BT-Drucksache 14/8409

zu dem Gesetzentwuf der Bundesregierung -14/7980- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens vom 4. Dezember 1991 zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa

Vom 28. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8409
14. Wahlperiode 28. 02. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/7980 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Abkommens vom 4. Dezember 1991
zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa

A. Problem
Bei der 3. Vertragsstaatenkonferenz des Abkommens zur Erhaltung der Fleder-
mäuse in Europa im Juli 2000 in Bristol wurde eine Änderung des Abkommens
beschlossen, wonach die vom Abkommen erfassten Fledermausarten nicht
mehr in dessen Text aufgeführt, sondern in einer neuen Anlage erfasst werden.
Darüber hinaus wurden Regelungen geschaffen, die es ermöglichen, zukünfti-
gen Änderungen dieser Anlage in einem vereinfachten Verfahren zuzustimmen.
Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7980 sollen die verfassungsrecht-
lichen Voraussetzungen für die Ratifizierung der Abkommensänderungen ge-
schaffen werden.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs.
Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/8409 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7980 anzunehmen.

Berlin, den 20. Februar 2002

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Winfried Hermann
Stellvertretender Vorsitzender

Christel Deichmann
Berichterstatterin

Cajus Caesar
Berichterstatter

Sylvia Voß
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8409

Bericht der Abgeordneten Christel Deichmann, Cajus Caesar, Sylvia Voß,
Birgit Homburger und Eva Bulling-Schröter

I.
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7980 wurde in der
215. Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Januar
2002 zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit überwiesen.

II.
Bei der 3. Vertragsstaatenkonferenz des Abkommens zur
Erhaltung der Fledermäuse in Europa im Juli 2000 in Bris-
tol wurde eine Änderung des Abkommens beschlossen, wo-
nach die vom Abkommen erfassten Fledermausarten nicht
mehr in dessen Text aufgeführt, sondern in einer neuen An-
lage erfasst werden. Darüber hinaus wurden Regelungen ge-
schaffen, die es ermöglichen, zukünftigen Änderungen die-
ser Anlage in einem vereinfachten Verfahren zuzustimmen.
Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7980 sollen die
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifizie-
rung der Abkommensänderungen geschaffen werden.
Der Bundesrat hat in seiner 771. Sitzung am 20. Dezember
2001 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwen-
dungen zu erheben.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7980 in sei-
ner Sitzung am 20. Februar 2002 beraten.
Alle Fraktionen hielten die beschlossene Änderung des Ab-
kommens für sinnvoll und notwendig.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen Bun-
destag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache
14/7980 anzunehmen.

Berlin, den 28. Februar 2002
Christel Deichmann
Berichterstatterin

Cajus Caesar
Berichterstatter

Sylvia Voß
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.