BT-Drucksache 14/8491

Programm der Bundesregierung "Bauen jetzt - Investitionen beschleunigen"

Vom 12. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8491
14. Wahlperiode 12. 03. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald,
Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Georg Brunnhuber,
Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert Königshofen, Dr. Hermann
Kues, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. KlausW. Lippold (Offenbach), Dr. Michael
Meister, Norbert Otto (Erfurt), Hans-Peter Repnik, Wilhelm Josef Sebastian
und der Fraktion der CDU/CSU

Programm der Bundesregierung „Bauen jetzt – Investitionen beschleunigen“

Die Bundesregierung legt ein Programm mit dem Titel auf „Bauen jetzt –
Investitionen beschleunigen“. Für den Bundesfernstraßenbau sollen mittels
privater Betreibermodelle Investitionen vorgezogen, d. h. beschleunigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Konzeption liegt den privaten Betreibermodellen zugrunde?
2. Wer ist von staatlicher Seite Vertragspartner der abzuschließenden Konzes-

sionsverträge?
3. Mit welchen Laufzeiten sollen die privaten Betreibermodelle ausgestattet

werden?
4. Wie soll die Finanzierung der privaten Betreibermodelle erfolgen und mit

welcher Aufteilung der Finanzierungsverpflichtungen zwischen Bund, Län-
dern und Privaten ist zu rechnen?

5. Soll die beabsichtigte Finanzierung im Rahmen privater Betreibermodelle
die Regelfinanzierung der Bundesfernstraßen aus der Länderquote belasten?

6. Verstößt die Einführung privater Betreibermodelle gegen die in Artikel 90
Abs. 2 Grundgesetz geregelten Grundsätze der Auftragsverwaltung im Bun-
desfernstraßenwesen und wie wird sichergestellt, dass dies nicht der Fall
sein wird?

7. Gibt es Rechtsgutachten darüber, ob die privaten Betreibermodelle verfas-
sungsgemäß sind, da die Baulast für Bundesfernstraßen umfassend und aus-
schließlich beim Bund liegt?

8. Wer soll für die im Rahmen privater Betreibermodelle ebenfalls durchzufüh-
renden Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren die Antragsführer-
schaft übernehmen?

9. Ist es verfassungsrechtlich möglich, dass zugunsten eines privaten Konzes-
sionärs Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren durchgeführt wer-
den können?

Drucksache 14/8491 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
10. Ist es verfassungsrechtlich möglich, dass zugunsten eines privaten Konzes-
sionärs Enteignungs- oder vorzeitige Besitzeinweisungsverfahren durch-
geführt werden können?

11. Sollen die bisher hoheitlichen Aufgaben weiter durch eine staatliche Be-
hörde durchgeführt werden oder ist geplant, diese privaten Konzessionären
zu übertragen?

12. Welche Aufgaben obliegen dem privaten Konzessionär im Gesamtver-
fahren?

13. Welche baulichen und betrieblichen Erhaltungsaufwendungen hat der
private Konzessionär während der Konzessionslaufzeit zu erbringen?

14. Hat der private Konzessionär dazu gesonderte private Autobahnmeistereien
aufzubauen und zu unterhalten?

15. Wie sollen die Aufgabenbereiche staatlicher und privater Autobahnmeiste-
reien voneinander abgegrenzt werden?

16. Wer überprüft, ob der private Konzessionär die vorgegebenen betrieblichen
Standards an die Pflege der Straße und deren Wartung und beispielsweise
den Winterdienst einhält und ist an eine Pönalisierung im Falle der Ver-
tragsverletzung gedacht?

17. Sind weitergehende gesetzliche Regelungen geplant, um die Verfas-
sungsmäßigkeit des Programms „Bauen jetzt – Investitionen beschleuni-
gen“ zu gewährleisten?

Berlin, den 12. März 2002
Renate Blank
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Georg Brunnhuber
Hubert Deittert
Peter Götz
Manfred Heise
Norbert Königshofen
Dr. Hermann Kues
Peter Letzgus
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Dr. Michael Meister
Norbert Otto (Erfurt)
Hans-Peter Repnik
Wilhelm Josef Sebastian
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.