BT-Drucksache 14/8408

zu der Verordnung durch die Bundesregierung -14/7981- Einhundertvierundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz-

Vom 28. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8408
14. Wahlperiode 28. 02. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksache 14/7981 –

Einhundertvierundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
– Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz –

A. Problem
Anpassung der Einfuhrliste an das geänderte Warenverzeichnis für die Außen-
handelsstatistik zum 1. Januar 2002, Aufhebung der mengenmäßigen Be-
schränkungen für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Südkorea, Hong-
kong, Indien, Macau, Thailand, Pakistan, den Philippinen und Indonesien,
Berücksichtigung des Auslaufens der Doppelkontrollverfahren für bestimmte
Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in der Russischen Föderation, der
Ukraine sowie Kasachstan und Berücksichtigung von Vermarktungsnormen für
getrocknete Weintrauben sowie einer Einfuhrlizenzregelung für Haselnüsse aus
der Türkei.

B. Lösung
Neufassung der Einfuhrliste.
Einstimmige Annahme

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Keine

E. Sonstige Kosten
Mit der Aufhebung der Genehmigungserfordernisse für bestimmte Textilwaren
bzw. der Doppelkontrollverfahren für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse
entfallen Kosten im Rahmen der Beantragung bzw. Bearbeitung von Einfuhrge-
nehmigungen bzw. Überwachungsdokumenten in Wirtschaft und Verwaltung.

Drucksache 14/8408 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Durch die Festlegung von Vermarktungsnormen für getrocknete Weintrauben
und die damit verbundenen stichprobenweisen Kontrollen sowie die Berück-
sichtigung einer Einfuhrlizenzregelung für Haselnüsse aus der Türkei entstehen
Kosten für Wirtschaft und Verwaltung.
Die Höhe der Kosten ist nicht quantifizierbar. Mit einer nennenswerten Wir-
kung auf Einzelpreise ist nicht zu rechnen. Eine dezidierte Kostenanalyse und
Bewertung ist wegen der Vielzahl der zu berücksichtigenden Faktoren jedoch
nicht möglich.
Aufgrund des insgesamt sehr geringen Anteils der betroffenen Produkte an der
Gesamteinfuhr sind daher auch kurzfristig keine Auswirkungen auf das Preis-
niveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten.
Die Verordnung bedingt für Wirtschaftsunternehmen, insbesondere kleine und
mittlere Betriebe, tendenziell keine Veränderung in Vollzugsaufwand und Kos-
ten, da der Anteil der von der Liberalisierung erfassten Textilwaren bzw. Eisen-
und Stahlerzeugnisse sowie der von der Änderung betroffenen landwirtschaft-
lichen Produkte an der Gesamteinfuhr sehr gering ist.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8408

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
die Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung – Drucksache 14/7981 –
nicht zu verlangen.

Berlin, den 20. Februar 2002

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Christian Müller (Zittau)
Stellvertretender Vorsitzender

Rolf Hempelmann
Berichterstatter

Drucksache 14/8408 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Rolf Hempelmann

I.
Die Verordnung der Bundesregierung – Drucksache
14/7981 – wurde am 25. Januar 2002 dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie zur federführenden Beratung
überwiesen.

II.
Die 144. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste bein-
haltet Anpassungen, und zwar vor allem Liberalisierungen
im Einfuhrregime der Europäischen Gemeinschaften. Be-
rücksichtigt werden Anpassungen der weltweiten Warenno-
menklatur des Harmonisierten Systems, der Kombinierten
Nomenklatur der EG und der hierauf beruhenden Ausgabe
2002 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatis-
tik. Liberalisierungen ergeben sich vor allem für Textilwa-
ren mit Ursprung in Südkorea, Hongkong, Indien, Macau,
Thailand, Pakistan, den Philippinen und Indonesien sowie
für bestimme Eisen- und Stahlerzeugnisse gegenüber der
Russischen Föderation, der Ukraine sowie Kasachstan.

III.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
144. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste – Drucksa-
che 14/7981 – in seiner 73. Sitzung am 20. Februar 2002 be-
raten und einstimmig beschlossen, dem Deutschen Bundes-
tag zu empfehlen, die Aufhebung der Verordnung nicht zu
verlangen.

Berlin, den 20. Februar 2002
Rolf Hempelmann
Berichterstatter

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