BT-Drucksache 14/8598

Verfolgung Andersdenkender in der Türkei

Vom 19. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8598
14. Wahlperiode 19. 03. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Verfolgung Andersdenkender in der Türkei

Im Falle der Türkei stehen vor allem die zahllosen weiteren Verletzungen der
Menschenrechte dem Beitritt zur EU im Wege. In jüngster Zeit ist dies an zwei
Beispielen besonders deutlich geworden:
l Der kurdische Oppositionelle Cevat Soysal ist in Deutschland als asylbe-

rechtigt anerkannt worden. Nach seiner Entführung durch den türkischen
Geheimdienst ist er in einem von vielen Beobachtern als unfair beschriebe-
nen Prozess vor Gericht gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen
ihn die Todesstrafe beantragt. Die Urteilsverkündung ist auf den 4. April
2002 vertagt worden.

l Das 2. Amtsgericht von Ankara hat am 13. Februar 2002 den Verband der
alevitischen Vereine (ABKB) verboten. Dabei beruft sich das Gericht auf das
Vereinsgesetz Nummer 2098, das in seinem Paragrafen 5 die „Verunglimp-
fung der Einheit des türkischen Volkes mit seinem Land und seines Volkes
durch Aktivitäten im Namen einer Sprache, einer Rasse, einer Religion oder
einer Ethnie“ unter Strafe stellt und in Paragraf 6 die Grundlage für ein Verbot
von Vereinen enthält, die das Ziel haben, „eine andere Sprache oder Kultur
außer der türkischen Sprache oder Kultur aufrechtzuerhalten“.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Zum Verfahren gegen Cevat Soysal:

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit des Verfahrens ge-
gen Cevat Soysal?

b) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, und welche wird
sie unternehmen, um Cevat Soysal Beistand zu leisten und ihn vor der
Todesstrafe bzw. vor einer Verurteilung nach einem unfairen Prozess zu
schützen?

2. Zum Verbot des Verbandes der alevitischen Vereine:
a) Was ist der Bundesregierung zu dem in der Vorbemerkung beschriebenen

Verfahren über das in ihrer Antwort vom 17. Januar 2001 (Bundestags-
drucksache 14/8004) Ausgeführte hinaus bekannt?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die diesem Verfahren zugrunde lie-
genden Bestimmungen der Paragrafen 5 und 6 des Vereinsgesetzes Num-
mer 2098?

c) Wie wird die Bundesregierung zum Schutz der Aleviten konkret tätig?
Berlin, den 19. März 2002
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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