BT-Drucksache 14/838

a) zu der U - Drs. 14/74, Nr. 2.7 (BReg) - Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das vorübergehende Verbot der Verwendung und des Verkaufs von gentechnisch verändertem Mais (Zea mays L.) mit kombinierter Änderung der Insektizideneigenschaften aufgrund des Bt-Endotoxingensund erhöhter Toleranz gegenüber dem Hebizid Glufosinatammonium in Österreich KOM(98) 339 endg.; Ratsdok. 9321/98 b) zu der U Drs. 14/74, 2.4 (BReg) - Vorschlag ... im Großherzogtum Luxemburg KOM(98) 340 endg.; Ratsdok. 9320/98

Vom 26. April 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/838 vom 26.04.1999

Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit a) zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung - Drucksache 14/74 Nr. 2.7 - des Verkaufs von
genetisch verändertem Mais =

26.04.1999 - 838


14/838


Beschlußempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuß)
a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
- Drucksache 14/74 Nr. 2.7 -
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das vorläufige
Verbot
des Verkaufs von genetisch verändertem Mais (Zea mays L.) mit
kombinierter Änderung der Insektizideigenschaften aufgrund des Bt-
Endotoxingens
und erhöhter Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium
in Österreich
KOM(98) 339 endg.; Ratsdok. 09321/98
b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
- Drucksache 14/74 Nr. 2.4 -
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das vorübergehende
Verbot der Verwendung und des Verkaufs von genetisch verändertem Mais
(Zea mays L.) mit kombinierter Änderung der Insektizideigenschaften
aufgrund des Bt-Endotoxingens und erhöhter Toleranz gegenüber dem
Herbizid Glufosinatammonium im Großherzogtum Luxemburg
KOM(98) 340 endg.; Ratsdok. 09320/98

A. Problem
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat den Entwurf von zwei
Entscheidungen verabschiedet, in denen Österreich und Luxemburg
aufgefordert werden, das nationale Verbot der Verwendung bzw. des
Verkaufs von Bt-Mais auf ihren Hoheitsgebieten aufzuheben.
B. Lösung
Annahme einer Entschließung, in der die Kommission u. a. gebeten wird,
den Ländern Österreich und Luxemburg nicht zu untersagen, das nationale
Verbot der Verwendung bzw. des Verkaufs des gentechnisch veränderten
Maises aufrechtzuerhalten.
Mehrheitsentscheidung

C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
folgende Entschließung anzunehmen:
Der Deutsche Bundestag nimmt die Vorschläge für eine Entscheidung der
Kommission [KOM(98) 339 endg.; Ratsdok. 09320/98 bzw. KOM(98) 340
endg.; Ratsdok. 09321/98; Anlagen 1 und 2] zur Kenntnis. Er ist
allerdings im Gegensatz zur Kommission der Auffassung, daß das
nationale Verbot der Verwendung und des Verkaufs von gentechnisch
verändertem Saatgut auch im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb im
Sinne hoher ökologischer und gesundheit-licher Standards sinnvoll und
berechtigt ist. Der Deutsche Bundestag bittet die Kommission deshalb,
den Ländern Österreich und Luxemburg nicht zu untersagen, das Verbot
aufrechtzuerhalten.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich künftig
bei allen Beratungen, Gesetzgebungsverfahren und Entscheidungen auf
europäischer Ebene dafür einzusetzen, daß nationale, regionale oder
individuelle Bemühungen um die Erzeugung naturbelassener, qualitativ
höherwertiger Nahrungsmittel durch die Europäische Union ermöglicht und
gefördert werden.
Bonn, den 24. März 1999
Der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Christoph Matschie René Röspel Franz Obermeier Dr. Reinhard
Loske
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Ulrike Flach Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin Berichterstatterin

Bericht der Abgeordneten René Röspel, Franz Obermeier, Dr. Reinhard
Loske, Ulrike Flach und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.
Der Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das vorläufige
Verbot des Verkaufs von genetisch verändertem Mais (Zea mays L.) mit
kombinierter Änderung der Insektizideigenschaften aufgrund des Bt-
Endotoxingens und erhöhter Toleranz gegenüber dem Herbizid
Glufosinatammonium in Österreich [KOM(98) 339 endg.; Ratsdok. 09321/98]
(Anlage 1) wurde mit Drucksache 14/74, Nr. 2.7 vom 20. November 1998
zur alleinigen Beratung an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit überwiesen.
Der Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das vorläufige
Verbot der Verwendung und des Verkaufs von genetisch verändertem Mais
(Zea mays L.) mit kom-
binierter Änderung der Insektizideigenschaften aufgrund des Bt-
Endotoxingens und erhöhter Toleranz gegenüber dem Herbizid
Glufosinatammonium im Großherzogtum Luxemburg [KOM(98) 340 endg.;
Ratsdok. 09320/98] (Anlage 2) wurde mit Drucksache 14/74, Nr. 2.4 vom
20. November 1998 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Ausschuß für Gesundheit überwiesen.
Der mitberatende Ausschuß hat dem in der Beschluß-
empfehlung wiedergegebenen Entschließungsantrag mit den Stimmen der
Mitglieder der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
zugestimmt.
II.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 23. Januar 1997
gemäß Artikel 21 der Richtlinie 90/220/EWG eine Entscheidung über das
Inverkehrbringen von genetisch verändertem Mais verabschiedet, den ein
Unternehmen angemeldet hatte. Die zuständigen Behörden Frankreichs
erteilten im Februar 1997 die erforderliche Genehmigung gemäß Artikel
13 der Richtlinie. Österreich und Luxemburg teilten der Kommission mit,
daß auf ihren Hoheitsgebieten die Verwendung bzw. der Verkauf von Bt-
Mais verboten wurde. Der wissenschaftliche Ausschuß für
Schädlingsbekämpfungsmittel, der wissenschaftliche Futtermittelausschuß
und der wissenschaftliche Lebensmittelausschuß haben nach Überprüfung
der beigefügten Informationen festgestellt, daß sie keine neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse enthalten, die eine Überprüfung ihrer
ursprünglichen Stellungnahme erfordern würden. Die Kommission hat
darauf-
hin den Entwurf von zwei Entscheidungen verabschiedet, in denen
Österreich und Luxemburg aufgefordert werden, das nationale Verbot der
Verwendung bzw. des Verkaufs von Bt-Mais auf ihren Hoheitsgebieten
aufzuheben.
III.
Der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat beide Vorschläge der Kommission für eine Entscheidung
des Rates in seiner Sitzung am 24. März 1999 beraten.
Von seiten der Fraktion der SPD wurde ausgeführt, der Mais, um den es
in den Vorschlägen der Kommission für eine Entscheidung des Rates gehe,
sei in mehrfacher Hinsicht gentechnisch verändert. Zum einen weise er
eine Resistenz gegen das Antibiotikum Ampicillin auf. Zum anderen sei
eine gentechnische Veränderung in der Weise vorgenommen worden, daß der
Mais nun selbständig ein Insektengift produziere. Zudem gebe es noch
eine Toleranz gegenüber dem Herbizidwirkstoff Glufosinat. Die
Kommission der Europäischen Gemeinschaften habe vor etwa zwei Jahren
das Inverkehrbringen dieses gentechnisch veränderten Maises genehmigt,
ob-
wohl 13 von 15 EU-Mitgliedstaaten sich dagegen ausgesprochen hätten.
Zudem habe das Europäische Parlament mit nur wenigen Gegenstimmen eine
Entschließung verabschiedet, in der man sich insbesondere auch aus
wirtschaftlichen Gründen gegen das Inverkehrbringen dieses Maises
ausgesprochen habe. Auch der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen
habe in seinem Umweltgutachten 1998 (Drucksache 13/10195) auf mög-
liche Risiken im Zusammenhang mit der Freisetzung transgener (z. B. mit
Bacillus thuringiensis-Toxigenen ausgerüsteter) Pflanzen hingewiesen.
In Österreich und Luxemburg sei der Verkauf bzw. die Verwendung dieses
Maises verboten worden. In Frankreich habe es im letzten Jahr ein
Gerichtsurteil gegeben, das zur Folge gehabt habe, daß die Ernte dieses
Maises zur Gänze beschlagnahmt worden sei. Dies habe dazu geführt, daß
nunmehr auch der Europäische Gerichtshof sich mit dieser Sache befassen
müsse. Schließlich werde derzeit eine Änderung der Richtlinie
90/220/EWG diskutiert, bei der eine zeitliche Begrenzung der
Freisetzungsversuche zur Diskussion stehe, um im Rahmen eines
Monitorings mögliche Risiken besser einschätzen zu können. Gleichwohl
habe die Kommission nun zwei Entscheidungsvorschläge vorgelegt, mit
denen Österreich und Luxemburg aufgefordert werden sollten, ihr Verbot
aufzuheben.
Man selbst wolle dagegen die Entscheidung Österreichs und Luxemburgs
unterstützen und fordere ergänzend die Bundesregierung auf (siehe
Beschlußempfehlung), sich künftig auf europäischer Ebene dafür
einzusetzen, daß nationale, regionale oder individuelle Bemühungen um
die Erzeugung naturbelassener, qualitativ höherwertiger Nahrungsmittel
durch die Europäische Union ermöglicht und gefördert würden.
Von seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde darauf hingewiesen, derzeit
gingen durch den Maiszünsler weltweit ca. 20 Mio. t Mais pro Jahr
verloren. Ursache für den steigende Befall seien die starke Expansion
der Anbauflächen, die reduzierte Bodenbearbeitung, der höhere
Häckselschnitt und hierzulande insbesondere die Anpassung des
Schädlings an das europäische Klima. Als Folge davon sei in der
Vergangenheit eine zu-
nehmende chemische Bekämpfung dieses Schädlings erfolgt. Um die damit
verbundenen Probleme zu vermeiden, habe man die maiszünslerresistenten
Sorten entwickelt und auch in Verkehr gebracht. Vorteil dieses Maises
sei, daß der Maiszünsler nicht mehr mit Insektiziden bekämpft werden
müsse. Auch die mit dieser Be-
handlung einhergehende Boden- bzw. Abgasbelastung entfalle. Schließlich
gebe es keine Beeinträchtigung
von anderen Nützlingen. Neben dieser Insektizid-
resistenz sei auch eine gentechnische Veränderung zur Erhöhung der
Herbizidresistenz vorgenommen worden. Dies habe den Vorteil, daß die
Unkrautbekämpfung bei Mais sehr spät und damit auch kulturverträglich
erfolgen könne.
Von den Kritikern werde nun befürchtet, daß das Antibiotikaresistenzgen
auf pathogene Mikroorganismen übertragen werden könne. Wenn dies der
Fall sei, könne das in der Humanmedizin verwendete Antibiotikum
Ampicillin wirkungslos werden. Von der zentralen Kom-
mission für biotechnologische Sicherheit beim Robert-Koch-Institut sei
dazu wie folgt Stellung genommen worden: "Eine zunehmende Verbreitung
des Ampicillinresistenzgens in Mikroorganismen durch die Verwendung von
gentechnisch veränderten Pflanzen (wie dem Bt-Mais) ist nicht zu
erwarten. Es ist keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit, der von
Tieren oder der Umwelt zu befürchten." Nur aus Verdacht oder aus
ideologischen Gründen die Verwendung solchen Maises zu verbieten, halte
man für falsch. Daher lehne man auch den Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen ab.
Von seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach man sich dafür
aus, der Kommission vorzuschlagen, den Ländern Österreich und Luxemburg
nicht zu untersagen, das nationale Verbot der Verwendung und des
Verkaufs des gentechnisch veränderten Maises aufrechtzuerhalten. Weiter
wolle man die Bundesregierung bitten, bei allen zukünftigen Beratungen
im Zusammenhang mit gentechnisch verändertem Saatgut die Argumente der
verschiedenen Seiten in voller Breite zu würdigen.
Von seiten der Fraktion der F.D.P. schloß man sich im wesentlichen den
Ausführungen der Fraktion der CDU/ CSU an. Die vorliegenden
wissenschaftlichen Aussagen machten deutlich, daß die Kommission mit
ihrer Vorgehensweise recht habe. Der vorliegende Entschließungsantrag
gehe zudem weit über die Entscheidung im Hinblick auf gentechnisch
veränderten Mais hinaus, da generell von gentechnisch verändertem
Saatgut die Rede sei. Eine solch pauschale Ablehnung sei gerade im
Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Gentechnik im eigenen Lande
nicht sinnvoll. Von daher lehne man ihn ab.
Von seiten der Fraktion der PDS wurde Zustimmung zum vorliegenden
Entschließungsantrag signalisiert. Man teile die dort vorgenommene
Bewertung.
Der Ausschuß beschloß mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P., dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, die in der
Beschlußempfehlung wiedergegebene Entschließung anzunehmen.

Bonn, den 22. April 1999
René Röspel Franz Obermeier Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Ulrike Flach Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin Berichterstatterin

26.04.1999 nnnn

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