BT-Drucksache 14/846

zu der U durch den Bundesrechnungshof - Drs. 14/220 - Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über die Aufgabenwahrnehmung in ausgewählten Servicbereichen der Bundesverwaltung

Vom 26. April 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/846 vom 26.04.1999

Beschlußempfehlung und Bericht zu der Unterrichtung 14/220 Bericht des
Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über die Aufgabenwahrnehmung in
ausgewählten Servicebereichen der Bundesverwaltung =

26.04.1999 - 846

14/846

Beschlußempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)
zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
- Drucksache 14/220 -
Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über die
Aufgabenwahrnehmung in ausgewählten Servicebereichen der
Bundesverwaltung

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag nimmt von dem Bericht des Bundesrechnungshofes
nach § 99 BHO über "die Aufgabenwahrnehmung in ausgewählten
Servicebereichen der Bundesverwaltung" - Druck-
sache 14/220 - zustimmend Kenntnis.
Er erwartet, daß die Bundesregierung unter Beachtung des
Umzugsbeschlusses und seiner Folgen die aufgezeigten
Rationalisierungspotentiale konsequent umsetzt und dem
Haushaltsausschuß über das Veranlaßte bis zum 31. Dezember 1999
berichtet.
Bonn, den 22. April 1999
Der Haushaltsausschuß
Adolf Roth (Gießen) Dr. Werner Hoyer Gunter Weißgerber
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Oswald Metzger Dr. Christa Luft
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin

Bericht der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Gunter Weißgerber,
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Oswald Metzger, Dr. Christa Luft

I.
Die Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof auf Drucksache 14/220 -
Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über "die
Aufgabenwahrnehmung in ausgewählten Servicebereichen der
Bundesverwaltung" - wurde mit Sammelübersicht Drucksache 14/305
Nr. 1.2 vom 21. Januar 1999 gemäß § 80 Abs. 3 GO-BT an den
Haushaltsausschuß federführend überwiesen.
II.
Zur Vorbereitung der Beschlußfassung im Haushaltsausschuß hat der
Rechnungsprüfungsausschuß die Unterrichtung beraten und in seiner 4.
Sitzung am 19. März 1999 dem Haushaltsausschuß empfohlen, folgenden
Beschluß zu fassen:
,Der Deutsche Bundestag nimmt von dem Bericht des Bundesrechungshofes
gemäß § 99 BHO über "die Aufgabenwahrnehmung in ausgewählten
Servicebereichen der Bundesverwaltung" auf Drucksache 14/220 zustimmend
Kenntnis.
Er erwartet, daß die Bundesregierung unter Beachtung des
Umzugsbeschlusses und seiner Folgen die aufgezeigten
Rationalisierungspotentiale konsequent umsetzt und dem
Haushaltsausschuß über das Veranlaßte bis zum 31. Dezember 1999
berichtet.'
III.
Der Haushaltsausschuß hat die Vorlage in seiner 18. Sitzung am 22.
April 1999 beraten und ist dabei einvernehmlich der Beschlußempfehlung
des Rechnungsprüfungsausschusses gefolgt.

Bonn, den 22. April 1999
Der Haushaltsausschuß
Dr. Werner Hoyer Gunter Weißgerber Carl-Detlev Freiherr von
Hammerstein
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Oswald Metzger Dr. Christa Luft
Berichterstatter Berichterstatterin

26.04.1999 nnnn

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