hand
(Bundestagsdrucksache 13/8091) und den Erfahrungen der in der 14. Legis-
laturperiode des Deutschen Bundestages ausgebauten Netzwerkförderung
bei InnoRegio und unter Berücksichtigung von NEMO (Netzwerk Manage-
ment Ost).
Die Finanzierung der neuen Gemeinschaftsaufgabe erfolgt durch Mittelbün-
delung der derzeitigen oben benannten Gemeinschaftsaufgaben. Projekte für
Agrar- und Küstenschutz werden entsprechend der jetzigen Gemeinschafts-
aufgaben auch außerhalb strukturschwacher Regionen gefördert. Die Quote
von Bundes- und Landesmitteln beträgt 70 zu 30. Strukturfonds der Euro-
päischen Union (EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung,
ESF – Europäischer Sozial-Fonds, EAGFL – Europäischer Ausrichtungs-
und Garantiefonds für die Landwirtschaft, FIAF – Finanzinstrument für die
Ausrichtung der Fischerei) werden so reformiert, dass sie regionalen Ent-
wicklungskonzeptionen zugute kommen können. Forschungs- und Techno-
logiemittel aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie Kulturfördermit-
tel aus „Kultur in den neuen Ländern“, „Leuchtturm“, dem Investitionsför-
derungsgesetz sowie dem Regionalisierungsgesetz erhalten einen Mittelvor-
rang für die Vergabe für Infrastrukturprojekte in strukturschwachen
Regionen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zu regionalen Infrastruktur-
Verbundvorhaben besteht. Zusätzliche Finanzmittel des Bundes sind durch
die Schaffung eines Sondervermögens des Bundes aus einer Primärenergie-
steuer bereitzustellen.
Entsprechend ihrer inhaltlichen Planung erfolgt der Einsatz der EU-Struktur-
fonds mit den operationellen Programmen und den indikativen Einzelplänen
von 2000 bis 2006. Nach den Ansatzpunkten in der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kann ab 2003 mit einer
Ausweitung der regionalen Entwicklungskonzeptionen begonnen werden,
die dann bereits als Bestandteil einer Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Infrastruktur“ geregelt sein können. Auf diese Weise kann ein
Auslaufen der Mittel der oben benannten Gemeinschaftsaufgaben parallel
von einem Beginn der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Infrastruktur“ – mit einem Planungsbeginn für Landesentwicklungskonzep-
tionen und für beginnende der regionalen Entwicklungsträger für die Ver-
bundprojekte bis 2006 – begleitet werden;

2. im Gefolge der Diskussion zu strukturellen Neuordnungen der EU-Struktur-
fördermittel sowie neuer Überlegungen im Umgang mit den Gemeinschafts-
aufgaben mit Bund, Ländern sowie dem Europäischem Rat die Erarbeitung
eines zehnjährigen Investitionsprogrammes ab 2003 als Gesetz zu einer
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Infrastruktur“ durch
eine Änderung des Grundgesetzes in Abschnitt VIIIa. Gemeinschaftsauf-
gaben in den Artikeln 91a und 91b zu prüfen, um eine Zusammenführung
der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/8640

tur“ und Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zur För-
derung langjähriger regionaler Entwicklungen – bevorzugt in strukturschwa-
chen Regionen – anzustoßen;

3. die Prüfung eines Neuzuschnittes der Fördergebiete und eine Aufteilung der
Fördermittel zwischen ihnen nach den neuen Entscheidungskriterien „wirt-
schaftliche Verflechtungsräume“ und „tatsächlicher Umfang der Unterbe-
schäftigung bei Berücksichtigung der Geschlechterspezifik und der stillen
Reserve“ im Einvernehmen zwischen örtlichen Akteuren, Landesregierun-
gen, Bund und EU zu veranlassen;

4. Vorschläge für eine Veränderung haushaltsrechtlicher Vorschriften des Bun-
des für den Einsatz der Haushaltsmittel verschiedener öffentlich-rechtlicher
Körperschaften für eine Verwirklichung von Landesentwicklungskonzepten,
regionalen Entwicklungskonzepten, einer flexibilisierten Mittelverwendung
aus Vermögens- und Verwaltungshaushalten, erweiterten Möglichkeiten für
mehrjährige verbindliche Mittelbewilligungen sowie die Verhinderung
volkswirtschaftlich destruktiver Konkurrenz zwischen Einzelhaushalten zu
entwickeln;

5. Empfehlungen für eine Ausrichtung der Mittel der technologieorientierten
Forschungsförderung auf Landesentwicklungskonzeptionen und regionale
Entwicklungspläne auch für alternative und kritische Forschungs- und Tech-
nologieförderung sowie Technikfolgenabschätzung in Verantwortung von
Ländern und Kommunen zu erarbeiten und Forschungs- und Technologie-
mitteln zur Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Infrastruktur“ die Einräumung eines Mittelvorrangs zu sichern;

6. die Bildung eines neuen Sondervermögens des Bundes aus dem Aufkom-
men einer Primärenergiesteuer anzuregen und Verfahren zu finden, die eine
Nichtumverteilung nicht ausgeschöpfter Mittel von Landesförderinstituten
bzw. regionalen Entwicklungsträgern gewährleisten, damit diese im Sonder-
vermögen verbleiben und konservativ angelegt werden, damit die Anlage-
erträge dem Bund zugute kommen;

7. sich in diesem Zusammengang als Mitglied im Europäischen Rat einzuset-
zen für eine Flexibilisierung der Regelungen des Beihilferechtes zur Durch-
setzung der Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio-
nalen Infrastrukturförderung“.

Berlin, den 20. März 2002
Rolf Kutzmutz
Wolfgang Bierstedt
Uwe Hiksch
Gerhard Jüttemann
Ursula Lötzer
Dr. Christa Luft
Kersten Naumann
Rosel Neuhäuser
Christine Ostrowski
Eva Bulling-Schröter
Dr. Winfried Wolf
Roland Claus und Fraktion

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