Vom 13. März 2002
Deutscher Bundestag Drucksache 14/8530
14. Wahlperiode 13. 03. 2002
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/8214 –
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter
in den Aufsichtsrat
Bericht der Abgeordneten Dr. Konstanze Wegner und Oswald Metzger
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist insbeson-
dere beabsichtigt, das im Mitbestimmungsgesetz 1976 vor-
gezeichnete und in den einzelnen Wahlordnungen ausgestal-
tete Wahlverfahren, das sehr umfangreich und kompliziert
ist, zu vereinfachen.
Durch die Neuregelungen des Gesetzentwurfs in seiner ur-
sprünglichen Form entstehen für die öffentlichen Haushalte
keine Kosten. Die Neuregelungen führen in diesem Zusam-
menhang auch zu keinem Vollzugsaufwand der öffentlichen
Haushalte.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
hat insbesondere auf Grundlage eines Änderungsantrags der
Koalitionsfraktionen im Zusammenhang mit einer Um-
strukturierung der Leitungsfunktionen in der Hauptstelle
der Bundesanstalt für Arbeit sowie der Zulassung der Ar-
beitsvermittlung durch private Vermittler ohne die bisheri-
gen Einschränkungen außerdem folgende Maßnahmen be-
schlossen:
l Die Leitungsstrukturen der Bundesanstalt für Arbeit wer-
den vergleichbar den Regelungen für privatwirtschaft-
liche Unternehmen verändert. Verantwortlichkeiten wer-
den eindeutig zugeordnet.
l Die Geschäfte werden künftig von einem aus drei Per-
sonen bestehenden Vorstand geführt, dessen Vorsitzen-
der die Richtlinien der Geschäftsführung bestimmt. Die
Vorstandsmitglieder werden auf einer vertraglichen
Grundlage beschäftigt; sie sind keine Beamte, sondern
befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Amtsver-
hältnis.
l Es wird ein aus 21 Mitgliedern bestehender Verwaltungs-
rat mit neuem Aufgabenzuschnitt vergleichbar einem
Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft installiert. Er hat
bei unverändert drittelparitätischer Besetzung im We-
sentlichen die Geschäftsführung zu überwachen.
l Der Verwaltungsrat erhält die Befugnis, vom Vorstand
die Prüfung bestimmter Themen durch die Innenrevision
zu verlangen. Es soll künftig möglich sein, externe Insti-
tutionen mit der Durchführung von Kunden- und Mitar-
beiterbefragungen zu beauftragen.
l Vermittler erhalten freien Marktzugang. Bestehende
Hemmnisse für private Vermittlung werden abgebaut.
l Einführung von Vermittlungsgutscheinen, die bei einem
Arbeitsvermittler nach Wahl eingelöst werden können.
l Das Monopol der Bundesanstalt für Arbeit bei Vermitt-
lung und Anwerbung im Ausland wird aufgehoben.
l Es soll eine bessere Ausnutzung bestehender Anreiz-
systeme für erfolgreiche Vermittler erreicht werden.
Drucksache 14/8530 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
DieMaßnahmen imHinblick auf die von den Koalitionsfrak-
tionen eingebrachten Änderungsanträge zu Artikel 3 bis 20
erfolgen kostenneutral.Mehraufwendungen, die imHaushalt
der Bundesanstalt für Arbeit durch die Ausgabe von Vermitt-
lungsgutscheinen entstehen, werden aus dem Titel für das
Arbeitslosengeld gedeckt. Bei erfolgreicher Vermittlung von
Arbeitslosengeldbeziehern werden Ausgaben beim Arbeits-
losengeld eingespart. Die Ausgaben für die Zahlung der Vor-
standsgehälter sind innerhalb des Haushalts der Bundes-
anstalt gegenzufinanzieren.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem nachfolgenden
Tableau:
Finanzwirkung Bemerkungen
Bundeshaushalt BA-Haushalt
Einsetzung der Kommission
„Moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt“
0 – apl. Ausgabe im Bundeshaushalt 2002 von bis zu
1 Mio. E (Kap. 11 12 Tit. 526 01) für die Kosten der
Kommission zur Umsetzung der 2. Stufe der BA-Re-
form; vollständige Einsparung im Bundeshaushalt bei
Kap. 11 13 Tit. 636 85 (Zuschüsse zu den RV-Beiträ-
gen der in Werkstätten beschäftigten Behinderten)
Bezüge des hauptamtlichen
Vorstands der BA
– 0 Für die Bezüge der 3 Vorstandsmitglieder, die in einem
öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen, wird im
BA-Haushalt 2002 ein neuer Leertitel eingerichtet. Die
Ausgaben für die Bezüge werden aus dem Soll-Ansatz
für Personalausgaben der BA gedeckt (Deckungs-
kreis).
Vergütung für die Vermitt-
lungsgutscheine
– 0 Für die Kosten der Vermittlungsgutscheine nach
§ 421g SGB III (neu) wird ein Leertitel im BA-Haus-
halt 2002 eingerichtet. Den Kosten stehen Einsparun-
gen in zumindest gleicher Höhe beim Arbeitslosengeld
gegenüber (Deckungskreis zum Arbeitslosengeld im
BA-Haushalt).
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Nichtbeteiligung der Fraktionen von
CDU/CSU, FDP und PDS für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
keine weitergehenden Änderungen mit wesentlichen haus-
haltsmäßigen Änderungen empfiehlt.
Berlin, den 13. März 2002
Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender
Dr. Konstanze Wegner
Berichterstatterin
Oswald Metzger
Berichterstatter