Vom 20. März 2002
Deutscher Bundestag Drucksache 14/8622
14. Wahlperiode 20. 03. 2002
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)
zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 14/8461, 14/8555 Nr. 2.1 –
Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen
A. Problem
Mit der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen
soll die am 7. Oktober 1996 gleichzeitig mit dem Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft getretene Nachweisverordnung mit dem Ziel
novelliert werden, in der Praxis aufgetretene Auslegungsprobleme für einzelne
Bestimmungen zu lösen.
Der Deutsche Bundestag hatte der Erstfassung der Verordnung auf Drucksache
14/6808 in seiner Sitzung am 11. Oktober 2001 (Beschlussempfehlung auf
Drucksache 14/7055) zugestimmt.
Der Bundesrat hat in seiner 771. Sitzung am 20. Dezember 2001 der Verord-
nung mit Änderungsmaßgaben zugestimmt, die die Bundesregierung gemäß
Beschluss vom 6. März 2002 übernommen hat. Sie sind im Wesentlichen klar-
stellender Art.
Nach § 59 KrW-/AbfG bedarf auch die geänderte Verordnung der Zustimmung
des Deutschen Bundestages.
B. Lösung
Zustimmung zur Verordnung.
Einstimmiger Ausschussbeschluss bei Stimmenthaltung der Fraktion der
PDS
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 14/8622 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung auf Drucksache 14/8461 zuzustimmen.
Berlin, den 20. März 2002
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Christoph Matschie
Vorsitzender
Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter
Georg Girisch
Berichterstatter
Michaele Hustedt
Berichterstatterin
Birgit Homburger
Berichterstatterin
Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8622
Bericht der Abgeordneten Rainer Brinkmann (Detmold), Georg Girisch,
Michaele Hustedt, Birgit Homburger und Eva Bulling-Schröter
I.
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
14/8461 wurde mit Überweisungsdrucksache 14/8455
Nr. 2.1 vom 15. März 2002 zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie überwiesen.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie hat einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion der
PDS empfohlen, die Aufhebung der Verordnung nicht zu
verlangen.
II.
Mit der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nach-
weisbestimmungen soll die am 7. Oktober 1996 gleichzeitig
mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/
AbfG) in Kraft getretene Nachweisverordnung mit dem Ziel
novelliert werden, in der Praxis aufgetretene Auslegungs-
probleme für einzelne Bestimmungen zu lösen.
Der Deutsche Bundestag hatte der Erstfassung der Verord-
nung auf Drucksache 14/6808 in seiner Sitzung am 11. Ok-
tober 2001 (siehe Beschlussempfehlung auf Drucksache
14/7055) zugestimmt.
Der Bundesrat hat in seiner 771. Sitzung am 20. Dezember
2001 der Verordnung mit Änderungsmaßgaben zugestimmt,
die die Bundesregierung gemäß Beschluss vom 6. März
2002 übernommen hat. Sie sind im Wesentlichen klarstel-
lender Art.
Nach § 59 KrW-/AbfG bedarf auch die geänderte Verord-
nung der Zustimmung des Deutschen Bundestages.
III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 14/8461 in seiner Sitzung am 20. März 2002 beraten.
Von keiner Fraktion wurden Bedenken gegen die beabsich-
tigten Regelungen geäußert.
Der Ausschuss beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung
der Fraktion der PDS, dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, der Verordnung auf Drucksache 14/8461 zuzustim-
men.
Berlin, den 20. März 2002
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter
Georg Girisch
Berichterstatter
Michaele Hustedt
Berichterstatterin
Birgit Homburger
Berichterstatterin
Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin