BT-Drucksache 14/8401

Programm der Bundesregierung "Bauen jetzt - Investitionen beschleunigen"

Vom 26. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8401
14. Wahlperiode 26. 02. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald,
Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Klaus Brähmig,
Georg Brunnhuber, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert
Königshofen, Dr. Hermann Kues, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Klaus W.
Lippold (Offenbach), Dr. Michael Meister, Günter Nooke, Norbert Otto (Erfurt),
Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Wilhelm Josef Sebastian, Thomas Strobl,
Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU

Programm der Bundesregierung „Bauen jetzt – Investitionen beschleunigen“

Die Bundesregierung legt ein Programm mit dem Titel auf „Bauen jetzt –
Investitionen beschleunigen“. Für den Bundesfernstraßenbau sollen mittels
privater Betreibermodelle Investition vorgezogen, d. h. beschleunigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen Konzessionslaufzeiten sollen die privaten Betreibermodelle

ausgestattet werden?
2. Mit welcher Aufteilung der Finanzierungsverpflichtungen ist zwischen

Bund, Ländern und Privaten zu rechnen?
3. Zwischen welchen Parteien sollen Konzessionsverträge geschlossen wer-

den?
4. Kann vollständig ausgeschlossen werden, dass die Einführung privater

Betreibermodelle gegen die in Artikel 90 Abs. 2 Grundgesetz geregelten
Grundsätze der Auftragsverwaltung im Bundesfernstraßenwesen verstößt?

5. Kann vollständig ausgeschlossen werden, dass die privaten Betreiber-
modelle verfassungswidrig sind, da die Baulast für Bundesfernstraßen voll-
umfassend und ausschließlich beim Bund liegt?

6. Kann vollständig ausgeschlossen werden, dass die beabsichtigte Finanzie-
rung im Rahmen privater Betreibermodelle die Regelfinanzierung der Bun-
desfernstraßen aus der Länderquote diese einschränkend belastet?

7. Wer soll für die im Rahmen privater Betreibermodelle ebenfalls durchzu-
führenden Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren die Antrags-
führerschaft übernehmen?

8. Ist es verfassungsrechtlich möglich, dass zugunsten eines privaten Konzes-
sionärs Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren durchgeführt wer-
den können?

9. Ist es verfassungsrechtlich möglich, dass zugunsten eines privaten Konzes-
sionärs Enteignungs- oder vorzeitige Besitzeinweisungsverfahren durch-
geführt werden können?

Drucksache 14/8401 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
10. Kann angesichts der Antworten zu den Fragen 8 und 9 vollständig aus-
geschlossen werden, dass nicht doch eine Behörde und nicht ein privater
Konzessionär diese Verfahren durchführen muss?

11. Welche Aufgaben obliegen dem privaten Konzessionär über die in Frage 10
beschriebenen hinaus?

12. Welche baulichen und betrieblichen Erhaltungsaufwendungen hat der
private Konzessionär während der Konzessionslaufzeit zu erbringen?

13. Hat der private Konzessionär dazu gesonderte private Autobahnmeistereien
aufzubauen und zu unterhalten?

14. Wie werden die Aufgabenbereiche staatlicher und privater Autobahn-
meistereien voneinander abgegrenzt?

15. Wer überprüft, ob der private Konzessionsnehmer die vorgegebenen be-
trieblichen Standards an die Pflege der Straße und deren Wartung und
beispielsweise den Winterdienst einhält und ist an eine Pönalisierung im
Falle der negativen Vertragsverletzung gedacht?

Berlin, den 26. Februar 2002
Renate Blank
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Klaus Brähmig
Georg Brunnhuber
Hubert Deittert
Peter Götz
Manfred Heise
Norbert Königshofen
Dr. Hermann Kues
Peter Letzgus
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Dr. Michael Meister
Günter Nooke
Norbert Otto (Erfurt)
Hans-Peter Repnik
Heinz Schemken
Wilhelm Josef Sebastian
Thomas Strobl
Dagmar Wöhrl
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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