BT-Drucksache 14/8517

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. -14/6323- Abgrenzung zwischen der erwünschten Einwerbung von Drittmitteln durch die Hochschullehrer und Vorteilsnahme nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorrBekG)

Vom 13. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8517
14. Wahlperiode 13. 03. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Birgit Homburger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/6323 –

Abgrenzung zwischen der erwünschten Einwerbung von Drittmitteln durch
Hochschullehrer und Vorteilsnahme nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
(KorrBekG)

A. Problem
Einerseits erwartet die politische Seite, z. B. die Wissenschaftsministerien, dass
die Hochschulen Drittmittel einwerben. Andererseits kommen dadurch die ver-
antwortlichen Hochschullehrer in Konflikt mit dem Antikorruptionsgesetz.
Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, zusammen mit den Standesor-
ganisationen der Hochschullehrer die Regelungen des Antikorruptionsgesetzes
zu überdenken und den Begriff des „Vorteils“ gesetzlich einzugrenzen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/8517 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/6323 – abzulehnen.

Berlin, den 27. Februar 2002

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ulrike Flach
Vorsitzende und Berichterstatterin

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Maritta Böttcher
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8517

Bericht der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land), Dr. Reinhard Loske, Ulrike Flach und Maritta Böttcher

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 215. Sitzung am
31. Januar 2002 den Antrag – Drucksache 14/6323 – zur fe-
derführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung sowie zur Mitbera-
tung an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Hochschulen in Deutschland greifen zur Erfüllung ih-
rer Aufgaben zunehmend auf Drittmittel zurück. Im Jahr
1997 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
(KorrBekG) beschlossen, das das Strafgesetzbuch und das
Dienstrecht für Beamte verschärfte. Dadurch entstand ein
Widerspruch über die Regelungen zur Annahme von Ge-
schenken und Vorteilen im Amt und der Drittmittelbe-
schaffung, wie sie im Hochschulrahmengesetz (HRG) aus-
drücklich vorgesehen ist. Kernproblem ist die weite
Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Vorteil“. Zahlreiche
Hochschulprofessoren sind durch diese gesetzlichen Rege-
lungen in schwierigen Situationen: Einerseits wird von
Seiten des Bundes und der Länder eine Einwerbung von
Drittmitteln für eine bessere Wirtschaftlichkeit ausdrück-
lich gewünscht. Andererseits erschwert der Bund als Ge-
setzgeber diesen Weg.
Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, in Zusam-
menarbeit mit den Standesorganisationen der Hochschul-
lehrer die Regelungen des Antikorruptionsgesetzes zu über-
denken und den Begriff des „Vorteils“ gesetzlich einzugren-
zen. Weiterhin wird gefordert, das Hochschuldienstrecht
dahin gehend zu novellieren, dass den Hochschulen die
Möglichkeit gegeben wird, ihre Bilanzen regelmäßig von
unabhängigen Institutionen oder Wirtschaftsprüfern kontrol-
lieren zu lassen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am
20. Februar 2002 beraten und dem federführenden Aus-
schuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der
Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am
27. Februar 2002 beraten und dem federführenden Aus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzunghat denAntrag in seinerSitzungam27.Feb-
ruar 2002 beraten und die vorgenannte Beschlussempfehlung

mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNENund PDS gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU verab-
schiedet.
Von Seiten der antragstellenden Fraktion der FDP wird
verdeutlicht, dass der dem Antrag geltende Tatbestand,
nämlich die zunehmenden Korruptionsvorwürfe gegenüber
Drittmittel einwerbenden Professoren und Universitäten,
auf der bestehenden Rechtslage beruhe. In den Fraktionen
sei man sich über die Einwerbung von Drittmitteln einig,
und man könne es sich nicht leisten, dass ganze Teile der
Universitätslandschaft von Korruptionsvorwürfen überzo-
gen würden. Deshalb schlage die Fraktion der FDP eine Än-
derung der derzeitigen Gesetzeslage vor: Der Begriff „Vor-
teil“ solle gesetzlich so eingegrenzt werden, dass die
Einwerbung von Drittmitteln für Hochschulen künftig er-
leichtert werde. Dies solle durch eine Novellierung des
Hochschuldienstrechts erreicht werden. Gleichzeitig solle
den Hochschulen die Möglichkeit gegeben werden, ihre
Bilanzen von unabhängigen Institutionen oder Wirtschafts-
prüfern kontrollieren zu lassen.
Von Seiten der Fraktion der SPD wird erklärt, dass man
dem Antrag nicht folgen könne, weil er zum einen nicht
glücklich formuliert sei und zum anderen dramatisiere. Die
drei Forderungen des Antrages seien banal, weil man nicht
das Dienstrecht novellieren müsse, um den Hochschulen die
Möglichkeit einer unabhängigen Kontrolle der Bilanzen
durch Wirtschaftsprüfer zu geben. Zur Eingrenzung des Be-
griffs „Vorteilsnahme“ wäre der Vorschlag einer Präzisie-
rung des Begriffs hilfreich gewesen. Es wird daran erinnert,
dass es auf Länderebene entsprechende Verordnungen und
Richtlinien gebe, nach denen verfahren werde. Ein gesetz-
geberischer Handlungsbedarf werde nicht gesehen, deshalb
werde die Fraktion den Antrag ablehnen.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird erklärt, dass
der Antrag in die richtige Richtung gehe, weil für die Be-
troffenen Klarheit geschaffen werden müsse. Allerdings
werde die Frage gestellt, ob der Antrag weit genug gehe,
oder ob nicht über eine Sonderklausel im Strafgesetzbuch
nachgedacht werden müsse. Die Fraktion werde sich bei der
Abstimmung der Stimme enthalten.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird hinterfragt, ob gesetzgeberisches Eingreifen tatsäch-
lich notwendig sei. Die wirtschaftliche Führung der Hoch-
schulen durch straffreie Einwerbung von Drittmitteln sei
durch § 25 HRG hinreichend geregelt; dieser Paragraph
schaffe die Voraussetzungen und lege die Ausgestaltung der
in den Hochschulen zulässigen Drittmitteleinwerbung fest.
Es sei ausdrücklich gewünscht, dass sich die Hochschulen
zusätzliche Einnahmequellen erschließen. Wichtiger als das
geforderte gesetzgeberische Eingreifen sei die einheitliche
Etablierung einer guten Genehmigungspraxis. Die im
Antrag geforderte externe Finanzkontrolle der Hochschulen
sei sinnvoll, allerdings sei dies auf Landesebene zu regeln;
dem Controlling stünden bundesgesetzliche Regelungen in

Drucksache 14/8517 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

keiner Weise entgegen. Die Fraktion werde den Antrag,
obwohl sie mit Teilen der Zielstellung übereinstimme,
ablehnen.
Von Seiten der Fraktion der PDS wird bekräftigt, dass die
Einwerbung von Drittmitteln durch Hochschullehrer schon
begrifflich keine Vorteilsnahme im Sinne des Strafgesetz-
buches sei: Das Verhältnis zwischen Drittmittelgeber und
Drittmittelempfänger beruhe auf dem Prinzip von Leistung
und Gegenleistung, und die Bereitstellung von Forschungs-
fördermitteln könne per se nicht als Vorteilsnahme verstan-

den werden, weil der Hochschullehrer nicht persönlich
begünstigt werde. Die Fraktion der PDS unterstütze Maß-
nahmen, die Transparenz in der Drittmitteleinwerbung her-
stellen und die Einhaltung der Mitbestimmungs- und ar-
beitsrechtlichen Grundsätze sicherstellen. Wenn man zu der
Auffassung käme, das geltende Strafrecht würde die Ein-
werbung von Drittmitteln behindern, müsse das Strafrecht
geändert werden; allerdings sehe die Fraktion der PDS
hierzu keine Veranlassung. Aus den genannten Gründen
werde der Antrag abgelehnt.

Berlin, den 27. Februar 2002
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Maritta Böttcher
Berichterstatterin

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