BT-Drucksache 14/8595

Gesundheitswesen patientenorientiert, freiheitlich und zukunftssicher gestalten

Vom 19. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8595
14. Wahlperiode 19. 03. 2002

Antrag
der Abgeordneten Horst Seehofer, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf
Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Hubert Hüppe,
Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Annette
Widmann-Mauz, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Gesundheitswesen patientenorientiert, freiheitlich und zukunftssicher gestalten

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. In allen Bereichen der Sozialversicherung hat sich die Situation seit dem Be-

ginn der Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder signifikant ver-
schlechtert. Die deutsche Sozialversicherung hat sich vom Aushängeschild
eines fortschrittlichen Sozialstaates zum Problemfall entwickelt.
Insbesondere die gesundheitspolitische Bilanz nach drei rot-grünen Regie-
rungsjahren ist katastrophal. Die finanzielle Lage der Krankenversicherung
ist desolat, die Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen verliert an
Qualität, Ärzte und Pflegepersonal sind vielfach überlastet und die
Krankenversicherungsbeiträge steigen. Noch nie wurden in der Gesundheits-
politik so viele negative Ergebnisse gleichzeitig erreicht. Die Krankenversi-
cherung ist aus den Fugen geraten.
Dies ist auch deswegen besorgniserregend, weil die zentralen Herausforde-
rungen für unser Gesundheitswesen uns noch bevorstehen: die Entwicklung
der Alterstruktur der Bevölkerung Deutschlands und der segensreiche, aber
kostenintensive Fortschritt in der Medizin und der Pflege. Bei unveränderten
Rahmenbedingungen werden sich schon mittelfristig die Beitragssätze auf
20 % zu bewegen.
Für das Jahr 2001 liegt das Defizit bei über 2,8 Mrd. Euro. Die durchschnitt-
lichen Beitragssätze sind von 13,5 % auf 14 % gestiegen. Und für die
nächsten Jahre ist keine Besserung der Lage in Sicht. Diese Situation ist von
der Regierungskoalition aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu ver-
antworten, denn noch 1997 und 1998 hatte die gesetzliche Krankenversiche-
rung Überschüsse zu verzeichnen. Durch verschiedene Gesetze hat sie die
gesetzliche Krankenversicherung seit dem Jahr 2000 mit jährlich 2,5 Mrd.
Euro belastet. Auch die Reform des Risikostrukturausgleichs, die Aufhe-
bung der Arznei- und Heilmittelbudgets ohne gleichzeitige Einführung von
Instrumenten zur wirksamen Ausgabensteuerung sowie die überstürzte und
fehlerhafte Einführung des neuen Fallpauschalensystems in den Kranken-
häusern bewirken einen zusätzlichen Kostenschub.
Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute fordern eine grundlegende Re-
form im Gesundheitsbereich. Und nach allen Umfragen sind zwei Drittel der
Bevölkerung mit der gegenwärtigen Gesundheitspolitik unzufrieden. Die
Auffassung der Wissenschaft und die Haltung der Bevölkerung sind ein ver-
nichtendes Urteil für die Gesundheitspolitik dieser Bundesregierung.

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Die Bundesregierung hat es versäumt, ein überzeugendes und nachhaltiges
Gesamtkonzept für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung zu
erarbeiten. Sie beschränkt sich stattdessen auf Aktionismus und produziert
nur Stückwerk. Das Vertrauen der Versicherten und der im Gesundheitswe-
sen Beschäftigten in diese Politik ist dahin. Damit wird die Akzeptanz der
Menschen für unser Gesundheitssystem auf eine ernsthafte Probe gestellt.
Die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland hat sich in den
letzten drei Jahren erkennbar verschlechtert. Das deutsche Gesundheitswe-
sen ist auf dem besten Weg in eine Zweiklassenmedizin, unter der vor allem
sozial schwache Versicherte zu leiden haben.
Wegen eigener Konzeptionslosigkeit, fehlender Konsensbereitschaft in den
eigenen Reihen und aus erkennbar wahltaktischen Gründen ist die Bundesre-
gierung weder in der Lage noch dazu bereit, eine grundlegende Reform des
Gesundheitswesens auf den Weg zu bringen. Damit verschärft sie die aktu-
elle Situation und trägt dazu bei, dass sich die Belastungen kurz- und mittel-
fristig kumulativ auswirken werden. Auch in diesem Jahr ist ein Beitrags-
schub in der Krankenversicherung vorprogrammiert.
Für die negative Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung sind
drei Ursachen maßgeblich:
l Zukunftsweisende Reformen der unionsgeführten Regierung wurden von

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückgenommen. Die Folge
war eine massive finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenver-
sicherung.

l Die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Regierung unter Bundeskanzler
Gerhard Schröder hat Beschäftigung nicht gefördert, sondern vernichtet.
Das hat ebenfalls negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage der
gesetzlichen Krankenversicherung.

l Notwendige Strukturreformen sind entweder ganz unterblieben, schlam-
pig gemacht oder völlig misslungen. Unrealistische Prognosen und büro-
kratische Regelungswut sind zum Kennzeichen rot-grüner Sozialpolitik
geworden.

Die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind also
das Ergebnis der verfehlten Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik der letz-
ten drei Jahre. Diese negative Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren
noch verstärken. Die Bundesregierung steht vor einem gesundheitspoliti-
schen Scherbenhaufen. Die verantwortlichen Bundesministerinnen für Ge-
sundheit Andrea Fischer und Ulla Schmidt, haben durch eine Kette von
Fehlentscheidungen das Vertrauen in die gesetzliche Krankenversicherung
nachhaltig beschädigt. Die Krankenversicherung steht vor dem finanziellen
Ruin. Trotz steigender Beitragsbelastung nimmt die Qualität der medizini-
schen Versorgung ab.
Die Bundesregierung hat alle sich selbst gesteckten Ziele nicht erreicht: die
Beitragssätze sind gestiegen, die Qualität der medizinischen Versorgung hat
sich verschlechtert und eine Konzeption für eine grundlegende und nachhal-
tige Reform der gesetzlichen Krankenversicherung konnte bisher nicht vor-
gelegt werden.
Daher ist ein völliger Neuanfang mit einer grundlegenden Kehrtwende not-
wendig. Dabei müssen die Fehlentscheidungen der letzten drei Jahre korri-
giert werden. Sonst wird es immer schwerer, die Fehlentwicklungen zu be-
herrschen. Dann steuert die gesetzliche Krankenversicherung endgültig in
den Kollaps. In der Krankenversicherung benötigen wir mehr Transparenz,
Selbstbestimmung, Prävention und Qualität.

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2. 1997 hatte die unionsgeführte Bundesregierung einen Paradigmenwechsel
eingeleitet: die finanziellen Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversi-
cherung sollten sich am medizinischen Bedarf orientieren und nicht umge-
kehrt. Nach der Regierungsübernahme 1998 haben SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN diese Richtungsentscheidung aufgehoben und bei Leistun-
gen der Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte sowie bei
Arznei- und Heilmitteln Ausgabenobergrenzen festgelegt.
Diese Budgets haben dazu geführt, dass den Patienten zunehmend medizini-
sche Leistungen und Arzneimittel verweigert werden. Insbesondere Patien-
ten, die eine teure Arzneimitteltherapie benötigen, haben es zunehmend
schwerer, einen Arzt zu finden, der sie noch behandelt. Wenn diese Patien-
ten sich wie Bittsteller vorkommen, obwohl sie versichert sind, dann ist et-
was nicht mit dem System in Ordnung.
Viele Patientenverbände berichten, dass die Budgets zu erheblichen Versor-
gungsproblemen führen. Patienten und Ärzte seien gleichermaßen verunsi-
chert, das Arzt-Patienten-Verhältnis leide unter den ständigen Budgetdiskus-
sionen. Was an Medikamenten und medizinischen Leistungen gespart
würde, führe häufig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und damit zu
höheren Folgekosten. Betroffen sei vor allem die Behandlung bei Krebs,
Rheuma, chronischen Schmerzen sowie Krankheiten des zentralen Nerven-
systems wie Multiple Sklerose und Parkinson.
Budgetierungen haben nachweislich nicht zu dauerhaften Einsparungen bei
Arzneimitteln geführt. Sie sind auch deshalb kein Mittel zur Ausgabensteue-
rung, weil sie tendenziell Innovationen und damit medizinischen und medi-
zinisch-technischen Fortschritt hemmen. Im Endeffekt kommt es zu Ratio-
nierungen und zur Zwei-Klassen-Medizin. Dann werden teure Behandlun-
gen zum Privileg derer, die sich diese Behandlungen finanziell leisten
können. Medizinischer Fortschritt soll und muss aber auch zukünftig im
Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierbar bleiben, damit
das deutsche Gesundheitswesen auch weiterhin auf internationalem Quali-
tätsniveau konkurrenzfähig bleibt. Deshalb müssen die Budgets abgeschafft
werden.
Die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, hat dies zwar grund-
sätzlich eingestanden, aber völlig unzulänglich umgesetzt. Sie hat einerseits
lediglich das Arzneimittelbudget aufgehoben und alle übrigen Ausgaben-
obergrenzen belassen. Sie hat es aber andererseits versäumt, die Aufhebung
des Arzneimittelbudgets mit ausgabensteuernden Maßnahmen zu flankieren.
Die Folge war, dass im Jahr 2001 die Ausgaben für Arzneimittel um über
11 % gestiegen sind.
Anstatt sich auf diesen Weg der rationalen Ausgabensteuerung bei Arznei-
mitteln einzulassen, hat die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
angesichts des sprunghaften Ausgabenanstiegs hektische und mangelhafte
Rettungsversuche unternommen. So sollten mit dem Arzneimittel-Ausga-
benbegrenzungsgesetz (AABG) die Arzneimittelpreise gesenkt werden.
Durch mündliche Zusicherung einer einmaligen Zahlung von 400 Mio. DM
an die Kassen, konnte die forschende pharmazeutische Industrie bei der
Bundesregierung einen Verzicht auf diese gesetzliche Regelung erreichen.
Dieser rechtlich höchst fragwürdige „Ablasshandel“ ist der absolute Tief-
punkt der rot-grünen Gesundheitspolitik. So gerät die Politik in den Ruf,
käuflich zu sein.

3. Nicht nur die Qualität der medizinischen Versorgung hat sich in den letzten
drei Jahren verschlechtert, auch die finanzielle Lage der gesetzlichen Kran-
kenversicherung nimmt besorgniserregende Ausmaße an. In erster Linie ist
dafür verantwortlich, dass SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es bis

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heute nicht geschafft haben, eine strukturelle Reform der gesetzlichen Kran-
kenversicherung hinzubekommen.
Entgegen den Wahlversprechungen wurden etwa die Zuzahlungen für Arz-
neimittel nur minimal gesenkt. Dennoch ergab sich daraus ein Einnahmeaus-
fall von 1 Mrd. Euro für die Krankenkassen. Stattdessen wurden 1999 und
2000 ausgabensteigernde Maßnahmen beschlossen. So hat die Einführung
der Soziotherapie und die minimale Förderung von Selbsthilfegruppen zu
Ausgabensteigerungen bis zu 400 Mio. Euro jährlich geführt. Die 2001 be-
schlossene Abschaffung des Arzneimittelbudgets ohne flankierende ausga-
bensteuernde Regelungen hat bereits zu einem Ausgabenschub von etwa
2 Mrd. Euro geführt. Die für 2002 beschlossenen Veränderungen beim Risi-
kostrukturausgleich (Einführung von sog. Disease-Management-Program-
men) wird nach Einschätzung von Experten ebenfalls deutliche Ausgaben-
steigerungen der Krankenkassen zur Folge haben.
All diese Maßnahmen wirken willkürlich und unzusammenhängend. Eine
Konzeption aus einem Guss ist nicht erkennbar. In den letzten Monaten ha-
ben sich verschiedene Vertreter der Bundesregierung, der SPD-geführten
Länder und der Regierungsparteien einen erbitterten und widersprüchlichen
Wettbewerb um neue Ideen für eine künftige Gesundheitsreform geliefert.
Die Vorschläge gingen von der Abschaffung der beitragsfreien Mitversiche-
rung von Familienangehörigen, der Hinzuziehung von anderen Einkünften
zur Beitragsbemessung, der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, der
Einführung eines Patientenpasses, der Einführung von Grund- und Wahlleis-
tungen, der Einschränkung der freien Arztwahl, der Gesundheitsabgabe auf
Tabak und Alkohol, der Einführung einer kapitalgedeckten Vorsorge, der
Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen bis hin zur Einschränkung
des Leistungskatalogs der Krankenversicherung. Vor dem Hintergrund die-
ses gesundheitspolitischen Wirrwarrs wirkt die zuständige Bundesministerin
völlig orientierungslos.
Die desolate Finanzlage der Krankenversicherungen wurde zudem durch
eine Reihe von Verschiebebahnhöfen zu Gunsten der Arbeitslosen- und der
Rentenversicherung verschärft. Damit wurde den Krankenkassen ein Volu-
men von etwa 2 Mrd. Euro entzogen. Einzig und allein durch Mehreinnah-
men bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen konnte in den Jah-
ren 1999 und 2000 ein Defizit bei der gesetzlichen Krankenversicherung
verhindert werden. Im Jahr 2001 waren dadurch aber die Belastungen nicht
mehr zu kompensieren. Das Resultat ist ein Defizit von fast 2,5 Mrd. Euro.
Folgerichtig sind die Beitragssätze der Krankenkassen auf breiter Front von
durchschnittlich 13,5 % auf 14 % angestiegen.
Seriöse Wissenschaftler prognostizieren für die gesetzliche Krankenversi-
cherung eine Verdoppelung der Beitragslast bis zum Jahr 2030. Wer ange-
sichts dieser Veränderungen, die durch die demografische Entwicklung und
den medizinischen Fortschritt zu erwarten sind, nicht rechtzeitig handelt,
wird über kurz oder lang keine Möglichkeiten mehr haben, das zu verhin-
dern, was niemand will: Krasse Einschnitte in das Leistungsniveau, die den
Marsch in die Zwei-Klassen-Medizin vorprogrammieren. Deshalb muss
jetzt eine grundlegende und nachhaltige Reform entwickelt werden, denn je-
des weitere Abwarten wird die Probleme verschärfen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine umfassende Gesundheitsreform zur finanziellen Stabilisierung und zur

Verbesserung von Prävention, Transparenz, Selbstbestimmung und Wettbe-
werb in der gesetzlichen Krankenversicherung einzuleiten. Das zentrale Ziel
muss die Sicherstellung einer exzellenten medizinischen Versorgung aller
Bürger sein;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/8595

2. bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens den Patienten in den Mit-
telpunkt aller Handlungen stellen;

3. leistungs- und beitragsrechtliche Anreize für eine Förderung der Prävention
in der Krankenversicherung zu schaffen. Die Verbesserung der Prävention
ist eine entscheidende Voraussetzung, um die alterungsbedingte Zunahme
der großen Volkskrankheiten zu reduzieren. Langfristig steigt dadurch die
Lebensqualität vieler Menschen und die Gesundheitsausgaben werden ge-
senkt;

4. die Transparenz im Gesundheitswesen zu verbessern. Die Patienten müssen
künftig besser über die Kosten und die Qualität der medizinischen Leistun-
gen informiert sein;

5. den Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung und zwischen den
Leistungserbringern zu stärken. Nur wenn verschiedene Versorgungsange-
bote und verschiedene medizinische Methoden miteinander konkurrieren,
haben die Patienten eine Auswahl und können sich für die aus ihrer Sicht
beste Versorgungsform entscheiden. Ein Vertragswettbewerb ist eher geeig-
net, die Strukturdefizite des Gesundheitswesens zu beseitigen, die Qualität
der medizinischen Versorgung zu verbessern und die Wirtschaftlichkeit zu
erhöhen;

6. die Entscheidungsfreiheiten der Versicherten zu erweitern. Den Menschen
sind mehr Wahlmöglichkeiten zu geben, wie und in welchem Umfang sie
sich ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend versichern möchten.

Berlin, den 19. März 2002
Horst Seehofer
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)
Dr. Wolf Bauer
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Dr. Hans Georg Faust
Ulf Fink
Hubert Hüppe
Dr. Harald Kahl
Eva-Maria Kors
Hans-Peter Repnik
Heinz Schemken
Annette Widmann-Mauz
Aribert Wolf
Wolfgang Zöller
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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