BT-Drucksache 14/84

Festnahme und Erschießung einer deutschen Staatsangehörigen in der Türkei

Vom 23. November 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/84 vom 23.11.1998

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Festnahme und Erschießung einer
deutschen Staatsangehörigen in der Türkei =

23.11.1998 – 84


14/84

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Festnahme und Erschießung einer deutschen Staatsangehörigen in der Türkei

Das Nachrichtenmagazin "Focus" meldet in seiner Ausgabe 46/98, daß die
deutsche Staatsangehörige A. W. "offenbar nach einem Verhör" durch das
türkische Militär "kaltblütig erschossen" worden sei. Frau W. sei bereits
Ende September als Mitglied einer Einheit der kurdischen
Befreiungsbewegung PKK in der Nähe der türkisch-kurdischen Stadt Van durch
eine Antiterror-Einheit der türkischen Armee festgenommen worden.
Anschließend sei Frau W. Verhören, u. a. über PKK-Strukturen, unterzogen
worden. Als sie hierzu geschwiegen haben soll, wurde Frau W. "liquidiert".
"Mit ihrer Erschießung", so der "Focus" weiter, "habe die türkische Armee
einen weiteren spektakulären Prozeß gegen eine deutsche PKK-Aktivistin
(vgl. hierzu: Drucksache 13/11419) vermeiden wollen."
Der "Spiegel" berichtete in seiner Ausgabe 46/98, daß "die Spitzen deutscher
Sicherheitsbehörden und sogar die Bundesregierung durch eilige Fernschreiben
des Bundeskriminalamtes" darüber informiert worden seien, daß Frau W.
"festgenommen und erschossen" worden sei. Festnahme und Exekution datiert das
Hamburger Nachrichtenmagazin -- im Gegensatz zum "Focus" -- auf Ende Oktober.
Die deutsche Vertretung in Ankara habe wegen der Tötung von A. W.
"unverzüglich" gegenüber den türkischen Behörden protestiert. "Auch der
türkische Gesandte in Bonn", so der "Spiegel" weiter, sei "einbestellt
(worden), lückenlose Aufklärung wurde verlangt".
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann und wo genau wurde nach den Erkenntnissen der
Bundesregierung die deutsche Staatsangehörige A. W. vom türkischen
Militär festgenommen?
2. Wie viele weitere Personen wurden im Zuge der Festnahme von Frau
W. getötet und wie viele arretiert?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Mitgefangenen von
Frau W. ebenfalls verhört, mißhandelt, gefoltert bzw. liquidiert worden
sind, und wenn nein, ist die Bundesregierung willens, diese Erkenntnisse
einzuholen und dem Deutschen Bundestag hierüber Bericht zu erstatten?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Einheit der
türkischen Armee Frau W. festnahm und welcher Offizier hierbei das
Kommando innehatte?
Wenn nein, ist die Bundesregierung willens, diese Erkenntnisse einzuholen
und dem Deutschen Bundestag hierüber Bericht zu erstatten?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Einheit der
türkischen Armee die Verhöre mit Frau W. durchführte und welcher Offizier
hierbei das Kommando innehatte?
Wenn nein, ist die Bundesregierung willens, diese Erkenntnisse einzuholen
und dem Deutschen Bundestag hierüber Bericht zu erstatten?
5. Wann haben die Bundesregierung bzw. Behörden des Bundes erstmalig
von der Festnahme von Frau W. erfahren?
Von welcher türkischen Stelle wurden die Bundesregierung bzw. die
entsprechenden Bundesbehörden hierüber informiert?
6. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um Kontakt
mit der inhaftierten deutschen Staatsangehörigen A. W. aufzunehmen?
Hat die Bundesregierung bzw. die Deutsche Botschaft in Ankara nach
Bekanntwerden der Inhaftierung von Frau W. versucht,
Botschaftsvertreterinnen bzw. Botschaftsvertreter zu ihr zu schicken?
Wenn ja, wann bzw. wie viele Male?
Wenn nein, warum nicht?
7. Wo wurde Frau W., nach Kenntnis der Bundesregierung, seit dem
Zeitpunkt ihrer Festnahme gefangengehalten?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umstände
dieser Inhaftierung?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Frau W. während
ihrer Inhaftierung durch das türkische Militär mißhandelt bzw. gefoltert
worden ist, und wenn nein, ist die Bundesregierung willens, diese
Erkenntnisse einzuholen und dem Deutschen Bundestag hierüber Bericht zu
erstatten?
8. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Strafverfolgungsbehörden bzw. Nachrichtendienste vor der Festnahme
Informationen über Frau W. an die türkische Seite übermittelt?
Wenn ja,
-- wann,
-- in wie vielen Fällen,
-- an wen bzw. welche Institution und
-- Informationen welcher Art?
9. Wann wurde Frau W. -- nach Kenntnis der Bundesregierung -- durch
das türkische Militär ermordet?
10. Wann haben die Bundesregierung bzw. Behörden des Bundes erstmalig
von der Tötung von Frau W. erfahren?
Von welcher türkischen Stelle wurden die Bundesregierung bzw. die
entsprechenden Bundesbehörden hierüber erstmalig informiert?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Einheit der
türkischen Armee Frau W. liquidierte und welcher Offizier hierbei das
Kommando innehatte?
Wenn nein, ist die Bundesregierung willens, diese Erkenntnisse einzuholen
und dem Deutschen Bundestag hierüber Bericht zu erstatten?
12. Hat die Bundesregierung darüber Erkenntnisse, daß zwischen der
Festnahme und der Exekution von Frau W. sich der verantwortliche Offizier
über die geplante Ermordung mit einer übergeordneten Stelle beraten bzw.
für die Liquidation eine entsprechende Erlaubnis oder einen Befehl
einholte?
Wenn ja, welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung hierüber?
Wenn nein, ist die Bundesregierung willens, diese Erkenntnisse einzuholen
und dem Deutschen Bundestag hierüber Bericht zu erstatten?
13. Wann und wie oft ist die Deutsche Botschaft in Ankara gegenüber
welchen türkischen Stellen bezüglich der Ermordung von Frau W. vorstellig
geworden?
a) Welche Fragen wurden den türkischen Stellen hierbei unterbreitet?
b) In welcher Form bzw. mit welchen Worten brachte die Deutsche
Botschaft ihren Protest zum Ausdruck?
c) Mit welchen Stellungnahmen haben die türkischen Stellen auf die
Fragen sowie den Protest der Deutschen Botschaft reagiert?
d) Hält die Bundesregierung diese Ausführungen für ausreichend, d. h. vollständig und wahrheitsgemäß, und wenn nein, welche zusätzlichen Schritte gedenkt die Bundesregierung in dieser Angelegenheit gegenüber den
türkischen Stellen zu unternehmen?
14. Wann und wie oft ist der türkische Gesandte vom Auswärtigen Amt bezüglich der Ermordung von Frau W. einbestellt worden?
a) Welche Fragen wurden den türkischen Stellen hierbei unterbreitet?
b) In welcher Form bzw. mit welchen Worten brachte die Deutsche Botschaft ihren Protest zum Ausdruck?
c) Mit welchen Stellungnahmen hat die türkische Gesandtschaft auf die Fragen sowie den Protest des Auswärtigen Amts reagiert?
d) Hält die Bundesregierung diese Ausführungen für ausreichend, d.
h. vollständig und wahrheitsgemäß, und wenn nein, welche zusätzlichen
Schritte gedenkt die Bundesregierung in dieser Angelegenheit gegenüber
der türkischen Gesandtschaft zu unternehmen?
15. Hat die Bundesregierung bzw. die Deutsche Botschaft in Ankara die
Ernsthaftigkeit ihres Anliegens auf vollständige und wahrheitsgemäße
Beantwortung ihrer Fragen versucht zu sanktionieren?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
16. Wäre die Bundesregierung bereit, Untersuchungen über die Umstände der Festnahme und Exekution von Frau W. durch international anerkannte und unabhängige Expertinnen und Experten zu unterstützen, und wenn nein,
warum nicht?
17. Hat die Bundesregierung vor, strafrechtliche Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Mordes an der deutschen Staatsangehörigen A. W. zu unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Bonn, den 11. November 1998 Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

23.11.1998 nnnn

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